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Jugendamtsterror und Familienrechtsverbrechen
Staatsterror durch staatliche Eingriffe in das Familienleben
Verletzung von Menschenrechten, Kinderrechten, Bürgerrechten durch Entscheiden und Handeln staatlicher Behörden im familienrechtlichen Bereich, in der Kinder- und Jugendhilfe, in der Familienhilfe unter anderem mit den Spezialgebieten Jugendamtsversagen und Jugendamtsterror
Fokus auf die innerdeutsche Situation, sowie auf Erfahrungen und Beobachtungen in Fällen internationaler Kindesentführung und grenzüberschreitender Sorgerechts- und Umgangsrechtskonflikten
Fokus auf andere Länder, andere Sitten, andere Situtationen
Fokus auf internationale Vergleiche bei Kompetenzen und Funktionalitäten von juristischen, sozialen und administrativen Behörden

"Spurensuche nach Jugendamtsterror und Familienrechtsverbrechen"
ist ein in assoziiertes Projekt zur
angewandten Feldforschung mit teilnehmender Beobachtung
"Systemkritik: Deutsche Justizverbrechen"
http://www.systemkritik.de/

 

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Gast
New PostErstellt: 17.11.07, 07:06     Betreff: Re: Jugendamt Paderborn: Sorgerechtsentzug wegen Schulverweigerung Antwort mit Zitat  

Honigtot
Karlsruhe Schulboykott rechtfertigt Sorgerechtsentzug

Eltern, die ihre Kinder aus religiösen Gründen nicht in die Schule schicken, darf das Sorgerecht entzogen werden. Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe entzog mit diesem Urteil zwei baptistischen Familien das Sorgerecht.

Kind macht Hausaufgaben

* Kinder in Deutschland müssen zur Schule gehen

Die streng gläubigen Familien hatten zwei ihrer Kinder trotz hartnäckiger Versuche der Behörden von der Grundschule ferngehalten. Die Mitglieder der konservativen Glaubensgemeinschaft lehnen vor allem den Sexualkundeunterricht als zu freizügig ab. Das Familiengericht Paderborn hatte den beiden Paaren die elterliche Sorge für Schulangelegenheiten sowie das Recht zur Bestimmung des Wohnortes der Kinder entzogen und einen Pfleger des örtlichen Jugendamts bestellt. Später brachten die Familien ihre Kinder nach Österreich, wo sie zu Hause von den Müttern unterrichtet werden. Nach österreichischem Recht ist dies möglich, und der Pfleger hatte sich dafür eingesetzt. Der Wohnsitz in Deutschland wurde jedoch beibehalten, daher unterliegen die Kinder nach wie vor der deutschen Schulpflicht.
BGH: Dialog mit Andersdenkenden ist gewünscht

Der Bundesgerichtshof bestätigte in zwei jetzt veröffentlichten Beschlüssen diese Entscheidung: "Eltern sind auch dann nicht berechtigt, ihre Kinder der Schulpflicht zu entziehen, wenn einzelne Lehrinhalte oder -methoden der Schule ihren Glaubensüberzeugungen entgegenstehen." (Az: XII ZB 41/07 u. 42/07). Nach den Worten des BGH-Familiensenats hat die Allgemeinheit ein berechtigtes Interesse, Minderheiten zu integrieren und religiös oder weltanschaulich geprägte "Parallelgesellschaften" zu verhindern. Integration setze voraus, dass sich solche Minderheiten nicht einem Dialog mit Andersdenkenden verschlössen. Eine wichtige Aufgabe der Grundschule sei es, eine solche "gelebte Toleranz" einzuüben und zu praktizieren.

Dem Jugendamt in Paderborn entzog der Bundesgerichtshof die Pflegschaft, weil es sich als "offenkundig" ungeeignet erwiesen habe: Das Amt habe den Eltern die Ummeldung der Kindererlaubt und ihnen sogar noch beim Antrag auf Hausunterricht geholfen. Das Oberlandesgericht Hamm muss erneut über den Fall entscheiden. Nach Auffassung des BGH muss es durch die Auswahl eines geeigneten Pflegers oder durch gerichtliche Weisungen sicherstellen, dass die Kinder die Schule besuchen.
http://www.swr.de/nachrichten/bw/-/id=1622/nid=1622/did=2823524/e7am8c/index.html
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