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Jugendamtsterror und Familienrechtsverbrechen
Staatsterror durch staatliche Eingriffe in das Familienleben
Verletzung von Menschenrechten, Kinderrechten, Bürgerrechten durch Entscheiden und Handeln staatlicher Behörden im familienrechtlichen Bereich, in der Kinder- und Jugendhilfe, in der Familienhilfe unter anderem mit den Spezialgebieten Jugendamtsversagen und Jugendamtsterror
Fokus auf die innerdeutsche Situation, sowie auf Erfahrungen und Beobachtungen in Fällen internationaler Kindesentführung und grenzüberschreitender Sorgerechts- und Umgangsrechtskonflikten
Fokus auf andere Länder, andere Sitten, andere Situtationen
Fokus auf internationale Vergleiche bei Kompetenzen und Funktionalitäten von juristischen, sozialen und administrativen Behörden

"Spurensuche nach Jugendamtsterror und Familienrechtsverbrechen"
ist ein in assoziiertes Projekt zur
angewandten Feldforschung mit teilnehmender Beobachtung
"Systemkritik: Deutsche Justizverbrechen"
http://www.systemkritik.de/

 

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Gast
New PostErstellt: 17.11.07, 07:05     Betreff: Re: Jugendamt Paderborn: Sorgerechtsentzug wegen Schulverweigerung Antwort mit Zitat  

Religiöse Gründe
BGH billigt Entzug des Sorgerechts bei Verletzung der Schulpflicht
16. November 2007

[ngo/ddp] Eltern, die ihre Kinder aus Glaubensgründen nicht zur Schule schicken, können zumindest teilweise das Sorgerecht verlieren. Das entschied der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe in einem am 16. November veröffentlichten Beschluss. Es liege im Interesse der Allgemeinheit, der Entstehung von religiös oder weltanschaulich geprägten "Parallelgesellschaften" entgegenzuwirken, hieß es.

Im vorliegenden Fall ging es um strenggläubigen Baptisten, die als Spätaussiedler nach Deutschland kamen. Sie beharrten darauf, zwei ihrer Kinder nicht in die Grundschule zu schicken. Darauf entzog ihnen das Familiengericht Paderborn das Sorgerecht in Schulangelegenheiten für diese Kinder und auch das Aufenthaltsbestimmungsrecht. Zudem bestellte das Gericht das Jugendamt der Stadt Paderborn als Pfleger. Der BGH betonte, dass die Anordnung einer Pflegschaft für die Kinder grundsätzlich dem "Missbrauch der elterlichen Sorge" entgegenwirken könne.

Allerdings brachten - mit Einwilligung des Pflegers - die Eltern ihre Kinder dann in ein österreichisches Dorf, wo die - pädagogisch nicht vorgebildete Mutter - den Kindern seither Hausunterricht erteilt. Der BGH rügte, dass der Pfleger sich offenkundig als ungeeignet erwiesen habe, den Gefahren für das Kindeswohl effektiv zu begegnen.

Das Oberlandesgericht Hamm müsse nun in einem weiteren Verfahren einen geeigneten Pfleger auswählen oder durch Weisungen sicherstellen, dass die Kinder ihrer Schulpflicht in Deutschland nachkämen. Denn diese bestehe weiterhin, da die Eltern ihren Wohnsitz in Deutschland beibehalten hätten.

(AZ: XII ZB 41/07 und XII ZB 42/07 - Beschluss vom 11. September 2007)
http://www.ngo-online.de/ganze_nachricht.php?Nr=16967
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