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Jugendamtsterror und Familienrechtsverbrechen
Staatsterror durch staatliche Eingriffe in das Familienleben
Verletzung von Menschenrechten, Kinderrechten, Bürgerrechten durch Entscheiden und Handeln staatlicher Behörden im familienrechtlichen Bereich, in der Kinder- und Jugendhilfe, in der Familienhilfe unter anderem mit den Spezialgebieten Jugendamtsversagen und Jugendamtsterror
Fokus auf die innerdeutsche Situation, sowie auf Erfahrungen und Beobachtungen in Fällen internationaler Kindesentführung und grenzüberschreitender Sorgerechts- und Umgangsrechtskonflikten
Fokus auf andere Länder, andere Sitten, andere Situtationen
Fokus auf internationale Vergleiche bei Kompetenzen und Funktionalitäten von juristischen, sozialen und administrativen Behörden

"Spurensuche nach Jugendamtsterror und Familienrechtsverbrechen"
ist ein in assoziiertes Projekt zur
angewandten Feldforschung mit teilnehmender Beobachtung
"Systemkritik: Deutsche Justizverbrechen"
http://www.systemkritik.de/

 
Wenn das Jugendamt versagt - Eltern gegen Amt und Gericht

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Autor Beitrag
Gast
New PostErstellt: 13.03.07, 00:03  Betreff: Wenn das Jugendamt versagt - Eltern gegen Amt und Gericht  drucken  weiterempfehlen Antwort mit Zitat  

ML Mona Lisa

Wenn das Jugendamt versagt

Eltern gegen Amt und Gericht

In Brandenburg wird gegen eine Mitarbeiterin des Jugendamtes ermittelt. Der Vorwurf: Sie soll mitverantwortlich dafür sein, dass ein damals zweijähriger Junge nach schweren Misshandlungen auf der Intensivstation landete. In anderen Fällen handeln Jugendämter offenbar vorschnell. Mal übereifrig, mal tatenlos? Wer kontrolliert eigentlich die Jugendämter?

Die 18-jährige Damaris ist Mutter von zwei Kindern, doch beide wurden ihr vom Jugendamt entzogen. Anfang Oktober 2004 kam Marcel Kevin zur Welt, ein Brüderchen für die dreijährige Marlena. Doch die lebt seit zwei Jahren in einer Pflegefamilie - auf Antrag des Jugendamtes Nürnberg. Damaris sieht ihre Tochter nur alle sechs Wochen. Kevin hat sie seit der Geburt erst einmal gesehen.

Uneinsichtige Mutter?
Das Jugendamt will ML zu den Gründen nichts sagen, beruft sich auf den Datenschutz. In einem Gutachten, das das Nürnberger Oberlandesgerichtes nach Damaris Beschwerde gegen die Wegnahme ihrer Tochter erstellen ließ, heißt es, Damaris verfüge über "keine elterliche Kompetenz". Sie lege "impulsives und aggressive Verhalten" an den Tag und verfüge über eine "geringe emotionale Beziehungsfähigkeit".

Damit stand noch vor der Geburt ihres zweiten Kindes fest, dass sie auch dieses abgeben muss. Das Jugendamt ordnete noch während Damaris Schwangerschaft die Unterbringung des Kindes in eine Pflegefamilie an, berief sich dabei auf das gleiche Gutachten. Das Familiengericht folgte dem Antrag ohne Anhörung der Mutter, es bestehe Gefahr für das Kind.

Das Amt blockte ab
Damaris' Anwalt, Richard Georg Müller, wirft dem Jugendamt vor, Damaris keine zweite Chance zu geben: "Nach meiner Information war auch die Großmutter des Kindes da, es war auch die Mutter mehrfach beim Jugendamt. Man hat gesagt, man ist bereit mit dem Jugendamt zusammenzuarbeiten, hat angeboten, in ein Mutter-Kind-Heim zu gehen. Das wurde von vornherein abgeblockt. Das Jugendamt sagte, man hat schon irgendwelche Pflegeeltern ausgeguckt. Da meine ich, war eine gewisse Voreingenommenheit, weil man sie aus dem anderen Fall kannte und es sich vielleicht auch einfach machen wollte."

Damaris, die sich sehr auf ihr zweites Kind gefreut hatte und alles besser machen wollte, konnte offenbar ihre Betreuerin vom Jugendamt Nürnberg nicht davon überzeugen, das sie sich vielleicht geändert hat, die Verantwortung für Kevin jetzt anders sieht.

Angemessene Maßnahmen
Volker Laubert von "Aktion Rechte für Kinder" kennt viele Fälle, in denen die Maßnahmen der Jugendämter zweifelhaft erscheinen. Er stellt auch im Falle von Damaris Forderungen an die Jugendämter: "Gut geführte Jugendämter zeichnen sich dadurch aus, dass Mitarbeitern der Wechsel ermöglicht wird, ohne dass sie das Gesicht verlieren. Es ist Aufgabe des Amtes, wenn es mit einer Person nicht klappt, weil die Chemie nicht stimmt, eine zweite, dritte oder vierte Person dranzusetzen."

Doch immer wieder geraten Jugendämter in die Kritik. Einmal wegen ihres Übereifers, dann wieder gehen sie gemeldeten Fällen nicht nach. So geschehen im Fall des kleinen Pascal. Eineinhalb Jahre war der heute Dreieinhalbjährige in einer Reha-Klinik in Brandenburg. Der Junge hat ein unvorstellbares Martyrium hinter sich.

http://www.zdf.de/ZDFde/inhalt/15/0,1872,2213775,00.html

ML Mona Lisa

Wenn das Jugendamt versagt

Eltern gegen Amt und Gericht, Teil 2

Ein halbes Jahr nach Pascals Geburt verließ die Mutter seinen leiblichen Vater, Marcel Schmiedecke. Dieser bekam seinen Sohn nur noch selten zu sehen. Bald hegte er den Verdacht, dass sein Sohn geschlagen wurde. In einem Tagebuch hielt er fest, was ihm komisch vorkam: mal blaue Flecken, mal ein gebrochener Oberschenkel, mal das Handgelenk oder ein Schlüsselbeinbruch.

Immer wieder wandte sich Schmiedecke an das Jugendamt in Strausberg, doch seine Hinweise wurden nicht ernst genommen: "Meistens ist nichts passiert. Sie haben gesagt, sie müssen mit der Mutter sprechen, und die hat das so hingedreht, dass alles in Ordnung war." Im März 2003 wurde Pascal auf die Intensivstation eingeliefert. Nach Faustschlägen und Tritten durch den Freund der Mutter hatte der Zweijährige Brüche am ganzen Körper und Verletzungen am Gehirn. Die Ärzte kämpften um sein Leben. Doch Pascal wird immer ein Pflegefall bleiben.

Unkontrollierbare Jugendämter
Er kann wieder nach Dingen greifen und wieder essen. Trinken ginge weniger gut, und laufen kann er gar nicht, so sein Vater. Schmiedeckes Anwalt, Martin Karnetzki, zu dem Fall: "Ich werfe den Mitarbeitern vor, dass sie keine unangemeldeten Besuche zu den gefährlichen Zeiten gemacht haben, zum Ende eines Wochenende oder an Feiertagen, denn da hätten die Mitarbeiter Überstunden machen müssen." Zwei Fälle, zwei Schicksale, beide unter dem Einfluss der Jugendämter Was ist hier falsch gelaufen?

Schmiedecke hätte mit seinen Befürchtungen auch zum Amtsleiter oder zum Bürgermeister oder Landrat gehen können, den Dienstherren der Jugendämter. Doch welcher Betroffene kennt diese Zuständigkeiten? Und selbst wenn, wird in vielen Fällen die Verantwortung wieder an die Jugendämter zurückgeschoben. Dazu Volker Laubert, Aktion Rechte für Kinder, "Es ist in Deutschland ein Problem, dass die Jugendämter nicht kontrollierbar sind. Sie sagen selbst, dass sie sich selbst kontrollieren. Das ist ein gravierendes Problem."

Hinweise blieben ungehört
Im Fall des kleinen Pascal wurden die Mutter und ihr Freund zu Haftstrafen verurteilt. Das Gericht kritisierte scharf: Im Fall Pascal hätten alle relevanten Instanzen versagt. Auch das Jugendamt: "Die vielfachen Bemühungen des Kindesvaters, auf mögliche Misshandlungen (...) hinzuweisen, sind mehr oder weniger ungehört geblieben." Gegen die zuständige Mitarbeiterin wird nun ermittelt, denn sie sei weder des Hinweisen des Vaters noch anderer nachgegangen.

Denn während einer Drogenrazzia der Polizei bei Pascals Mutter und ihrem Freund wurden bei dem Kind Spuren von Misshandlung festgestellt, so Karnetzki: "Diese Polizistin hat am selben Tag das Jugendamt informiert. Das war an einem Freitag um 14 Uhr. Und die einzige Reaktion der Mitarbeiterin des Jugendamtes war: Wissen Sie eigentlich, wie spät es ist?" Ein einziges Mal hatte das Jugendamt reagiert. Als eine Ärztin Misshandlungen vermutete, wurde Pascal in eine Pflegefamilie gegeben. Doch nach fünf Wochen beschloss das Familiengericht, ihn wieder zur Mutter zurückzugeben, auf Anraten des Jugendamtes.

Hat das Familiengericht versagt?
Sind die Familiengerichte wirklich immer in der Lage, die Entscheidungen von Jugendämtern zu kontrollieren? Dazu Dr. Robert Sauter von der Bundesarbeitsgemeinschaft der Landesjugendämter:" Wenn es um solche Fälle geht, dann wird das Familiengericht natürlich die Vorschläge des Jugendamtes prüfen. Familiengerichte haben einen eigenständigen Ermittlungsauftrag, werden Sachverständige hören, werden Gutachten erstellen. Ob die Richterinnen und Richter immer die Zeit haben, sich einen Fall im Detail anzusehen, das ist eine andere Frage."

Volker Laubert von "Aktion Rechte für Kinder" sieht noch ein anderes Problem: "Wie soll ein Familienrichter, der nicht Fachmann ist, erkennen, ob er einem Vorschlag aufsitzt, der durch einen besseren hätte ausgetauscht werden müssen? Es passiert immer wieder, vor allem in den Skandalfällen, dass sich Familienrichter die Sache zu einfach machen und sich stark auf die Seite von Jugendämtern und Gutachterempfehlungen stellen."

Damaris hat noch Hoffnung, dass das Familiengericht nicht den Empfehlungen des Jugendamtes folgt. Die Entscheidung wird für Dezember erwartet. Pascal und sein Vater jedoch müssen mit dem, was passiert ist, leben.

 Wenn das Jugendamt versagt 
 Ein Beitrag von Ute Laibl und Andrea Schreiber
Sendedatum:
ML Mona Lisa, 14. November 2004, 18.00 Uhr
Wiederholung bei 3sat, 17.11.2004, 12.15 Uhr

http://www.zdf.de/ZDFde/inhalt/20/0,1872,2213780,00.html



[editiert: 03.05.07, 22:01 von Admin]
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