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Jugendamtsterror und Familienrechtsverbrechen
Staatsterror durch staatliche Eingriffe in das Familienleben
Verletzung von Menschenrechten, Kinderrechten, Bürgerrechten durch Entscheiden und Handeln staatlicher Behörden im familienrechtlichen Bereich, in der Kinder- und Jugendhilfe, in der Familienhilfe unter anderem mit den Spezialgebieten Jugendamtsversagen und Jugendamtsterror
Fokus auf die innerdeutsche Situation, sowie auf Erfahrungen und Beobachtungen in Fällen internationaler Kindesentführung und grenzüberschreitender Sorgerechts- und Umgangsrechtskonflikten
Fokus auf andere Länder, andere Sitten, andere Situtationen
Fokus auf internationale Vergleiche bei Kompetenzen und Funktionalitäten von juristischen, sozialen und administrativen Behörden

"Spurensuche nach Jugendamtsterror und Familienrechtsverbrechen"
ist ein in assoziiertes Projekt zur
angewandten Feldforschung mit teilnehmender Beobachtung
"Systemkritik: Deutsche Justizverbrechen"
http://www.systemkritik.de/

 
Altensteiger Ehepaar ist auf der Flucht vor den Behörden

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Gast
New PostErstellt: 04.02.08, 22:07  Betreff: Altensteiger Ehepaar ist auf der Flucht vor den Behörden  drucken  Thema drucken  weiterempfehlen Antwort mit Zitat  

NORDSCHWARZWALD

Altensteiger Ehepaar ist auf der Flucht vor den Behörden

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Das Haus der Landahls in Altensteig. Die Familie hat sich nach England abgesetzt.<br>Foto: Köncke
Das Haus der Landahls in Altensteig. Die Familie hat sich nach England abgesetzt.
Foto: Köncke
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Das Haus der Landahls in Altensteig. Die Familie hat sich nach England abgesetzt.<br>Foto: Köncke »Willkommen« an der Tür. Das galt nicht für die Behörden.<br>Foto: Köncke


Altensteig - Ein christliches Ehepaar aus Altensteig will seine Kinder nicht in die Schule schicken, sondern daheim unterrichten. Als das untersagt wird, und ein teilweiser Entzug des Sorgerechts droht, setzt sich die Familie nach England ab.

Die Kinder sollten daheim bleiben

Am 1. Juni 1998 ziehen Kathrin und Klaus-Dieter Landahl mit ihrem Sohn Jonathan Ari nach Altensteig in das Einfamilienhaus Mittlere Reute 2. Mit Dominik, Dan-Joel, Hanna Naomi und Deborrah erblicken später weitere Kinder das Licht der Welt. Der Vater arbeitet als Krankenpfleger, die Mutter kümmert sich um die Kinder. Hin und wieder besuchen sie Gottesdienste der freikirchlichen Gemeinde des Jugend-Missions- und Sozialwerks (JMS) Altensteig, ohne Mitglied zu sein, wie Pastor Klaus-Peter Foßhag auf Nachfrage klarstellt.

Zwei der fünf Kinder gehen gelegentlich zu den Treffen der JMS-Jugendorganisation »Royal Rangers.« Im September 2001 hätte Jonathan Ari eingeschult werden müssen. Die Eltern geben dem damaligen Rektor Hermann Graf zu verstehen, dass sie ihren Sohn »aus Glaubens- und pädagogischen Gründen« daheim lassen und er mit Hilfe der Philadelphia-Homeschool (Siegen) in der eigenen Wohnung unterwiesen wird.

Drohung mit teilweisem Entzug des Sorgerechts

Weil weder gutes Zureden noch der Hinweis, dass die ablehnende Haltung Konsequenzen haben wird, nichts fruchten, sieht sich Graf gezwungen, das Staatliche Schulamt in Freudenstadt zu informieren. Die Behörde teilt dem Ehepaar mit, dass in Deutschland Schulpflicht Elternpflicht ist und das auch für die Landahls zu gelten habe. Die aber stellen sich stur und werden daraufhin zur Zahlung eines Bußgeldes verdonnert.

Dasselbe Spiel wiederholt sich 2003 bei Dominik, 2004 bei Dan-Joel und 2005 bei Hannah Naomi (Deborrah ist erst zwei Jahre alt). So kann es nicht weitergehen, befindet das Landratsamt Calw und fordert die Stadt Altensteig als Schulträger auf, Kontakt mit den Eltern aufzunehmen, um einen Sinneswandel herbeizuführen. Hauptamtsleiter Eckhart Heermann: »Wir haben wiederholt, manchmal stundenlang, mit den Eltern gesprochen. Es hat nichts genutzt.«

Bürgermeister Großmann schaltet daraufhin das Jugend-, Missions- und Sozialwerk als Vermittler ein. Erfolg gleich Null. Das Ordnungsamt der Stadt setzt ein Zwangsgeld von 500 Euro fest. Dagegen erhebt Klaus-Dieter Landahl Widerspruch. Am 16. November 2007 veröffentlicht der Bundesgerichtshof in Karlsruhe einen Beschluss des Gesetzgebers, wonach Eltern, die ihre Kinder aus Glaubensgründen von der Schule fern halten, teilweise das Sorgerecht entzogen werden kann.

Ab nach England

Auf Grund der eindeutigen Rechtsprechung bleibt Großmann »so leid es mir tut« nichts anderes übrig, als beim Familiengericht Nagold einen Antrag zu stellen, dem Jugendamt Calw die Verantwortung zu übertragen mit dem Ziel, dass alle vier Kinder regelmäßig die Schule besuchen. Das bedeutet keineswegs, auf diese Feststellung legt der Altensteiger Rathauschef großen Wert, »dass die Kinder den Eltern weggenommen und in ein Heim gesteckt werden.«

Die Eheleute denken nicht daran, es so weit kommen zu lassen und überlegen, Deutschland in Richtung England zu verlassen. Im Januar dieses Jahres war es soweit. Vorher wenden sie sich an das »Netzwerk Bildungsfreiheit « mit Sitz in Nürnberg. Die Einrichtung – ein bundesweiter Zusammenschluss von Organisationen, Elterninitiativen und Einzelpersonen – kämpft für eine staatliche Anerkennung des Hausunterrichts.

Heftige E-Mails an den Bürgermeister

Das Handeln des Altensteiger Rathauschefs ist für das Netzwerk »skandalös.« Sprecher Jörg Großelümern: »Das erinnert an Zeiten der SED-Diktatur in der DDR, wo Menschen mittels Mauer und Stacheldraht an der Flucht in die Freiheit gehindert wurden.« Der Verbund übt nicht nur scharfe Kritik, sondern ruft im Internet dazu auf, dem Altensteiger Bürgermeister deutlich die Meinung zu geigen. Seitdem erhält Großmann aus ganz Deutschland jede Menge E-Mails.

Einige rücken ihn in die Nähe von Nazis. Im Gespräch mit unserer Zeitung wehrt sich das Stadtoberhaupt gegen »Beleidigungen und unverschämte Behauptungen. « Die Familie Landahl sei nicht vertrieben worden, sondern aus freien Stücken gegangen. Großmann: »Wenn wir hier nachgeben, könnten Eltern islamischen Glaubens mit dem gleichen Recht die Bildungsfreiheit der Heimunterrichtung beanspruchen.« Im Übrigen hätte es den Eltern frei gestanden, ihre Kinder in eine staatlich anerkannte, christliche geprägte Ersatzschule – zum Beispiel in Calw – zu schicken.

Von Manfred Köncke
04.02.2008 - aktualisiert am 04.02.2008 07:28




http://www.sw-online.de/wm?catId=79044&artId=12594679&offset=1
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Gast
New PostErstellt: 06.03.08, 08:00  Betreff: Re: Altensteiger Ehepaar ist auf der Flucht vor den Behörden  drucken  weiterempfehlen Antwort mit Zitat  

NORDSCHWARZWALD

Schulverweigerer aus Altensteig wandern nach England aus

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Familie Landahl in ihrer neuen Heimat, der »Isle of Wight« im Ärmelkanal.
Familie Landahl in ihrer neuen Heimat, der »Isle of Wight« im Ärmelkanal.


Altensteig - Für die englischen Zeitungen ist der Fall ein gefundenes Fressen. »Flüchtlinge vor Hitlers Gesetz«, »Exodus nach Großbritannien«, überschreiben sie ihre Artikel über eine Familie aus dem Kreis Calw.

Klaus und Kathrin Landahl aus Altensteig wollten ihre Kinder um keinen Preis in eine Schule schicken – »aus Glaubens- und pädagogischen Gründen«. Die Behörden blieben hart, und die Landahls entschlossen sich zu einem radikalen Schritt. Seit einigen Wochen lebt das Ehepaar mit seinen fünf Kindern auf der Insel »Isle of Wight« vor der Südküste Englands.

Für die Landahls beginnt die Geschichte, als ihr erster Sohn Jonathan 2002 schulpflichtig wird. Das Ehepaar ist mit einer neuseeländisch-amerikanischen Familie bekannt, die ebenfalls in Altensteig lebt und ihre Kinder zu Hause unterrichtet.

In ihren Heimatländern ist das sogenannte Homeschooling erlaubt, genauso wie in mehreren europäischen Staaten. Die Landahls lassen sich von dem Modell überzeugen.

Bürgermeister zeigt Eltern an

»Wir wollten unseren Kindern die Möglichkeit geben, ihre Begabungen selbst zu entdecken. Kinder wollen ja von sich aus lernen«, erzählt der heute 41 Jahre alte Klaus Landahl. Wie Jonathan (12) unterrichten die Landahls auch ihre Kinder Dominik (10), Dan-Joel (8) und Hanna Naomi (6). Die Jüngste, Debora, ist erst drei Jahre alt.

Doch die Behörden nehmen den Unterricht außerhalb der Schule nicht hin. »Wir haben mehrfach das Gespräch gesucht«, berichtet Bürgermeister Johannes Großmann. Es folgen mehrere Bußgeldverfahren, die Stadt bittet das Jugend-Missions-und Sozialwerk (JMS) um Vermittlung.

Die Eltern hatten hin und wieder Gottesdienste der Freikirche besucht. Doch die Landahls bleiben bei ihrer Überzeugung. Am 16. November 2007 veröffentlicht der Bundesgerichtshof in Karlsruhe ein Urteil, wonach Eltern, die ihre Kinder aus Glaubensgründen von der Schule fernhalten, teilweise das Sorgerecht entzogen werden kann.

Großmann zeigt daraufhin das Verhalten der Landahls beim Familiengericht Nagold an. Die Rechtslage ist eindeutig. In Deutschland gilt die Schulpflicht. Sie ist jedoch kein Nazi-Gesetz, wie die englischen Zeitungen schreiben. In Württemberg gilt die Schulpflicht seit dem 16. Jahrhundert.

In Baden-Württemberg ist sie in der Landesverfassung und im Schulgesetz geregelt. Das Kultusministerium in Stuttgart wähnt durch Hausunterricht die Demokratie in Gefahr. Nur die Schule könne ein Kind zu einem mündigen Bürger erziehen, schreibt das Ministerium.

Trotzdem widersetzen sich in Deutschland rund 500 Familien der Schulpflicht und unterrichten ihre Kinder zu Hause, schätzt der Bonner Bildungsforscher Volker Ladenthin. Kritik kommt auch vom UN-Sondergesandten Vernor Muñoz.

Er bemängelte 2006 nach einem Besuch in Deutschland, dass es hierzulande an alternativen Bildungsmöglichkeiten wie Hausunterricht fehle. In Ländern wie Dänemark und Österreich gibt es lediglich eine Unterrichtspflicht.

Wer seine Kinder zu Hause unterrichtet, muss die Lernfortschritte der Kinder regelmäßig überprüfen lassen. In Kanada bezuschusst der Staat sogar Lernmaterialien.

»Wir schließen unsere Kinder nicht weg«

Ein Einwand gegen den Heimunterricht ist, dass die Kinder nicht lernen, sich mit Gleichaltrigen auseinanderzusetzen. »Das ist doch ein Witz«, findet Klaus Landahl. »Unsere Kinder waren bei den Pfadfindern, sind reiten gegangen oder waren im Schwimmverein. Wir schließen unsere Kinder nicht weg«, erzählt der Vater.

Allerdings gefällt es Landahl auch nicht, dass Kinder beim Schulbesuch in eine »Gruppe gehen müssen, die von anderen zusammengestellt wurde«. Das hört sich dann doch nach einer sehr wohlbehüteten Form der Erziehung an. Zum Jahreswechsel hatte die Toleranz des Staates dann ein Ende.

Nachdem die Stadt Altensteig die Familie angezeigt hatte, entzog das Familiengericht Nagold den Landahls teilweise das Sorgerecht für ihre fünf Kinder. Vormittags bekommt das Jugendamt die Möglichkeit, die Kinder zur Schule zu bringen und von dort abzuholen.

Als die Landahls den Bescheid des Gerichtes bekommen, holen die Eltern einen ihrer Söhne aus dem Krankenhaus. Innerhalb von zwei Tagen packt die 39-jährige Mutter letzte Dinge zusammen und reist mit den Kindern nach England.

Den Umzug hatte die Familie bereits seit Wochen vorbereitet. Die Eltern hatten ein Haus angemietet, der Vater hatte bereits den Großteil des Hausrats über den Ärmelkanal gebracht.

»Nachdem uns die Stadt das letzte Ultimatum gestellt hatte, war für uns klar: ›Wir wandern aus‹«, berichtet Landahl. »Wir wussten nicht, ob als Nächstes die Polizei vor dem Haus steht und unsere Kinder abholt.«

In vielen Ländern ist Heimunterricht normal

Für England hatten sich die Landahls entschieden, weil dort die Regeln für das »Homeschooling« besonders liberal sind, und die Kinder die Sprache lernen sollten. Auf der Isle of Wight hatten die Landahls bereits Bekannte, eine britisch-stämmige Familie aus Nordrhein-Westfalen, die ebenfalls wegen der Schulpflicht aus Deutschland weggezogen war.

Auf die Kanalinsel seien bereits »Homeschoolers« aus mehreren Ländern gezogen, berichtet Stephanie Edel vom Lüdenscheider Verein »Schulbildung in Familieninitiative«. Von einer Massenflucht allein aus Deutschland zu sprechen, dürfte jedoch der Sensationslust der traditionell Deutschland- kritischen britischen Presse geschuldet sein.

Seine Kinder fühlten sich auf der Insel wohl, erzählt der gelernte Fliesenleger und Altenpfleger Klaus Landahl. Sie hätten schnell Anschluss zu den Kindern anderen Homeschool- Familien gehabt. Mitarbeiter des Schulamtes beraten die Eltern über Heimunterricht, allerdings ist diese Hilfe freiwillig.

Seit gestern muss die Familie auch keine Repressalien durch deutsche Behörden mehr befürchten. Klaus Landahl war extra aus England zu einer Anhörung vor dem Familiengericht Nagold angereist. Das Gericht entschied, dass mit dem Wegzug der Familie der Entzug des Sorgerechtes aufgehoben werde.

»Ich bin schon erleichtert«, sagte Klaus Landahl nach der Verhandlung. »Mein Vertrauen in die Rechtsprechung ist ein Stück weit wieder hergestellt. « Am Wochenende geht es für den 41-jährigen Vater zurück in die neue Heimat.

Von Manuel Berkel
06.03.2008 - aktualisiert am 06.03.2008 07:05


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