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Beitrag 30 von 1367 (2%) |<   <   >   >|

Autor ATA
Datum 20.10.13, 11:44
Betreff Re: Bär lebt in Symbiose mit Wolf..


    Zitat: Tschicki

    Nun frage ich Dich ATA: Was wuerdest Du
    gemacht haben wenn es darum gegangen waere Dich, Deine Familie und
    Deine Arbeiter mit Familien (und meist vielen Kindern)
    durchzubringen?


Sollte solch ein Jagdangebot
überlebenswichtig sein, so hat es sicherlich irgendwie einen Sinn.
besonders wenn die ausländischen kapitalkräftigen Jäger präzise
schießen können und damit ein humanes, schnelles Töten erfolgt.

    Zitat: Tschicki
    Deine Verachtung
    gegenueber Jaegern ruehrt aus Deiner Unwissenheit und den wohl sehr
    schlechten Erfahrungen die Du gemacht hast.

Ich bin
nicht der Einzige, der die Jagd (ich beziehe mich einmal nur auf die
Jagd in Deutschland) als überholt und überflüssig ansieht.

Es
gibt anscheinend zwei Gruppen.
1. Die Jagdbefürworter, also quasi
die gesamte Jägerschaft

und die

2. Jagdgegner, quasi
die normale Bevölkerung In der Regel haben sie keine Jagdreviere,
aber teilweise  Ländereien, auf denen gejagt werden darf, nein
sogar muss, obwohl der Grundstücksbesitzer dies vehement ablehnt.

Diese Entmündigung ist im Jagdgesetz verankert. Unglaublich, wie
hier Privilegien gepflegt werden, die nicht mehr zeitgemäß sind.
Glücklicherweise entsteht langsam ein Umdenken in der EU

Der
Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat im deutschen
Jagdrecht eine Verletzung des Schutzes des Eigentums erkannt. Wer
Jagd aus ethischen Gründen ablehnt, darf Jägern den Zutritt auf
seine Flächen
verweigern.


http://www.rp-online.de/niederrhein-sued/krefeld/nachrichten/eu-urteil-krefelds-jaeger-in-der-falle-1.3208391



    Zitat: Tschicki
    Es lohnt sich die
    Dinge zu hinterfragen und nicht irgendeinen Schmarrn nachzuplappern
    und sich daran festzubeissen!

Ich gehe mit meine
Hunde frühmorgens in Deichnähe spazieren. Ringsherum Frieden. Die
Lerchen singen, Kühe grasen. Ein Habicht sitzt auf einem Zaunpfahl.
Der Raps blüht gelb. In etwa 200Meter Entfernung ist ein Wohngebiet.
Alles scheint dort noch zu schlafen. Ich schaue zufällig Richtung
eines Dükers (Entwässerungsgraben)...plötzlich ein Schuss!! Etwas
weißes konnte ich gerade noch sehen. Auf der anderen Seite auf einem
Hochsitz klettert eine menschliche Gestalt die Leiter herunter und
verschwindet in seinem davor parkenden Geländewagen.  Jetzt
will ich doch einmal nachsehen, was das Weiße war. Es war ein
gepflegter Kater. Groß, gesund mit Glöckchen  an seinem
Halsband. Erschossen!!!! Einfach so!!! Frage doch einmal in der
Jägerschaft, ob dies jagdrechtlich in Ordnung und somit auch
notwendig oder pervers war! Dies Tier gehörte garantiert irgend
einer Familie in dieser Wohnsiedlung, die ihren Kater nie wieder
sehen werden, weil ei Jäger seine "Jagdpflicht"
ausübte.

Ein Schmarren ist es eher, das Du mir unterstellst
ich plappere dies nur nach


Eine Emnid-Umfrage:

81% für Verbot der Jagd auf Zugvögel

96% für Verbot der Jagd auf vom Aussterben bedrohte Arten
61%
für Verbot der Jagd auf nicht ziehend und nicht bedrohte Vogelarten

77% für Verbot von Totschlagfallen, die nicht sicher töten
73%
für Verbot von Lebendfallen, in den Tiere Schaden erleiden können

78% der Auffassung, dass Jagdausübung durch Hobbyjäger eher
schlecht ist
86% dafür, dass mindestens alle 3 Jahre eine
Schießleistungsprüfung erfolgt
65% dafür, dass jeder
Grundeigentümer selbst bestimmt ob auf seinem Grund
und Boden die
Jagd ausgeübt wird und er nicht zwangsweise einer
Jagd-
genossenschaft angehören muss


http://www.abschaffung-der-jagd.de/

 



Schon einmal erlebt, wenn halbtot
geschossene Gänse versuchen wegzufliegen, was nicht mehr gelingt und
diese elendig eingehen, weil dieser Tierabschießer keinen Hund, wie
erforderlich einsetzt? Einzelfälle??? Ich bitte Dich!!!! Das ist
traditionelle Respektlosigkeit gegenüber anderen Lebewesen. Aber
auch das "legal" ablaufenden Abschießen ist zum größtent
Teil heute abzulehnen. Innerhalb der Jägerschaft setzt
glücklicherweise ein fortschrittliches aber noch zaghaftes
Umdenken ein.

In jedem Fall gilt jedoch bundesweit:
Beobachten und dokumentieren Sie im Zweifel alle mutmaßlichen
Verstöße gegen das Jagdrecht und informieren Sie die Polizei, denn:
Jeder Bürger ist verpflichtet, ihm bekannt gewordene
Straftaten zur Anzeige zu bringen. Tut er dies nicht, kann er nach §
258 StGB wegen Strafvereitelung belangt werden. Auch ist jeder, der
eine Straftat beobachtet zur Hilfeleistung
verpflichtet.


Insbesondere sollten Sie
auf folgende Gesetzesverstöße achten:

 
  • Jagd auf Gänse oder Enten ohne einen brauchbaren
    Jaghund.
    Beobachter haben schon erlebt, wie ein Entenjäger
    auf seinen Haushund im Kofferraum verwies. Der reicht nicht als
    Jagdhund.


  • Zu hohes Schießen in Gänsepulks (>
    30m), man verletzt damit durch die Schrotstreuung viele der
    überfliegenden Gänse, ohne sie zu töten. (Verstoß gegen §1
    TSchG "unnnötiges Töten und Quälen")


  • Abschuss einer geschonten Art (z.B.
    Blässgans in Vogelschutzgebieten, Ringelgans generell usw.) =>
    Schonzeitvergehen (Straftat! Haft bewehrt, informieren Sie
    unverzüglich die Polizei!
    )


  • Abschuss einer geschützten Art (z.B.
    Nonnen-, Zwerggans, Sing-, Zwergschwan, Kranich usw.) geschossen =>
    Schonzeitvergehen PLUS Verstoß gegen BNatG => ebenfalls
    Straftat
    .


  • Es werden Arten geschossen, in einer Zeit oder
    Situation, in der die Gefahr (!) einer Verwechslung besteht

    (Schonzeitvergehen nach §1 Abs. 3 BJagdZeit-VO). => ebenfalls
    Straftat
    .


  • Bleischrotverbot an Gewässern: Es wird Bleischrot in
    Gewässernähe benutzt (also auch Feuchtgrünland)
    =>
    Verstoß nach JagdG und EU- Wasserrahmenrichtlinie, es muss
    Weicheisenschrot verwendet werden, das schädigt aber u.U. die Läufe
    der Gewehre. Dieses Verbot wird kaum kontrolliert!


  • Es wird aus dem PKW geschossen



http://www.gaensewacht.de/index.php?option=com_dfcontact&Itemid=55

Die Wirklichkeit: Jäger wehren sich unverzüglich und bekommmen trotz der o.g. Verfehlungen keine Einschränkungen. Auch Richter können im Grundsatz die Jagd beführworten, was sich in ihren Urteilen möglicherweise im Einzelfalle wiederfindet.

Gänsejagd an der Ems: ein Regenschirm als “Jagdstörung”, erneut Anzeige gegen Eilert Voß

http://www.wattenrat.de/2011/04/14/gansejagd-an-der-ems-ein-regenschirm-als-jagdstorung-erneut-anzeige-gegen-eilert-vos/



Feldstudien von Ökologen haben längst bewiesen, dass
sich die Tierpopulationen selbst regulieren, wenn man sie in Ruhe
lässt. Bei Überbevölkerung senkt sich dann die Geburtenrate von selbst.
Die Beweise finden sich in Gebieten in Europa, wo nicht mehr gejagt
werden darf, wie z.B. in italienischen Naturparks oder im Schweizer
Kanton Genf. Hier haben sich die Tierbestände selbst reguliert. Warum
ist das nicht bei uns in Deutschland möglich?

http://www.abschaffung-der-jagd.de

PS, Wäre schön, wenn meine Links wieder anzuklicken wären!

Danke!!




[editiert: 21.10.13, 23:31 von ]


Diskussionsverlauf:
        Re: Bär lebt in Symbiose mit Wolf..
        Re: Bär lebt in Symbiose mit Wolf..
        Re: Bär lebt in Symbiose mit Wolf..
        Re: Bär lebt in Symbiose mit Wolf..
Bär lebt in Symbiose mit Wolf..
    Re: Bär lebt in Symbiose mit Wolf..
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    Re: Bär lebt in Symbiose mit Wolf..
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    Re: Bär lebt in Symbiose mit Wolf..
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