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snickers
Registrierter Benutzer


Beiträge: 2

New PostErstellt: 06.06.07, 21:01     Betreff: Re: Das Gesetz muss revidiert werden!

Hi angelface



Du torpedierst mich ja regelrecht mit Fragen. Ich bin gerne bereit auf die eine oder andere einzugehen, also ich schiess mal los:



zu Punkt 1: So plus minus mit 25 Jahren hat sich bei mir der Kinderwunsch geäussert. Nichts aber schien in meinem Bauch heranwachsen zu wollen. Nach 5 Hormontherapien habe ich abgebrochen, schliesslich wollte ich keine Züsten züchten... Mein Arzt hatte Verdacht auf einen zu zähen Schleim, um dies aber definitiv zu prognostizieren, hätte ich mich einer OP unterstellen müssen. Dazu war ich nicht bereit oder aber hatte Angst vor dem Resultat. Es folgten sieben weitere kinderlose Jahre. Es war eine harte Zeit, aber irgendwann habe ich mich damit abgefunden. Diese Ehe scheiterte, nicht wegen der Kinderlosikeit, nein, vielmehr weil mein damaliger Mann sich in seinen Chef verliebt hatte und mit diesem auch eine Beziehung führte.



zu Punkt 2: Diesbezüglich habe ich ganz andere Erfahrungen gesammelt! Viele meiner Bekannten und Verwandten sind durchaus überrascht, dass ich eine 70-90% Stelle suche. Die hatten bis anhin keine Ahnung, verstehen meine Sitution aber mittlerweile und sind mit mir eins, dass ein 70-90% Job her muss. Selbst wenn es anders wäre?? Was nützt mir das Wissen Dritter über meine jetzige Lage?? Nichts!!!!



zu Punkt 3: Ja dies wird sehr wohl so sein, habe jedoch niemandem in meinem Bekanntenkreis. Müsste mich vorerst schlau machen, um mit Dir darüber zu diskutieren.



zu Punkt 4: Oh nein!!! Auf keinen Fall! Die Steuergelder sollten verschont werden!!! Wir brauchen sie ja für die Armee! Nein wirklich nicht. Im Ernst, ich denke es sollten Lösungen gefunden werden, welche weder Vater noch Mutter ruiniert!

Mein Beispiel: Kindsvater verdient 5500 netto (minus 720.00) so bleiben ihm noch Fr. 4780.00 um über die Runden zu kommen. Dazu kommt er noch in Genuss diverser Arbeiten "privat" - welch ein Zückerchen... Seine Miete Fr. 650.00. 2-3mal pro Jahr Ferien ein Soll.



Ich dagegen versuche mich über Wasser zu halten mit 3720.00 (inkl. Unterhaltsbeitrag vom Kindsvater). Meine Miete 1170.00. Zudem kassiere ich immer wieder doofe Bemerkungen vom Vater, von wegen meine inzwischen 4 Jahre alt gewordenen Tochter, hätte noch immer keine Skier.



Mein Schwager, äh Ex-Schwager, drückt meiner Schwester monatlich Fr. 4900.00 ab. Er lebt am Exitstenzminimum. Kann sich kaum was leisten. Ist froh wenn sich seine drei Kids bescheidene Sachen zum Geburtstag wünschen. Dies kann es doch echt auch nicht sein..?



Ich bin der Meinung, dass bei einer Trennung/Scheidung die Behörden checken müssten, was sind die Bedürfnisse von Kindern, Müttern und Vätern. Wie oft sollte der Kindsvater die Kinder sehen können oder sie in seine Obhut nehmen können? Was sind die Bedürfnisse der Kids? In welchem Alter sind sie? Ist es zumutbar dass sie schon im Alter von knapp 4 Monaten weggegeben werden müssen? Und zu wieviel Prozent? Wer wohnt wie? Wie oft brauchen die Kids die Nähe des Vaters? (Meine Nichteli und Neffen haben sehr unter der Trennung gelitten) Und ihr Vater auch!



Der Vater meiner Tochter hat das Besuchsrecht bei uns zu Hause erhalten, bis und mit Schuleintritt, dies an 2 Tagen pro Monat. Er hat Daiabetes und leidet an starken Depressionen. Wenn es ihm nicht so gut geht, dann ist er unseriös mit dem "Zucker", was fatale Folgen hat. Deshalb vorerst Besuchsrecht bei uns. Ich habe ihm angeboten unter der Woche 1 mal am Abend bei uns vorbei zu schauen, plus je ein Samstag oder Sonntag je nach seinen Aktivitäten (Jöbs und Handball). Dies klappte über eine halbes Jahr bestens. Er ass mit seiner Tochter "Znacht", bädelte sie und kümmerte sich um den Rest. Dann aber wollte er nicht mehr. Es wurde ihm zuviel. Er hat von sich aus gesagt dass er alles aufs gesetzliche Minimum setzen möchte. Seither besucht er seine Tochter nur noch an 2 Tagen pro Monat. Vorher waren es 4 ganze Tage und 4 Abende. Meiner Kleinen habe ich gesagt, er müsse nun mehr arbeiten... Inzwischen hat sich dies auch eingependelt. Es ist wie es ist. Schade, ich hätte meiner Tochter gerne mehr wie ein alle 2-Wochenende-Dady gewünscht.



zu Punkt 5: Ja doch klar! Habe keine Tochter gezeugt welche mich mal finanzieren soll!!!! Freue mich zwar sicherlich, wenn Sarina hie und da mal einen feinen Cappucino im Altersheim serviert... :-)



zu Punkt 6: Keine Ahnung! Habe in meinem Umfeld keine solchen Leute. Vielleicht klärst Du mich auf?



zu Punkt 7: siehe Punkt 4



Mache nun einen Schlussatz....





Den Kindern geht es gut wenn es Mami und Papi gut geht. Und dies müssen wir endlich schaffen!!! Basta.





Sei lieb gegrüsst von 2 nicht mit Engelslocken bestückten Frauen, aber von 2 ganz herzlichen Wesen














----Ursprüngliche Nachricht----
Von: @carookee.com
Datum: 05.06.2007 22:20
An: "Forum - Alleinerziehend - DIE SEITE FÃœR UMFRAGEN"<@carookee.com>
Betreff: [Forum-Alleinerziehend] Re: Das Gesetz muss revidiert werden!



hi snickers

was du ansprichst, ist der umstand, dass eine ledige mutter nur einen sehr begrenzten anspruch auf unterhalt vom vater des kindes hat.
das dir beim ausspruch von ueli maurer die galle hoch kommt, liegt wohl eher an der einstellung zur person als zu dem von ihm angesprochenen thema. wie er das nämlich konkret lösen will, ist meines wissens noch nirgends wirklich konkret ausformuliert.

bevor ich mich zu einer allfälligen teilnahme an deiner petition äussere, hätte ich da doch noch ein paar fragen:

  1. ist es nicht so, dass zur zeugung eines kindes zwei personen gehören, die in der schule einmal aufklärungsunterricht genossen haben und sich der möglichen folgen ihres tuns bewusst sein müssten?

  2. ist es nicht so, dass die gesellschaftliche und finanzielle situation alleinstehender mütter so vieler orts publiziert ist, dass auch die rechtlichen folgen (unterhalt für's kind, nicht aber für die mutter) heute durchaus zum allgemeinwissen gehören?

  3. sind ledige mütter nicht u.u. in derselben situation wie geschiedene, deren unterhaltsverpflichteter ex-partner über ein einkommen verfügt, welches gerade die zahlung des kinderunterhaltes, nicht aber des frauenunterhaltes, reicht?

  4. ist dein gedanke ernsthaft, dass zum schluss die allgemeinheit einfach für kinder und mütter aufkommen soll und wenn ja, wer soll das aus welchen mitteln finanzieren? muss tatsächlich die allgemeinheit die folgekosten aus oft unüberlegten handlungen einzelner tragen?

  5. ist es noch nicht durchgedrungen, dass die zeiten, in welchen man glaubte, ein kind sei die finanzielle existenzsicherung der mutter bis an deren lebensende schlicht vorbei ist?

  6. wie hoch schätzt du die anzahl der frauen, die sich - fremdfinanzierung sei dank - immer schön 9 monate bevor das jüngste in den kindergarten kommt von irgend jemandem (ein depp findet sich immer) schwängern lassen und so bis zur menopause ihren lebensunterhalt finanzieren um dann in die sozialhilfe hinüber zu rutschen?

  7. bekanntlich wird die elterliche sorge bei unverheirateten eltern automatisch der mutter zugewiesen. wie stellst du dich zum vorschlag, diesen artikel ebenfalls sausen zu lassen, so dass allenfalls auch der vater eines unehelichen kindes die elterliche sorge übernehmen kann? - einfach mal so aus der überlegung: gleiche pflichten = gleiche rechte?

ich möchte den fragankatalog hier nicht ins endlose führen, wäre aber doch dankbar für ein paar antworten und meine, es sollte erst gut überlegt sein.

nur noch so nebenbei: der zuständige regierungsrat des kanton thurgau hatte kürzlich über einen einspruch gegen den entscheid einer vormundschaftsbehörde zu befinden. die ledige mutter hat, zumal sie sich im streit mit dem kindesvater befindet, sein umgangsrecht massiv kürzen lassen. der kindesvater hatte zuvor sein einjähriges kind während 2 tagen pro woche betreut und das sollte nun auf 2 x pro monat von 09.30 - 19.00 uhr beschränkt werden.
der vater machte in seiner eingabe u.a. eine sehr gutes und inniges verhältnis zu seinem kind geltend.
in seinem entscheid bezeichnete der regierungsrat des kantons thurgau, welcher keine der parteien oder das kind jemals gesehen hat, dieses argument als "wunschdenken" des vaters und kürzte das umgangsrecht auf die vorgenannten zeiten.
... welches gesetz würdest denn für solche mütter einführen?...











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