hoi tabi
wenn ich richtig vestehe, hast einen schreibebrief vom rav bekommen, in welchem dir mitgeteilt wird, dass deinen arbeitsbemühungen nicht ausgereicht hätten und in welchem sie dir einstelltage bei der alk androhen oder akündigen. möglicherweise verlangen sie noch eine stellungnahme von dir...
dazu gleich vorab: die wege der verschiedenen rav sind unergründlich und die vorgehensweisen ihrer mitarbeiter so unterschiedlich wie zahlreich. ohne den schreibebrief effektiv zu kennen, kann ich also durchaus auch mit meiner vermutung daneben liegen.
wie nik richtig schreibt: eine konkrete, zahlenmässige vorgabe über die art und anzahl der bewerbungen gibt es nicht. hingegen gibt's rav-stellen, welche auf ihre einzelne stelle bezogen interne weisungen haben, wieviele bewerbungen es sein sollen. auch gibt's rav-stellen, da weichen die vorgehensweisen der mitarbeiter von "etwa 3 - 5 zielgerichteten bewerbungen" bis zu "20 bewerbungen - unabhängig von ihrer zielrichtung und qualität" ab.
zu den einstelltagen: angenommen, sie würden dir ebensolche aufbrummen, so müssten sie dir von der alk einen entsprechenden entscheid mit rechtsbelehrung zukommen lassen. auf diesen entscheid hin hättest rekursmöglichkeit, wobei eine vorab von dir abgegebene stellungnahme dann natürlich einschränkend wirken könnte. mit der umsetzung der einstelltage würde die alk, solange du im zwischenverdienst bist, warten, bis effektiv leistungen fällig würden.
stellt sich also nun eigentlich die frage, was in dem schreibebrief wirklich steht, woher er kommt (rav oder alk) und was die von dir wollen (stellungnahme?). dazu käme die frage, ob dir dein/e rav-berater/in eine vorgabe über die anzahl und/oder art der bewerbungen gemacht hat.
je nach dem ergäbe sich daraus das entsprechende vorgehen. mit den neun bewerbungen und einer überlegten und guten antwort kannst die sache nach meiner meinung "vom tisch bekommen".
und gute antworten sind hier im forum zu bekommen. also.. nicht zu fest ärgern und