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Autor Beitrag
angelface
Experte


Beiträge: 663


New PostErstellt: 13.08.07, 13:10     Betreff: Re: holen und bringen

grins... also wenn du wirklich eine abstimmung willst, solltest noch die entsprechende frage dazu stellen...

sollte die frage wirklich sein, was es bedeutet, wenn es in einem urteil heisst, dass das besuchsrecht auf "eigene kosten" wahrzunehmen ist, ist die antwort sehr einfach:

jene person, die das besuchsrecht wahrnimmt - in deinem fall also der vater - hat die daraus entstehenden kosten selbst aus eigener tasche zu begleichen.
heisst, er bezahlt die wegkosten (auto/bahnbillet) für holen und bringen sowie die unterbringung und auch die verpflegung.





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