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Admin

Administrator

Beiträge: 1456


New PostErstellt: 05.11.05, 14:42     Betreff: Re: sperrtage?...

laut meiner neuen ravberaterin gibt es eine vorlage betreffend arbeitsbemühungen,mir wurde diese woche gesagt 10-12 pro monat müssten es mindestens sein..

weiss nicht ob die dir deswegen einstelltage aufbrummen...

ich würde mal das gespräch suchen.

toitoi.....

lg admina

Was sind Einstelltage?

Wenn Sie Ihre Pflichten verletzen, werden Sie in Ihrer Anspruchsberechtigung vorübergehend eingestellt. Dies hat zur Folge, dass Sie während einer gewissen Zeit keine Taggelder erhalten.

Dies ist namentlich der Fall, wenn Sie:

  • durch eigenes Verschulden arbeitslos sind;
  • sich persönlich nicht genügend um zumutbare Arbeit bemühen;
  • die Kontrollvorschriften/Weisungen des RAV nicht befolgen, namentlich eine zugewiesene zumutbare Arbeit nicht annehmen, oder eine arbeitsmarktliche Massnahme ohne entschuldbaren Grund nicht antreten oder abbrechen, oder die Massnahme beeinträchtigen oder verunmöglichen;
  • Ihre Wahrheits- und Meldepflichten verletzen;
  • zu Unrecht ALE erwirken (Versuch genügt).

Die Einstellung beträgt je nach Verschulden 1 bis 60 Tage. Als bestandene Einstelltage zählen nur Tage, an denen Sie sämtliche Anspruchsvoraussetzungen (vgl. Frage 2) erfüllen. Bei wiederholter Einstellung in der Anspruchsberechtigung wird die Einstelldauer höher ausfallen.





Wende Dich stets der Sonne zu,
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