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Frage zu Konkubinatsklausel

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Forumshexe
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Location: Glattal

Kinder:: 2
Zivilstand:: geschieden, aber verschätzelet :-)
Alleinerziehend seit:: sept 2004


New PostCreated: 2006-05-18, 07:02 PM CET  Subject: Frage zu Konkubinatsklausel  print  print thread  recommend

also:

es ist ja oft so, dass in einer Konvention oder Scheidungsurteil, wie auch immer, die Konkubinatsklausel drinnen steht.

Sprich, wenn die Frau mit einem Mann zusammen zieht, sinken ihre Kosten und somit dürfte der Ex das abziehen.

ABER, wie ist es denn, wenn der Ex wieder mit ner Frau zusammenzieht? Wenn die auch 100 % arbeitet und z.B keine kinder hat?

Dann haben sie ja doppelt Einnahmen.

Ist das nicht einseitig? Ungerecht? Warum ist das so?

Oder bekommt die Ex dann mehr Unterhalt? Und wenn nicht, wie wird das begründet, dass der mann zwar den unterhalt dadurch senken kann, aber umgekehrt giltet das nicht?

Diese Frage kommt übrigens nicht primär von mir. Das hat mich eine gute Freundin gefragt, als es um das thema Konvention/Scheidung ging.





Das Ganze ist mehr als die Summe seiner Teile.

Aristoteles
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angelface
Experte


Messages: 663



New PostCreated: 2006-05-18, 09:13 PM CET  Subject: Re: Frage zu Konkubinatsklausel  print  recommend

so einseitig, wie es aus deiner beschreibung/fragestellung erscheint, ist es nun wirklich nicht.

der inhalt der konkubinatsklausel wird im wesentlichen von den beiden parteien, die sich trennen/scheiden lassen wollen bestimmt. dabei spielt es eine erhebliche rolle, wie die klausel formuliert wird. auch in diesem bereich besteht ein sehr weites, zum teil auch missbräuchliches "spielfeld".

zitat hexe: "... sprich, wenn die frau mit einem mann zusammenzieht, sinken ihre kosten und somit dürfte der ex das abziehen".
es ist nicht so, dass der unterhaltsverpflichtete dann einfach "abziehen" kann. entweder muss das in der konventionsklausel klar definiert sein oder er muss eine klage auf abänderung einreichen und damit durchkommen. der mit persönlich bekannte rekord im "nicht-durchkommen" bei einem offensichtlichen konkubinat liegt derzeit bei vollen 14 jahren... (auch wenn das bundesgericht davon ausgeht, dass nach 5 jahren konkubinat die unterhaltspflicht entfällt, ist es immer noch sache der klagenden seite, das konkubinat nachzuweisen, was u.u. gar nicht so einfach ist.
und.. so nebenbei... es gibt durchaus auch die möglichkeit, auch für den fall der wiederverheiratung die fortsetzung eines unterhaltsanspruches zu vereinbaren, wenn z.b. kleinkinder im spiel sind, die anderweitig nicht betreut werden können... (ups...da hab ich nun wieder was gesagt... ähm.. sorry, jungs)

zitat hexe: "... aber, wie ist es denn, wenn der ex wieder mit ner frau zusammenzieht? wenn die auch 100% arbeitet und z.b. keine kinder hat? Dann haben sie ja doppelte Einnahmen. Ist das nicht einseitig? Ungerecht? Warum ist das so? Oder bekommt die ex dann mehr Unterhalt? Und wenn nicht, wie wird das begründet, dass der mann den unterhalt dadurch senken kann, aber umgekehrt giltet das nicht?"

entschuldige, wenn ich meine position dazu gleich recht deutlich formuliere:

1. die frühere gesetzgebung machte fälschlicherweise eine verbindung von "ehe = lebenslängliche soziale versorgung der frau bis an ihr lebensende". dieser irrtum wurde von der gesellschaft anerkannt.

2. engagierte frauen haben sich für die gleichstellung eingesetzt. nun geht diese gleichstellung davon aus, dass jede person, egal ob männlich oder weiblich, im grundsatz selbst für ihr auskommen sorgt. heisst, eine arbeitsfähige frau sollte in der lage sein, ihren bedarf/unterhalt selbst zu bestreiten, wie das ein mann das auch sollte.

3. stell dir mal vor, du bekämst als geschiedene frau von deinem ex-mann im rahmen seiner leistungsfähigkeit entsprechend unterhalt. eines tages lernst du einen attraktiven multimillionär kennen, der auch ein sehr hohes einkommen hat. nun käme dein ex-mann auf dich zu und statt wie bisher an dich unterhalt zu zahlen, legt er dir einen bund einzahlungsscheine auf den tisch uns sagt: "du und dein neuer partner haben ein derart hohes einkommen, dass du mir ab sofort meinen "entsprechenden" anteil schön brav jeweils zum 1. des monates überweist." ich vermute mal, dass du und dein neuer partner zur ansicht kämen, dass das so nicht geht und akzeptabel ist. schliesslich ist dein neuer partner nicht für den unterhalt deines ex-partners zuständig und verantwortlich.
du siehst die logik in der unterhaltsgeschichte bei trennung/scheidung? es hat durchaus seine berechtigung.
eine ähnliche thematik wurde in einem forum schon mal in bezug auf ein kokubinat angesprochen, bei welchem eine sozialhilfebeziehende person mit einer "normalverdienenden" zusammenzieht: dort wird anders und mit anderen ansätzen berechnet und der normalverdienende partner wird eigentlich sehr direkt zur kasse gebeten, weil die "haushaltsebene" eine wesentlichere rolle spielt.

4. einen echten ansatz, an dessen fairness ich seit je her zweifle, gibt es aber tatsächlich: das ist der grundsatz, dass ein defizit in der unterhaltsberechnung grundsätzlich immer zu lasten der unterhaltsempfangenden person geht.
heiratet eine unterhaltsverpflichtete person, kann sich, je nach einkommen des/der neuen partners/partnerin, deren existenzbedarf soweit verändern (erhöhen), dass der unterhaltsanspruch des/der expartner/in in die binsen geht und sozialfälle produziert werden.
hier besteht nach meiner ansicht die wirkliche "unfairness" in diesem bereich.





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Connygreub Astraea
Stammgast


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Zivilstand:: ledig
Alleinerziehend seit:: 10.01.2006


New PostCreated: 2006-05-18, 11:00 PM CET  Subject: Re: Frage zu Konkubinatsklausel  print  recommend

Hallo Zämä

Ja, angelface hat genau ins schwarze getroffen zu diesem Thema.

Ich musste z.B. eine Zeugenaussage vor Gericht machen und den Anwesenden mitteilen, dass ich mich von meinem Exfreund getrennt habe und wir schon längere Zeit getrennte Wohnungen hatten (natürlich musste ich dies auch beweisen mittels Mietverträge und Einwohnerkontrollpapiere). Mein Exfreund hat eine Abänderungsklage eingereicht (an seine Exfrau bzw. der 1. Tochter) weil er nun für unsere gemeinsame Tochter auch Allimente bezahlen muss.

Das Gericht entscheidet also wie "stabil" ein Konkubinat ist und wie sicher es ist. In der Regel sind dies 5 Jahre wie angelface schon geschrieben hat. Aber auch dies kann in Frage gestellt werden. Grundsätzlich ist es auch für die "Gegenpartei" sehr schwierig ein stabiles Konkubinat zu beweisen. Da gibt es natürlich auch gewisse Tricks aus denen es nicht einfach ist ein Konkubinat nachzuweisen. Auf der anderen Seite lebt man dauernd unter Stress man könnte beobachtet werden und lebt in dauernder Angst es könnte auskommen.

Als wir aber noch zusammenwohnten, war ich natürlich auch nicht bereit mit meinem früheren Lohn für den gemeinsamen Lebensunterhalt den Hauptteil übernehmen zu müssen nur weil er nun mehr Alimente für seine Exfrau und der 1. Tochter zahlen müsste. Schliesslich ist dies ja nicht gerecht, dass sie nicht arbeiten geht und ich soll dann schlussendlich für alle arbeiten gehen. Gerechtigkeit für Alle wird es wohl nie geben. Zuminest nicht in dieser Angelegenheit.

Gute Nacht

Conny





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Forumshexe
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New PostCreated: 2006-05-19, 05:57 PM CET  Subject: Re: Frage zu Konkubinatsklausel  print  recommend

Vielen Dank Euch beiden für die Antworten.

Hab grad wenig Zeit, muss packen. Eventuell kann ich mich später noch melden dazu, oder dann nach meinem Urlaub.





Das Ganze ist mehr als die Summe seiner Teile.

Aristoteles
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