JohannesA
Mitglied
Beiträge: 296
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Erstellt: 04.01.12, 19:50 Betreff: Re: Tarifvertrag für Komparsen / Kleindarsteller |
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Die im Tarifvertrag genannten Gagen sind immer Mindestgagen. Für Text und Spiel gibt es auf jeden Fall Zuschläge.
@ Derrudi
wenn du eine richtige Rolle hattest, wichtig für die Handlung, mehr warst als glaubwürdiger Hintergrund, bist du kein Kleindarsteller mehr und hast natürlich Anspruch auf eine bessere Gage. Auch wenn du Kleindarsteller oder Komparse genannt wirst. Das gilt auch für die Prollywood und Sozialporno Formate.
@ Markus,
die meisten grossen Produktionen sind Tarifgebunden. Die Mitgliedschaft in einem der Vertragsschließenden Verbände, Produzentenallianz und Verband Deutscher Filmproduzenten, ist leider kein eindeutiger Beleg da eine Mitgliedschaft ohne Tarifbindung möglich ist. Über 10 Stunden drehen dürfen nur die Tarifgebundenen. Diese Abweichung vom Arbeitsrecht ist im Tarifvertrag geregelt. Weil es manchmal nicht anders geht und dann längere Phasen bezahlte Arbeitsbereitschaft sind.
Im Einzelfall nachfragen kannst du hier beim Filmverband in ver.di http://www.connexx-av.de/kontakt.php?view=&si=1&lang=1 ich habe auch keine komplette Liste
JohannesA
Zahlt ein in das Bankergenesungswerk!! Spendet für den Drittwagen in der Garage der Zweitvilla von Managern in Not!!
____________________ https://www.facebook.com/pages/Komparsengewerkschaft/170394372976353
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