souris
Vielschreiber
Beiträge: 78
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Erstellt: 30.03.09, 23:39 Betreff: Konkubinatsklausel |
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Hoffe, das Thema erscheint jetzt nicht grad doppelt. Nachdem ich vorhin sendete, passierte gar nichts mehr...
Ich möchte etwas fragen.
In unserem Scheidungsurteil steht:
Lebt die Gesuchstellerin mit einem Partner während mehr als 6 Monaten zusammen, werden ihre Unterhaltsbeiträge
sistiert. Wird das Konkubinat innerhalb der Anspruchsberechtigung aufgelöst, lebt die Unterhaltspflicht des Gesuch-
stellers für die Rechtsdauer wieder auf. Heiratet die Gesuchstellerin oder lebt sie mehr als 5 Jahre mit einem Partner zusammen, so erlöschen die Unterhaltsbeiträge an sie.
Ich trennte mich im Juni 04. Geschieden sind wir seit September 05.
Mit meinem Freund bin ich im Oktober 09 erst fünf Jahre zusammen (mein Ex - Mann behauptet aber, es seien jetzt schon fünf Jahre, was nicht stimmt). Wir leben aber nicht zusammen, wohnen sogar seit Beginn der Beziehung in versch. Kantonen.
Er schrieb nun aber, er möchte die Frauenalimente ab sofort stoppen. Da ich eben schon seit fünf Jahren einen Freund hätte.
Sein Anwalt habe ihm gesagt, mit dieser Klausel sei eine Beziehung von fünf Jahren gemeint und nicht zwingend ein gemeinsamer Haushalt.
Stimmt das?
(weil lesen tut es sich ja ganz klar anders....)
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