hi syra
schlage dir vor, dass du dir die unterhaltsberechnung mal selbst an hand der berechnungsblätter (einfache variante genügt) zusammenstellst. (www.berechnungsblaetter.ch).
ganz rudimentar: 13 x 6500 = 84500 + bonus = Einkommen Eheman.
davon gehen ca. 25 % an die Kinder. Wenn er also 2500 für die Kinder bietet,
müsste relativ hoch sein (Einkommen brutto ca. 120'000)
tatsächlich sinkt dein unterhaltsanspruch durch dein eigenes einkommen. In der Proportion halte ich aber die 500.00 für Dich schlicht für zu tief.
falsch ist seine behauptung, dass "beide ehepartner für die alimente der kinder aufkommen müssen". richtig ist, dass beide eltern für den gesamtunterhalt aufkommen müssen, wobei jener elternteil, welcher nicht die elterliche obhut hat, dies in form von geld, der andere in form von naturalleistungen (erziehung, betreuung... zeit etc.) macht. eine reduktion des kinderunterhaltes käme nur dann in frage, wenn er z.b. effektiv 50 % der betreuung wahrnehmen würde. wobei auch dann keine halbierung erflolgt, weil bei der obhutsberechtigten person z.b. die krankenkassenbeiträge etc. anfallen.
da eine scheidung sich nicht nur auf unterhaltsfragen, welche in bezug auf den ehegattenuntehralt in deinem fall mehr als diffus erscheint, beschränkt, wäre dir eine gute beratung (z.b. auch berechnung durch familienberatuntsstelle) mehr als nur zu empfehlen.
gruss angelface