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Alimente

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mohnblume
Neuling


Beiträge: 7


New PostErstellt: 20.05.08, 21:55  Betreff: Alimente  drucken  Thema drucken  weiterempfehlen

Weiss hier irgendwer, welche Kosten Kinderalimente "abdecken" (sollten)?

Wenn das Kind zum Beispiel aus Grund x eine kostenpflichtige Schule besuchen muss, eine Brille oder Zahnspangen nötig sind... ist bei solchen grössen unvermeidbaren Auslagen der Vater des Kindes verpflichtet neben den monatlichen Alimenten einen Beitrag dazu zu leisten??

Gibts da allenfalls noch einen passenden Paragraphen dazu?

Herzlichen Dank für Eure Antworten



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angelface
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Beiträge: 663



New PostErstellt: 21.05.08, 00:47  Betreff: Re: Alimente  drucken  weiterempfehlen

laut gesetzlicher grundlage soll der unterhaltsbeitrag für kinder deren bedürfnissen sowie der lebensstellung und leistungsfähigkeit der eltern entsprechen, wobei vermögen und einkommen des kindes zu berücksichtigen sind.

eine abschliessende aufzählung, was "den bedürfnissen" entsprechend ist, gibt es nicht, zumal hier die individuelle situation der beteiligten personen (einkommensverhältnisse, lebensweisen etc) erheblich einfluss nehmen.

Art. 286 Abs. 3 eröffnet bei "nicht vorgesehenen, ausserordentlichen bedürfnissen des kindes" dem gericht die möglichkeit, die eltern zur leistung besonderer beiträge zu verpflichten.

da kaum jemand tatsächlich im urteil oder der verfügung über den unterhalt eine abschliessende und vollständige liste anführt, welche leistungen damit abgedeckt werden oder eben nicht, lässt dieser artikel enormen spielraum. damit liegt es faktisch im ermessen des gerichtes, ob ein ausgabenposten die kriterien für die anwendung erfüllt. es bleibt also ein nicht unerhebliches prozessrisiko.

eine brille gehört, zumal hier noch leistungen der krankenkasse zu erwarten sind, üblicherweise weniger zu "ausserordentlichen bedürfnissen". zahnspangen werden heute meist zu einem erheblichen teil ebenfalls von krankenkassen mitübernommen, so dass sich dann die frage stellt, ob der restbetrag den anspruch auf einen besonderen beitrag rechtfertigt. je nach summe könnte dies möglich sein, wobei dann immer noch die frage bleibt, ob die unterhaltsverpflichtete person überhaupt in der lage ist, zu zahlen.

kostenpflichtige schule könnte allenfalls sogar ein grund für eine längerandauernde anpassung des unterhalts sein, sofern ein tatsächlicher, z.b. therapeutischer grund besteht. das kind einfach in eine privatschule schicken zu wollen, wird dagegen kaum aussicht auf erfolg haben.

das ganze ist also sehr subjektiv und man beachte: nicht die unterhaltsberechtigte person oder deren vertretung kann einfach einen solchen anspruch geltend machen, sondern es ist ausdrücklich vom gericht die rede. heisst, für die klage nimmt man erst mal geld in die hand und der erfolg ist sehr, sehr situationsabhängig.

in diesem sinne wäre es wohl cleverer, sich vorab mit der unterhaltsverpflichteten person zu unterhalten.





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mohnblume
Neuling


Beiträge: 7


New PostErstellt: 21.05.08, 19:05  Betreff: Re: Alimente  drucken  weiterempfehlen

Ja gut, dann muss man sich fragen, ob es Objektivität überhaupt gibt... Ich vermute eher nicht, den überall und auch in jedem Gerichturteil spielen subjektive Aspekte eine Rolle. Meine Behauptung

Es geht um eine Mutter, die mit Ihren beiden Söhnen alleine in ziemlich erbärmlichen Verhältnissen lebt. Der jüngere, damals 17, hat die Aufnahmeprüfung für eine höhere Schule nicht bestanden und trotz Bemühungen weder Lehrstelle noch Praktikumsplatz gefunden. Der Sohn wurde dann in eine Art Berufsvorbereitungsjahr oder 10. Schuljahr gesteckt. Das Jahr kostete knapp 20'000.-, irgendeine Privatschule in der Ostschweiz. Beide Elternteile haben das für gut geheissen, hatten alle zusammen ein Eintrittsgespräch mit dem Rektor. Der Vater hat in Anwesenheit des Rektors versprochen die Hälfte der Schulkosten zu übernehmen. Das dumme ist: er hat es nicht gemacht. Und die Papiere wurden von der Mutter unterschrieben. D.h. die Mutter, welche ziemlich am Anschlag ist, zusätzlich zu ihren anderen beiden Jobs (Zeitungsvertragen, Pflegehilfe) seit 2 Jahren abends noch putzen gehen muss um ihre Schulden bei der Schule abzustottern und sich nicht mal eine Zahnbehandlung leisten kann. Der Vater lebt zwar nicht in Luxus, aber er hat einen recht guten Lohn, mittlerweile sowieso, da er für den ältern Sohn gar nichts mehr bezahlen muss.

Das heisst quasi, wenn so ein Versprechen zustande kommt im Sinne von "ja, ich bezahle die Hälfte", müsste man sich das gewissermassen schriftlich geben lassen, um überhaupt auch nur irgendeine Chance zu haben, falls es zu einem Gerichtsfall wird.



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angelface
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Beiträge: 663



New PostErstellt: 21.05.08, 19:59  Betreff: Re: Alimente  drucken  weiterempfehlen

im prinzip hast mit der subjektivität absolut recht, ja.

wenn nun aber in deinem beispiel der herr vater vor dem rektor bestätigt hat, dass er die hälfte der kosten übernimmt und der herr rektor auch tatsächlich dazu steht, dass er dies so gesagt hat, würde sich eine ernsthafte prüfung der sache lohnen.

damit könnte ihm die freiwillige verpflichtung, allenfalls auch auf basis der vertragsfreiheit, nachgewiesen und die zahlung effektiv eingefordert werden.





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orkas
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Kinder:: habe ich ja :-))
Zivilstand:: getrennt.....
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New PostErstellt: 22.05.08, 07:19  Betreff: Re: Alimente  drucken  weiterempfehlen

ja angelface da hast du prinzipiel schon recht, doch wer tut das? und naja solche ehemänner, wenn auch ex sind es nicht wert sich aufzuregen. sorry!!!

auch wenn ich als frau mir den a........ aufreissen müsste wie die frau die beschrieben wird, lieber dies als vor dem ex kniefall machen..........nieeeeeeee im leben!!!!!!





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angelface
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New PostErstellt: 22.05.08, 09:02  Betreff: Re: Alimente  drucken  weiterempfehlen

orcas

wir wäre es, einfach auf dem boden der realität und des sachverhaltes zu bleiben und eine lösung zu suchen, statt einfach prinzipiell über die ehe- und ex-männer herzuziehen?
die anzahl der "schwarzen schafe" ist doch im endeffekt auf weiblicher und männlicher seite ziemlich gleich gross - nur die methoden sind unterschiedlich.

es ist wohl keine frage des "wertes einer person" oder deren geschlechts, oder sind frauen/mütter tatsächlich besser und höhergestellt als väter/männer? und woher kommt das recht, den anderen zu "bewerten"? - bringt ja wohl gar nichts, kostet nerven und lässt jene, die am wenigsten dazu können, nämlich die kinder, leiden.

der oben beschriebene sachverhalt hat auch mit "kniefall" null und gar nichts zu tun. es geht primär um den anspruch eines kindes beiden elternteilen gegenüber. diesen, und nichts anderes, hat die obhutsberechtigte person zu vertreten und allenfalls auch durchzusetzen. fehlverhalten wird absolut nicht dadurch korrigiert, dass eine seite die finanzielle last der anderen einfach übernimmt.

im übrigen... "doch wer tut das?": jährlich hunderte und tausende in diesem land jedes jahr: über betreibungen, unterhaltsinkasso, klagen auf herausgabe, klagen von volljährigen kindern gegen ihre eltern etc. etc.





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orkas
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New PostErstellt: 22.05.08, 16:22  Betreff: Re: Alimente  drucken  weiterempfehlen

hy anelface..... da hast du sicherlich recht. doch die schwarzen schafe, wie du so schön schreibst, sind es leider die das ganze erschweren..... immer und in jedem.

ich will auch nicht über die andern herziehen. weiss selber, dass es auf beiden seiten solches gibt. ich für meinen teil mach es dann halt lieber selber, als mich auf meinen ex oder jemand andern zu verlassen. tja hätte auch keine lust alles immer gerichtlich oder sonst einer instanz zu erledeigen. trotz dem recht der kinder wegen. und austragen auf des kinders rücken wird eh zuviel. das ist mir voll und ganz bewusst. bin froh endlich meine ruhe und meinen frieden gefunden zu haben.

hoffe für alle die solches durchmachen müssen, es so zu tun dass es stimmt ...... für alle, besonders die kinder. um sie sollte es immer gehen, nicht um verletzte gefühle der eltern.

im übrigen bin ich froh, dass es viele, sehr viele andere beispiele gibt.





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mohnblume
Neuling


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New PostErstellt: 23.05.08, 21:31  Betreff: Re: Alimente  drucken  weiterempfehlen

Es ist eben leider auch so, wie du, angelface, in dem ersten Beitrag erwähnt hast, dass die Mutter in diesem Fall gar nicht in der Lage wäre eine rechtliche/gerichtliche Auseinandersetzung zu finanzieren. Da sie der Schul-Schulden wegen nun mehr verdient, ist sie einiges über dem Existenzminimum und somit ist ein allfälliger Versuch unentgeldliche Rechtspflege zu bekommen, von vornherein zum Scheitern verurteilt.

Naja...



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angelface
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New PostErstellt: 23.05.08, 21:39  Betreff: Re: Alimente  drucken  weiterempfehlen

... und wer sagt das ?...



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mohnblume
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New PostErstellt: 28.05.08, 11:09  Betreff: Re: Alimente  drucken  weiterempfehlen

Die zuständige Person der Gemeinde...

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mohnblume
Neuling


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New PostErstellt: 28.05.08, 11:17  Betreff: Re: Alimente  drucken  weiterempfehlen

sie müsste ihr Haus verkaufen, welches Abbruchreif ist (keine Heizung, keine Isolation, kaputtes Dach, kaputtes Mauerwerk etc.), für das sie im besten Fall den Landpreis kriegt, bezahlt im Moment jedoch nur 500.- Hypo/Monat (man finde eine Mietwohnung für 3 Personen, welche nicht teurer ist...), würde also einen grossen Rattenschwanz mit sich ziehen, hinzu kommt, dass es für unentgeltliche Rechtpflege anscheinend eine Aussicht auf Erfolg bestehen muss und die ist laut der Auskunftsperson der Gemeinde nicht gegeben.



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angelface
Experte


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New PostErstellt: 28.05.08, 20:32  Betreff: Re: Alimente  drucken  weiterempfehlen

na gut, mohnblume.... zwei varianten die ich so auf anhieb sehe...

Variante 1
An Stelle der Mutter würde ich dem Rektor, welcher ja alles Interesse daran hat, zu seinem Geld zu kommen, einen Fackel unter die Nase halten, in welchem er bestätigt, dass sich der Vater im persönlichen Gespräch vor Schulantritt damit einverstanden erklärt hat, die Hälfte der Kosten zu übernehmen.
Danach bekäme der Herr Göttergatte einen netten, neutralen und doch bestimmten Brief mit der Aufforderung binnen Frist nun seiner Zusage durch Überweisung von x auf Konto y Folge zu leisten. Sollte die Zahlung nicht eingehen, müsste er mit dem Rechtsweg rechnen, welcher sich in einer Betreibung oder auch in direktem Gang zum Gericht bemerkbar mache.
Dann wird sich zeigen, wie er reagiert, woraus sich die weiteren Schritte ergeben.

Variante 2
Die gute Dame fragt dort, wo sie effektiv Auskunft bekommt: nämlich beim Gericht und nicht bei der Gemeinde. Das geht recht simpel: Aus dem Formular Antrag auf unentgeltliche Prozessführung und Vertretung, welches bei der zuständigen Gerichtskanzlei (kostenlos) zu erhalten ist, geht hervor, welche Informationen das Gericht will. Diese sucht sie zusammen und fragt direkt beim Gericht an, wie die Chancen stehen. Ich bin bisher noch nie auf ein Gericht in der Schweiz gestossen, welche diese Auskuft - die nun keineswegs gleich eine Zusage oder ein Urteil ist - verweigern.
Klar ist, dass unentgeltliche Prozessführung dann gewährt wird, wenn eine realistische Chance besteht, das Verfahren auch zu gewinnen. Womit wir wieder beim Punkt "Belege" wären - siehe Variante 1 - was natürlich mit der Bestätigung der Schule/des Rektors wesentlich optimaler wäre.

Damit kommt sie eine reellere Bewertung denn - bei allem Verständnis - habe ich Mühe mit solchen Aussagen von Gemeindeangstellten, welche in aller Regel noch nie selbst mit einem Prozess zu tun gehabt haben. Und so lange die Mehrheit der Gemeinden noch nicht einmal das "stinknormale" Alimenteninkasso sauber im Griff haben und die wirklichen Möglichkeiten ausschöpfen, traue ich denen - nochmals sorry - schlicht nicht zu, dazu eine Bewertung abzugeben.





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