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das bundesgericht grüsst....

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angelface
Experte


Beiträge: 663



New PostErstellt: 12.05.06, 10:37  Betreff: das bundesgericht grüsst....  drucken  Thema drucken  weiterempfehlen

auszug aus einem bundesgerichtsurteil vom 06. mai 2006:

"Eltern, denen die persönliche Sorge oder Obhut nicht zusteht, und das unmündige Kind haben gegenseitig Anspruch auf angemessenen persönlichen Verkehr (Art. 273 Abs. 1 ZGB). Dieser dient in erster Linie dem Interesse des Kindes, ist aber zugleich auch ein Recht und eine Pflicht des betroffenen Elternteils."da ist also auch unser bundesgericht der ansicht, das es für die nicht obhutsberechtigten eltern eine PFLICHT ist, mit dem kind den umgang zu pflegen.

ich freue mich, dass ich mit dieser ansicht nicht der einzige bin und bitte die nicht obhutsberechtigten, sich diese pflicht endlich hinter die löffel zu schreiben und wahrzunehmen.

und die obhutsberechtigten erinnere ich an andere PFLICHT, nämlich diesen umgang nicht zu sabotieren, unterlaufen oder zu torpedieren...





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Forumshexe
Experte


Beiträge: 939
Ort: Glattal

Kinder:: 2
Zivilstand:: geschieden, aber verschätzelet :-)
Alleinerziehend seit:: sept 2004


New PostErstellt: 12.05.06, 14:17  Betreff: Re: das bundesgericht grüsst....  drucken  weiterempfehlen

Ja Herr, Grosser Meister

Nun ich glaube an das Gute im Menschen und hoffe, dass das den meisten einleuchtet.

Auch wenn ich froh bin, wenn ich meinen Ex so wenig wie möglich sehe, so trage ich bei, was ich kann, damit meine Kinder ihren Papa (und er sie) so häufig sehen, wie es eben geht.

Ich mache von allen Infoblättern der Schuel eine Kopie, oder verlange sie bereits im Doppel und zwar JEDE INFORMATION, auch wenn er z.B gar nicht am Schulmorgen dabei sein kann, weil er arbeitet.

Habe ihn auch schon spontan zum Znachtessen eingeladen.

Erstaunlicherweise gehts jetzt wieder etwas besser. Er hat uns das letzte mal sogar selbstgemachten Zopf mitgebracht :-)Doof war einfach, dass ich ausgerechnet am gleichen Tag den gleichen Gedanken hatte und Zopf gemacht hatte

Wir haben immer noch unsere Chrätz, ich hoffe aber sehr, dass es besser wird.





Das Ganze ist mehr als die Summe seiner Teile.

Aristoteles
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sofo
Stammgast


Beiträge: 44



New PostErstellt: 12.05.06, 18:09  Betreff: um das bundesgericht scherte sich der amtsrichter nicht...  drucken  weiterempfehlen

hallo,

was ist den da neu?

habe zu deinem bericht eine suchanfrage gemacht und etwa 50 urteile bekommen.

hast du mir eventuell die Nr.? unter dem datum finde ich es nicht.

danke



Sorge tragen Verantwortung übernehmen SoFo

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hildegard
Vielschreiber


Beiträge: 73

Alleinerziehend seit:: 2003

New PostErstellt: 12.05.06, 19:55  Betreff: Re: das bundesgericht grüsst....  drucken  weiterempfehlen

...aber.....

der vater muss keinen kontakt haben!!! oder steht mir da einer auf der leitung? von wegen kindswohl und wünschenswert, etc....! zahlen muss er, solange er kann!! aber zum besuchsrecht kann er nicht gezwungen werden, oder? (klar, welcher daddy verzichtet schon freiwillig auf die kids..) aber es gibt ja wirklich solche väter, die den kontakt nicht suchen und pflegen, aus welchen gründen auch immer. wie dass aber mit dem kindswohl übereingeht?

grüessli hildi




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haerzdame
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Kinder:: Sonnenschein, Schlitzohr und Fussballstar in einem (13)
Zivilstand:: glücklich frei
Alleinerziehend seit:: 1997


New PostErstellt: 12.05.06, 20:37  Betreff: Re: das bundesgericht grüsst....  drucken  weiterempfehlen

Hildegard, es gibt solche Väter! Mein Sohn ist in der Lage, eben ein solches Exemplar zu haben. Nachdem ihm das Gericht ein genau geregeltes Besuchsrecht vorgegeben hatte (weil es eben nicht klappte!), hoffte ich, dass er es einsieht, was aber nicht der Fall war! Mittlerweile leben wir seit mehr als 7 Jahren so und uns gehts gut:-) Junior fragt manchmal und ich versuch im diese Fragen auch zu beantworten, aber sein Interesse am Erzeuger haltet sich in Grenzen. Ändern kann ich's nicht und wills auch nicht mehr, obs gut ist so oder weniger, ich weiss es nicht!

Grüsse



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angelface
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Beiträge: 663



New PostErstellt: 12.05.06, 20:38  Betreff: Re: das bundesgericht grüsst....  drucken  weiterempfehlen

at sofo

wirklich neu ist das eigentlich nicht. es wird in 5 C 293 u.a. angeführt.
das bundesgericht hat nur in verbindung mit einer umgangsrechtsfrage (einmal mehr?) deutlich darauf aufmerksam gemacht, dass das umgangsrecht für den nicht obhutsberechtigten elternteil eben auch eine PFLICHT darstellt.

es ging mir nur um die verdeutlichung, die der oft von alleinerziehenden müttern geäusserten ansicht, es handle sich um ein recht, welches der vater nach lust und laune oder gar nicht wahrnehme, nicht mit den gesetzlichen bzw. richterlichen meinungen übereinstimmt.

kurz: ein punkt zum nachdenken und den man in der trennungssituation z.b. dem nicht obhutsberechtigten mit richterlicher unterstützung verdeutlichen kann.





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angelface
Experte


Beiträge: 663



New PostErstellt: 12.05.06, 20:41  Betreff: Re: das bundesgericht grüsst....  drucken  weiterempfehlen

at hildegard

vielleicht solltest - bei passender gelegenheit - den herrn mal darauf aufmerksam machen.

at herzdame

damit kommt der vater ja deinen persönlichen interessen ziemlich weit entgegen. ob das auch den langfristigen interessen des kindes entspricht, wäre eine andere überlegung.





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haerzdame
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Kinder:: Sonnenschein, Schlitzohr und Fussballstar in einem (13)
Zivilstand:: glücklich frei
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New PostErstellt: 12.05.06, 20:48  Betreff: Re: das bundesgericht grüsst....  drucken  weiterempfehlen

Engelchen, meine persönlichen Interessen sind (waren) ja nicht relevant oder? Ich wäre oft froh gewesen, hätte der KV seine Pflicht wahrgenommen, mittlerweile haben wir uns aber das Leben komplett ohne ihn und ohne seine Unterstützung (mit der Ausnahme der bescheidenen Alimente) eingerichtet.

Und wie ich geschrieben habe, weiss ich ja selber nicht, ob das fürs Kind gut ist oder weniger gut.

Er hat aber noch 3 Kinder, 2 ältere und ein jüngeres, mit denen ist er gleich verfahren. Mir kommt da immer der Spruch in den Sinn: Wir machen ein Kind, derjenige ders bekommt, darfs auch behalten...........



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Forumshexe
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Kinder:: 2
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New PostErstellt: 13.05.06, 10:26  Betreff: Re: das bundesgericht grüsst....  drucken  weiterempfehlen

at herzdame

damit kommt der vater ja deinen persönlichen interessen ziemlich weit entgegen. ob das auch den langfristigen interessen des kindes entspricht, wäre eine andere überlegung.


ich glaube, dass du der haerzdame da was unterstellst. ich kenne sie ein bischen und bin mir sicher, dass das nicht in ihrem interesse ist!

aber ich kann sie verstehen.

wenn ein vater partout einfach NICHT WILL.

Und  das Kind leidet in erster Linie unter dem Vater, der nicht will!

Das Kind wird älter werden und versehen. Und irgendwann denken: hey der kann mich mal. warum wollte der mich nie zu sich nehmen? Glaubst Du angelface, dass das wirklich im Interesse der Mutter ist? MIR würde es jedenfall total weh machen, wenn mein Ex sich so verhalten würde. Meine Kinder dann traurig und fragend zu sehen, wäre echt schlimm. Ich denke, dass die wenigsten Mütter DAS wollen. Es gibt überall schwarze Schafe. Gibt sicher Mütter, die froh sind, wenn der Vater das Kind nicht sehen will.

Aber ich glaube die Mehrheit der Mütter möchte das so nicht.

Und dann soll die dan KV vors Gericht zehren?! Okay, nehmen wir an sie tut es.

Tolle Voraussetzung, wenn der KV das Kind dann unter diesen Bedingungen zu sich nehmen muss, oder sehen muss.

Irgendwann wird das Kind das spüren. Kinder sind nicht blöd. Und irgendwann fühlt sich so ein Kind einfach verarscht.

Ich frage mich nun, was besser ist:

- dem Kind erklären, dass der Vater nicht will    ODER

- das per Gericht durchsetzen und den Vater quasi zwingen, sein Kind

  zu sehen. Und das Kind wird das irgendwann spüren.

Grosser seelischer Schaden kann auch daraus entstehen.





Das Ganze ist mehr als die Summe seiner Teile.

Aristoteles
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Admin

Administrator

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Kinder:: 1Junior 29.6.98
Zivilstand:: Ledig
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New PostErstellt: 13.05.06, 11:54  Betreff: Re: das bundesgericht grüsst....  drucken  weiterempfehlen

dann grüss ich mal das bundesgericht zurück...

wenn menschen die hege und pflege ihrer kinder als recht und pflicht anschauen,und nicht als selbstverständlich?????....

dann frag ich mich was verschärfte gesetzestexte bringen sollen...meiner meinung nach ist das eine moralische und charakterfrage und die lässt sich nie mit gesetzen durchsetzen,zumindest nicht nutzvoll oder zum wohle des kindes...

ich bin selber ein scheidungskind und hab da eigene erfahrung...ich weiss was es heisst wenn der biologische erzeuger(sorry ich habe einen nichtbiologischen papi seit 34jahren,der immer für mich da ist)immer weniger  intresse mehr zeigt(was nicht in mamis sinn war)...doch heute sehr froh bin wurde er nicht vom bundesgericht gezwungen...mir war nie wohl bei ihm....würde nun das forum sprengen wenn ich die ganze geschichte schreiben würde,vielleicht mach ichs ein ander mal;-)....zum wohle von mir habe ich damals für mami einen neuen mann und für mich einen papi gefunden...die heute glückliche grosseltern sind..

..und...mein erzeuger plagt sich alle paar jahre mit einem schlechten gewissen(seine worte)wofür ich lange ein offenes ohr hatte...das feedback war dann wieder jahrelanges stillschweigen seinerseits...er kennt seinen enkel nicht...

und er tut mir eigentlich nur noch leid..denn er weiss nicht was er alles verpasst;-)))

doch jeder zug fährt irgendwann ab...

froh bin hat unser sohn eltern die sich beide um ihn kümmern(ohne schriftliche besuchsrechtsregelung) und für ihn da sind,auch wenn wir schon jahre kein paar mehr sind...doch dafür braucht es 2 die wollen und nicht müssen....

ich denke meiner mami erging es damals ähnlich wie haerzdame...

und da nützt aller goodwill nichts...auch keine gesetze...

allen ein schönes weekend wünsche

lg

admina





Wende Dich stets der Sonne zu,
dann fallen die Schatten hinter Dich.
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