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Jugendamtsterror und Familienrechtsverbrechen
Staatsterror durch staatliche Eingriffe in das Familienleben
Verletzung von Menschenrechten, Kinderrechten, Bürgerrechten durch Entscheiden und Handeln staatlicher Behörden im familienrechtlichen Bereich, in der Kinder- und Jugendhilfe, in der Familienhilfe unter anderem mit den Spezialgebieten Jugendamtsversagen und Jugendamtsterror
Fokus auf die innerdeutsche Situation, sowie auf Erfahrungen und Beobachtungen in Fällen internationaler Kindesentführung und grenzüberschreitender Sorgerechts- und Umgangsrechtskonflikten
Fokus auf andere Länder, andere Sitten, andere Situtationen
Fokus auf internationale Vergleiche bei Kompetenzen und Funktionalitäten von juristischen, sozialen und administrativen Behörden

"Spurensuche nach Jugendamtsterror und Familienrechtsverbrechen"
ist ein in assoziiertes Projekt zur
angewandten Feldforschung mit teilnehmender Beobachtung
"Systemkritik: Deutsche Justizverbrechen"
http://www.systemkritik.de/

 

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Gast
New PostErstellt: 17.11.07, 07:04     Betreff: Re: Jugendamt Paderborn: Sorgerechtsentzug wegen Schulverweigerung Antwort mit Zitat  

Freitag, 16. November 2007
Religiöse Schulverweigerung
Sorgerechtsentzug möglich

Eltern, die ihre Kinder aus religiösen Gründen nicht in die Schule schicken, darf das Sorgerecht entzogen werden. Entsprechende Urteile des Familiengerichts Paderborn hat der Bundesgerichtshof bestätigt.

Das Paderborner Gericht hatte zwei baptistischen Familien aus der Stadt das Sorgerecht für Schulangelegenheiten sowie das Recht zur Bestimmung des Wohnortes der Kinder entzogen. Die betroffenen Eltern hatten zwei ihrer Kinder trotz hartnäckiger Versuche der Behörden von der Grundschule ferngehalten. Später brachten sie ihre Kinder nach Österreich, wo sie zu Hause von den Müttern unterrichtet werden.

"Eltern sind auch dann nicht berechtigt, ihre Kinder der Schulpflicht zu entziehen, wenn einzelne Lehrinhalte oder -methoden der Schule ihren Glaubensüberzeugungen entgegenstehen", heißt es in der Urteilsbegründung (Az: XII ZB 41/07 u. 42/07 - Beschlüsse vom 11. September 2007).

Jugendamt half bei der Ausreise

Das Gericht übte in den konkreten Fällen allerdings auch harsche Kritik am Jugendamt der Stadt Paderborn und entzog ihm die Pflegschaft. Jetzt muss das Oberlandesgericht Hamm über eine neue Pflegschaft entscheiden.

Den Mitgliedern der konservativen Glaubensgemeinschaft, die vor allem den Sexualkundeunterricht als zu freizügig ablehnen, war es gelungen, ihre Kinder nach dem Sorgerechtsentzug nach Österreich zu bringen. Dort bekommen die Kinder inzwischen von den - pädagogisch nicht vorgebildeten - Müttern Hausunterricht, was nach österreichischem Recht möglich ist. Verantwortlich dafür ist laut BGH das Jugendamt der Stadt Paderborn, das den Eltern die Ummeldung der Kinder erlaubt und ihnen sogar noch beim Antrag auf Hausunterricht geholfen habe. Der BGH entzog dem Jugendamt die Pflegschaft, weil es sich als "offenkundig" ungeeignet erwiesen habe.

Die Stadt Paderborn argumentierte, das Paderborner Gericht habe in seinem Urteil ausdrücklich erklärt, eine Ausreise der Eltern mit ihren Kindern sei jederzeit möglich. Das Gericht habe sich dabei auf die Rechtsprechung des bayerischen Oberlandesgerichts aus dem Jahr 1985 berufen. Die Stadt habe lediglich die Vorgaben der Paderborner Richter erfüllt. Hinsichtlich des Entzugs des Sorgerechtes für die Eltern stellte sich die Stadt hinter den Beschluss der Karlsruher Richter. "Die Stadt hat von Anfang an vorgeschlagen, den Baptisten-Eltern das Sorgerecht zu entziehen", sagte Paderborns Jugenddezernent Wolfgang Walter.

Gegen "Parallelgesellschaften"

Nach den Worten des BGH-Familiensenats hat die Allgemeinheit ein berechtigtes Interesse, der Entstehung von religiös oder weltanschaulich geprägten "Parallelgesellschaften" entgegenzuwirken und Minderheiten zu integrieren. Integration setze voraus, dass religiöse oder weltanschauliche Minderheiten sich nicht selbst abgrenzten und einem Dialog mit Andersdenkenden verschlössen. Eine wichtige Aufgabe der Grundschule sei es, eine solche "gelebte Toleranz" einzuüben und zu praktizieren.
http://www.n-tv.de/880743.html
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