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14-jähriger und rechtsgültiger Vertrag im Internet?

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souris
Vielschreiber


Beiträge: 78


New PostErstellt: 27.07.07, 11:48  Betreff: 14-jähriger und rechtsgültiger Vertrag im Internet?  drucken  Thema drucken  weiterempfehlen

Hallo an alle, war schon Ewigkeiten nicht mehr da...
Hab jetzt aber eine Frage, weil ich grad sehr verunsichert bin, zur Zeit keine Rechtsschutzversicherung habe und nicht weiss, wo ich mich mit sowas hinwenden kann.

Mein 14 - jähriger Sohn beichtete mir heute, dass er sich auf http://www.p2p-heute.com angemeldet habe im Juni, online.

Seinen Namen und die Adresse hat er leicht verändert. Danach kam eine Rechnung, auf die er nicht reagierte (er guckt nur sehr selten in sein Mailfach), heute entdeckte er eine Mahnung:


Mahnung 18.07.2007


Sehr geehrter Herr ****

am 15.06.2007 haben Sie sich auf unserer Internetseite www.p2p-heute.com angemeldet und damit einen rechtsgültigen Vertrag abgeschlossen.

Da Sie auf unsere Rechnung vom 07.07.2007 nicht reagiert haben, fordern wir Sie nun letztmalig auf, den offenen Betrag in Höhe von 84,00 Euro bis zum

23.07.2007

auf unser unten genanntes Konto zu überweisen. Bitte geben Sie dabei als Verwendungszweck unbedingt Ihre Rechnungs- und Kundennummer an, damit wir Ihre Zahlung korrekt zuordnen können.

Sollte der oben genannte Betrag nicht innerhalb der angegebenen Zahlungsfrist auf unserem Konto eingegangen sein, sehen wir uns gezwungen, unseren Rechtsanwalt mit dem Einzug der gegen Sie geltend gemachten Forderung zu beauftragen. Die zusätzlich entstehenden Gebühren und Auslagen gehen zu Ihren Lasten.

Wir möchten in diesem Zusammenhang auf die bereits ergangenen Urteile verweisen, die Sie auf der Internetseite www.forderungseinzug.de einsehen können.

Im Mailanhang finden Sie nochmals die Rechnung im PDF-Format.

Bitte beachten Sie: Unsere Bankverbindung hat sich seit dem Rechnungs- versand geändert. Verwenden Sie nur noch die unten angegebenen Kontodaten.


Mit freundlichen Grüßen

Andreas & Manuel Schmidtlein GbR



Muss er, bzw. ich diese Rechnung bezahlen?
Sind solche Verträge wirklich rechtsgültig, ohne dass die Anbieter z.B. durch Kreditkarte oder Ausweiskopie prüfen, ob die angemeldeten Personen volljährig sind?

Wie muss ich mich jetzt genau verhalten?

Weiss das jemand von euch oder an welche Stellen kann ich mich wenden für diese Fragen?

(Er hat übrigens nach der Anmeldung nie etwas runtergeladen)

LG - souris




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angelface
Experte


Beiträge: 663



New PostErstellt: 27.07.07, 19:14  Betreff: Re: 14-jähriger und rechtsgültiger Vertrag im Internet?  drucken  weiterempfehlen

griiiiiiiiiiin...  eigentlich näme mich wunder, was die forumshexe dazu sagt....

die gebrüder schmidtlein sind die betreiber jener seiten, welche sie kürzlich in einem anderen forum aufgelistet hat.. und ihr inkasso-onkel ist der liebe herr olaf tank...

na hexe.. nu mal frisch drauflos...





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Forumshexe
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Kinder:: 2
Zivilstand:: geschieden, aber verschätzelet :-)
Alleinerziehend seit:: sept 2004


New PostErstellt: 28.07.07, 10:07  Betreff: Re: 14-jähriger und rechtsgültiger Vertrag im Internet?  drucken  weiterempfehlen

ne angelsowieso

das überlass ich Dir. Du weisst eh immer alles besser!





Das Ganze ist mehr als die Summe seiner Teile.

Aristoteles
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New PostErstellt: 28.07.07, 20:57  Betreff: Re: 14-jähriger und rechtsgültiger Vertrag im Internet?  drucken  weiterempfehlen

hallo souris,

hoffe hier kann dir weitergeholfen werden

http://www.members.aol.com/AbzockeForum/

lg admina





Wende Dich stets der Sonne zu,
dann fallen die Schatten hinter Dich.
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angelface
Experte


Beiträge: 663



New PostErstellt: 31.07.07, 19:28  Betreff: Re: 14-jähriger und rechtsgültiger Vertrag im Internet?  drucken  weiterempfehlen

saletti zämä

kann mir jemand sagen, weshalb ich es schon fast sarkastisch finde, dass die anbeiter diese "abzocke-seite" für ihr "hilfe-info-paket" wiederum satte 9 euro (zuzüglich überweisungsgebühren) abzocken wollen?

im prinzip ist die sache sehr klar: es werden domains beschafft, bei welchen davon ausgegangen wird, dass diese oft besucht/gesucht werden. dort findet sich eine plattform mit einem äusserst rudimentären angebot ohne detailangaben und eine anmeldeseite, welche - übrigens klar und eindeutig - darauf hinweist, dass es sich um ein kostenpflichtiges abonnement handelt.

rechtlich wird hier nur die freiheit des vertragsinhaltes [art. 19 abs. 1 OR] in kombination mit falscher erwartungshaltung der anwender, deren gedankenlosigkeit bei der anmeldung sowie deren vergesslichkeit beim widerruf genutzt. das hat mit "grauzone" überhaupt nichts zu tun sondern wird alltäglich in jedem verkaufsgeschäft praktiziert.

das ändert jedoch nichts daran, dass faktisch ein vertrag zustande gekommen ist, bei welchem der internet-anbieter sich lediglich dazu verpflichtet hat, den "zugang zu auf der titelseite genannten inhalten" (und dabei handelt es sich keineswegs um angaben über quantität oder qualität) zu gewährleisten während der anwender ein abonnement über z.b. 24 monate zu 7 euro (sprich 168 euro) zu bezahlen hat. ob der anwender dann in der folge dieses von ihm abgeschlossene abo weiter nutzt ist genau so irrelvant, wie es z.b. einem zeitungsverlag unwichtig ist, ob seine drucksache auch tatsächlich gelesen wird.

das argument, dass man nicht wusste, dass es sich um ein kostenpflichtiges abo handelt, ist spätestens bei einem besuch z.b. auf www.p2p-heute.com hinfällig, denn dort wird rechts neben dem anmeldefenster ausdrücklich darauf hingewiesen.

nun könnten wir darüber diskutieren, ob der vertrag auch gültig ist, wenn ein 14-jähriger diesen am internet abschliesst. genau so könnten wir diskutieren, ob er den zugang zu diesen sites auch bekommen hätte, wenn er bei der anmeldung sein wirkliches alter angegeben hätte.
schlüssig beantworten könnte diese frage lediglich ein richter, zumal es in dessen ermessen liegt, darüber zu befinden, ob ein 14-jähriger vertragsfähig ist. ich meine, er wäre es, denn vieviele 14-jährige holen sich heute im discounter für wesentlich mehr gelt eine playstation?

anders sieht die sache hinsichtlich der allfälligen gebühren eines herrn olaf tank aus. dort besteht gemäss unserem SchKG keine zahlungspflicht, zumal es sich um ein gewerbliches inkasso-büro handelt.





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