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Jugendamtsterror und Familienrechtsverbrechen
Staatsterror durch staatliche Eingriffe in das Familienleben
Verletzung von Menschenrechten, Kinderrechten, Bürgerrechten durch Entscheiden und Handeln staatlicher Behörden im familienrechtlichen Bereich, in der Kinder- und Jugendhilfe, in der Familienhilfe unter anderem mit den Spezialgebieten Jugendamtsversagen und Jugendamtsterror
Fokus auf die innerdeutsche Situation, sowie auf Erfahrungen und Beobachtungen in Fällen internationaler Kindesentführung und grenzüberschreitender Sorgerechts- und Umgangsrechtskonflikten
Fokus auf andere Länder, andere Sitten, andere Situtationen
Fokus auf internationale Vergleiche bei Kompetenzen und Funktionalitäten von juristischen, sozialen und administrativen Behörden

"Spurensuche nach Jugendamtsterror und Familienrechtsverbrechen"
ist ein in assoziiertes Projekt zur
angewandten Feldforschung mit teilnehmender Beobachtung
"Systemkritik: Deutsche Justizverbrechen"
http://www.systemkritik.de/

 

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Gast
New PostErstellt: 17.11.07, 07:06     Betreff: Re: Jugendamt Paderborn: Sorgerechtsentzug wegen Schulverweigerung Antwort mit Zitat  

Blutige Rache: Wegners schwerste Fäl...
News 16. 11. 2007

Deutsches Bundesgericht: Sorgerechtsentzug bei religiös motivierter Schulverweigerung
Eltern, die ihre Kinder aus religiösen Gründen nicht in die Schule schicken, darf in Deutschland das Sorgerecht entzogen werden. Das hat der deutsche Bundesgerichtshof (BGH) im Fall von zwei den Baptisten angehörenden Familien aus Paderborn bestätigt, die zwei ihrer Kinder trotz hartnäckiger Versuche der Behörden von der Grundschule ferngehalten hatten.

Das Familiengericht Paderborn hatte den Eltern die elterliche Sorge für Schulangelegenheiten sowie das Recht zur Bestimmung des Wohnortes der Kinder entzogen. Der BGH bestätigte in zwei am Freitag veröffentlichten Beschlüssen die Entscheidung: "Eltern sind auch dann nicht berechtigt, ihre Kinder der Schulpflicht zu entziehen, wenn einzelne Lehrinhalte oder -methoden der Schule ihren Glaubensüberzeugungen entgegenstehen." Nach den Worten des BGH-Familiensenats hat die Allgemeinheit ein berechtigtes Interesse, der Entstehung von religiös oder weltanschaulich geprägten "Parallelgesellschaften" entgegenzuwirken und Minderheiten zu integrieren. Integration setze voraus, dass religiöse oder weltanschauliche Minderheiten sich nicht selbst abgrenzten und einem Dialog mit Andersdenkenden verschlössen. Eine wichtige Aufgabe der Grundschule sei es, eine solche "gelebte Toleranz" einzuüben und zu praktizieren.
BGH kritisiert zuständiges Jugendamt

Den Mitglieder der konservativen Glaubensgemeinschaft, die vor allem den Sexualkundeunterricht als zu freizügig ablehnen, war es gelungen, ihre Kinder noch nach dem Sorgerechtsentzug nach Österreich zu bringen, wo sie inzwischen von den - pädagogisch nicht vorgebildeten - Müttern Hausunterricht bekommen. Verantwortlich dafür ist laut BGH das Jugendamt der Stadt Paderborn, das den Eltern die Ummeldung der Kinder erlaubt und ihnen sogar noch beim Antrag auf Hausunterricht geholfen habe. Der BGH entzog dem Jugendamt die Pflegschaft, weil es sich als "offenkundig" ungeeignet erwiesen habe; nun muss das Oberlandesgericht Hamm erneut über den Fall entscheiden.

http://religion.orf.at/projekt03/news/0711/ne071116_bgh_fr.htm
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