saletti zämä
kann mir jemand sagen, weshalb ich es schon fast sarkastisch finde, dass die anbeiter diese "abzocke-seite" für ihr "hilfe-info-paket" wiederum satte 9 euro (zuzüglich überweisungsgebühren) abzocken wollen?
im prinzip ist die sache sehr klar: es werden domains beschafft, bei welchen davon ausgegangen wird, dass diese oft besucht/gesucht werden. dort findet sich eine plattform mit einem äusserst rudimentären angebot ohne detailangaben und eine anmeldeseite, welche - übrigens klar und eindeutig - darauf hinweist, dass es sich um ein kostenpflichtiges abonnement handelt.
rechtlich wird hier nur die freiheit des vertragsinhaltes [art. 19 abs. 1 OR] in kombination mit falscher erwartungshaltung der anwender, deren gedankenlosigkeit bei der anmeldung sowie deren vergesslichkeit beim widerruf genutzt. das hat mit "grauzone" überhaupt nichts zu tun sondern wird alltäglich in jedem verkaufsgeschäft praktiziert.
das ändert jedoch nichts daran, dass faktisch ein vertrag zustande gekommen ist, bei welchem der internet-anbieter sich lediglich dazu verpflichtet hat, den "zugang zu auf der titelseite genannten inhalten" (und dabei handelt es sich keineswegs um angaben über quantität oder qualität) zu gewährleisten während der anwender ein abonnement über z.b. 24 monate zu 7 euro (sprich 168 euro) zu bezahlen hat. ob der anwender dann in der folge dieses von ihm abgeschlossene abo weiter nutzt ist genau so irrelvant, wie es z.b. einem zeitungsverlag unwichtig ist, ob seine drucksache auch tatsächlich gelesen wird.
das argument, dass man nicht wusste, dass es sich um ein kostenpflichtiges abo handelt, ist spätestens bei einem besuch z.b. auf www.p2p-heute.com hinfällig, denn dort wird rechts neben dem anmeldefenster ausdrücklich darauf hingewiesen.
nun könnten wir darüber diskutieren, ob der vertrag auch gültig ist, wenn ein 14-jähriger diesen am internet abschliesst. genau so könnten wir diskutieren, ob er den zugang zu diesen sites auch bekommen hätte, wenn er bei der anmeldung sein wirkliches alter angegeben hätte.
schlüssig beantworten könnte diese frage lediglich ein richter, zumal es in dessen ermessen liegt, darüber zu befinden, ob ein 14-jähriger vertragsfähig ist. ich meine, er wäre es, denn vieviele 14-jährige holen sich heute im discounter für wesentlich mehr gelt eine playstation?
anders sieht die sache hinsichtlich der allfälligen gebühren eines herrn olaf tank aus. dort besteht gemäss unserem SchKG keine zahlungspflicht, zumal es sich um ein gewerbliches inkasso-büro handelt.