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nicht_wichtig
New PostErstellt: 20.01.20, 14:59     Betreff: Re: Sedisvakanz Antwort mit Zitat  

BARF - Biologisch Artgerechtes Rohes...
@rbsonline: Was sie schreiben entbehrt jeder Grundlage und gründet sich auf die Fehlinterpretation von genau zwei Texten.

Zum einen gilt es festzuhalten, dass Sie sich ein Urteil über die Intention, das heißt über die Herzen erlauben. Dieses Recht ist aber alleine Gott vorbehalten. Papst Leo XIII. lehrt in "apostolicae curae caritatis":  "Über die Gesinnung oder die Absicht urteilt die Kirche nicht, da diese ja an sich etwas Innerliches ist; insofern sie aber geäußert wird, muß sie über diese urteilen. Wenn nun aber jemand, um ein Sakrament zu vollziehen und zu spenden, ernsthaft und ordnungsgemäß die gebührende Materie und Form angewandt hat, so nimmt man eben deshalb von ihm an, er habe offenbar das zu tun beabsichtigt, was die Kirche tut. Auf diesem Grundsatz stützt sich nun die Lehre, die festhält, daß es sich selbst dann wahrhaft um ein Sakrament handelt, wenn es durch dne Dienst eines häretischen oder nicht getauften Menschen - sofern nur nach dem katholischen Ritus - gespendet wird."

Sie behaupten jetzt ohne irgend eine Quelle zu nennen, dass wir Menschen anhand von den äußeren Handlungen die Intention anderer Menschen beurteilen sollen. Das ist natürlich absoluter Schwachsinn. Die Kirche hat stehts gelehrt, dass sie die Herzen nicht beurteilt! Das ist allein Gott vorbehalten! Stattdessen lehrt die Kirche, dass nur das explizite Aussprechen der Intention offenkundig aufzeigt, welche Intention vorliegt. Im Falle der Sakramente lehrt die Kirche, dass eine Abkehr vom katholischen Ritus eine Offenbarung der Intention ist! Alles andere ist selbst ausgedacht und einfach falsch!

Wo und wann hat Lefebvre (der wohl nie eine Position klar bekannt hat) und in noch viel größerem Maße Thuc seine Intention offen ausgesprochen? Wo und wann sind sie vom katholischen Ritus abgewichen? Dieses gefährliche Halbwissen gepaart mit dem Stolz, der meint, er kann die Intention anderer an ihren externen Handlungen perfekt ablesen, ist eine absolut tödliche Kombination! Zum einen weicht sie von der Lehre der Kirche ab, zum anderen erhebt man sich durch den Stolz zum Richter über die Herzen. Das ist absolute Hybris! Drittens führt es uns zu freventlichem Urteil, Hartherzigkeit, etc. Wenn wir mal einen Moment daran denken, dass die Liebe und Barmherzigkeit eine Menge Sünden zudecken, wir aber mit absoluter Unbarmherzigkeit jeden und alles richten, dann dürfen wir uns nicht gerade auf unser persönliches Gericht freuen, in dem uns dann in gleicher Unbarmherzigkeit absolut alles vorgeworfen wird.


An dieser Stelle muss nochmal darauf hingewiesen werden, dass die Widerrufung von Bischof Thuc unter sehr misteriösen Umständen geschehen ist. Er wurde, nachdem er die Sedisvakanz öffentlich ausgerufen hatte, in die USA eingeladen. Dort ist er dann plötzlich verstorben, aber nicht ohne, scheinbar, die Sedisvakanz zu widerrufen. Die Umstände des Todes, so wie des Widerrufs sind dermaßen undurchsichtig, dass sich ein Urteil darüber zu erlauben einfach lächerlich ist. Hier scheint mir eher der Wunsch der Vater des Gedanken zu sein, als wirkliche Recherche und faire Abwegung der Umstände!

Ein Problem in ihrer Theorie, die jeden Menschen nach seinen Werken beurteilt, ist das Problem der materiellen Häretiker. Diese haben ja die richtige Intention aber eben den falschen Glauben. Gerade in den heutigen Zeiten, wo eben der Glaube nicht mehr so eindeutig wie vor 300 Jahren ist, sondern sich viele Theorien gebildet haben, wie genau man mit gewissen Detailfragen umzugehen hat, ist es keinesfalls eindeutig, wer welche Intention hat!!

Nachdem ich Ihren oberen Post gelesen habe, ist mir Ihre hartherzige und antikatholische Haltung absolut klar. Sie zitieren die theologischen Werke der Diamond Brüder, die ja Feeneyisten sind. Feeney wurde aber exkommuniziert von Pius XII. exkommuniziert, weil er die Begierdetaufe leugnete und allgemein ein rigoros verzerrte, hartherzige Sicht der katholischen Lehre vertrat.

Das La-Salette eine Privatoffenbarung ist, die man nicht glauben MUSS ist absolut richtig und wurde von der Kirche so immer gelehrt. Das heißt nicht, man darf es nicht glauben. Es heißt auch nicht, dass die Priester der Sedisvakanz oder andere Traditionalisten gegen La-Salette lehren. Es bedeutet nur, dass es für eine theologische Beweisführung nicht beachtet wird. Denn die Kirche lehrt im Dogma, dass die Offenbarung mit den Aposteln abgeschlossen ist!!! Das heißt, La Salette etc sind interessant, aber keinesfalls notwendig! Das ist katholisches Dogma!

Ihre Idee über die Gültigkeit der Sakramente ist außerdem falsch bezüglich der Erlaubtheit. Sie beziehen sich auf "Sedevacante Apostolicae", haben aber leider überhaupt keine Ahnung von Kirchenrecht. Prinzipiell leitet sich jede Gewalt vom Papst ab. Deswegen darf auch nur ein Papst Bistümer zuteilen. Das ist so schon im Kirchenrecht von 1917 fest verankert. Was Pius XII. also erklärt ist nichts weiter, als zu sagen: Wenn jetzt aber eine Sedisvakanz besteht, ist auch jede Form der Weihe ungültig. Dies ist natürlich keine absolut neue Lehre, sondern nur der logische Schluss aus den bereits bestehenden Lehren und Bestimmungen!

Warum sage ich nun, dass Sie absolut falsch liegen? Das ist sehr einfach zu erklären. Es gibt nämlich im Kirchenrecht drei Prinzipien die solche Bestimmungen wieder aufheben!

1. Kirchenrecht gehört zum menschlichen Recht! Die disziplinarischen Bestimmungen der Kirche sind nicht teil des göttlichen Rechts. Dies ist in jedem Kommentar zum Kirchenrecht allgemein nachzulesen und ist absoluter Konsens der Theologen. Erst in heutiger Zeit wird von Hobbykanonikern eine absolutistische Interpretation des Kirchenrechts, allein anhand des CIC und disziplinarischer Bestimmungen der Päpste vorgenommen. Ich verzichte an dieser Stelle auf jedwede Beweisführung, da es leicht nachzuverfolgen ist, wenn man ein Buch zum Kirchenrecht von vor dem Vatikanum 2 liest. Nachdem klar ist, dass Kirchenrecht menschliches Recht ist, muss auch klar sein, dass es auch ein göttliches Recht gibt. Dieses göttliche Recht steht natürlich über dem Kirchenrecht. Papst Pius XII. lehrt also unter der Annahme, dass die Kirche nicht durch Modernisten gekapert wird, dass der Stuhl Petri immer besetzt ist, dass in der Zwischenzeit keine Kleriker geweiht werden dürfen. Christus setzt aber die Priester ein und schickt sie in alle Welt um zu Taufen etc. Es dürfte klar sein, dass eine disziplinarische Bestimmung eines Papstes nicht höher einzustufen ist, als der Befehl Christi! Hier haben wir also eindeutig einen Fall, wo göttliches Recht mit dem temporären menschlichen Recht der Kirche in Konflikt steht! Man muss aber Gott mehr horchen als den Menschen!!!!

2. Dieses Prinzip findet sich auch im Kanonischen Recht von 1917 wieder. Es geht um die sogenannte Notfalljurisdiktion. Ist über einen längeren Zeitraum kein Vorgesetzter erreichbar (Wie das in der Vergangenheit z.B. in abgelegenen Orten der Erde der Fall war), dürfen ALLE Sakramente auch ohne den Bischof / Papst gespendet werden.

3. Gibt es das Prinzip der Epikeia. Der Hl. Thomas von Aquin sagt, dass der Zweck eines jeden Gesetzes immer die Vermehrung der allgemeinen Wohlfahrt ist. Dies ist natürlich auch die Meinung der Kirche und die Grundintention des Kirchenrechtes. Doch wie definiert die Kirche die allgemeine Wohlfahrt? Die allgemeine Wohlfahrt besteht in der Heiligung der Menschen und der Anbetung Gottes. Das Epikeia Prinzip liegt dem Kirchenrecht zugrunde und sagt: Dort wo die Buchstabengetreue Einhaltung des Kirchenrechts dazu führen würde, dass die Intention des Kirchenrechts verletzt würde, MUSS man vom Kirchenrecht abweichen! Gibt ein Papst Kirchenrecht, so will er ja die Anbetung Gottes und die Heiligung der Menschen fördern. Das ist im Endeffekt auch die Intention hinter dem Weiheverbot Pius XII. Als er das Gesetz gab, war die heutige Situation so nicht absehbar. Jetzt hat sich die Situation geändert und ein Buchstabengetreues festhalten am Gesetz (Wie es bei den Juden gebräuchlich war und von Christus verdammt wurde) würde dazu führen, dass die Priester, die Sakramente und die Messe aussterben würden! Es ist leicht zu sehen, dass der eigentliche Sinn des Kirchenrechtes, nämlich die Heiligung der Menschen und die Anbetung Gottes massiven Schaden nehmen würden!!! Somit ist es PFLICHT sich nicht daran zu halten.

Leider werden von den rigorosen Verfechtern des Kirchenrechtes, die sich allein auf Halbwissen und nicht auf eine Systematische Ausbidlung stützen diese Punkte oft nicht gesehen und schlicht und ergreifend vernachlässigt. Dabei begeben sie sich in die geistige Nachfolge der Pharisäer!

Sie hatten oben noch Pater Czekada erwähnt. Vieles von dem was ich geschrieben habe hat er auch mit sehr viel Quellenangaben schon recherchiert. Es ist schade, dass sie nur die Teile seiner Arbeit tiefer anschauen, mit denen Sie übereinstimmen, und diejenigen Teile, mit denen Sie nicht übereinstimmen einfach übergehen. Ich empfehle Ihnen dringend sich mit seinen Ausarbeitungen auf CMRI auseinanderzusetzen. Er hat nämlich so ziemlich alles, was Sie geschrieben haben anhand der Lehre der Kirche widerlegt. Sie stützen sich ja dagegen zum großen Teil auf ihre eigene Auslegung einzelner kirchlicher Dokumente, die Ihnen recht zu geben scheinen. Warum Sie ohne das Priester oder Bischofssakrament in besonderer Weise dazu geeignet wären erschließt sich mir dabei nicht.

Ich hoffe Sie sehen den Fehler in Ihrer Argumentation, verdemütigen sich und fangen noch mal gnaz von neuem an zu suchen. Ich hoffe, Sie finden zurück in den Busen der Kirche und verlassen den Lutheranischen Weg, nach dem Sie allein die Richtschnur der Wahrheit sind.
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