Ich binnicht der Einzige, der die Jagd (ich beziehe mich einmal nur auf dieJagd in Deutschland) als überholt und überflüssig ansieht. Esgibt anscheinend zwei Gruppen.1. Die Jagdbefürworter, also quasidie gesamte Jägerschaft und die 2. Jagdgegner, quasidie normale Bevölkerung In der Regel haben sie keine Jagdreviere,aber teilweise Ländereien, auf denen gejagt werden darf, neinsogar muss, obwohl der Grundstücksbesitzer dies vehement ablehnt.Diese Entmündigung ist im Jagdgesetz verankert. Unglaublich, wiehier Privilegien gepflegt werden, die nicht mehr zeitgemäß sind.Glücklicherweise entsteht langsam ein Umdenken in der EUDerEuropäische Gerichtshof für Menschenrechte hat im deutschenJagdrecht eine Verletzung des Schutzes des Eigentums erkannt. WerJagd aus ethischen Gründen ablehnt, darf Jägern den Zutritt aufseine Flächenverweigern.
http://www.rp-online.de/niederrhein-sued/krefeld/nachrichten/eu-urteil-krefelds-jaeger-in-der-falle-1.3208391
Ich gehe mit meineHunde frühmorgens in Deichnähe spazieren. Ringsherum Frieden. DieLerchen singen, Kühe grasen. Ein Habicht sitzt auf einem Zaunpfahl.Der Raps blüht gelb. In etwa 200Meter Entfernung ist ein Wohngebiet.Alles scheint dort noch zu schlafen. Ich schaue zufällig Richtungeines Dükers (Entwässerungsgraben)...plötzlich ein Schuss!! Etwasweißes konnte ich gerade noch sehen. Auf der anderen Seite auf einemHochsitz klettert eine menschliche Gestalt die Leiter herunter undverschwindet in seinem davor parkenden Geländewagen. Jetztwill ich doch einmal nachsehen, was das Weiße war. Es war eingepflegter Kater. Groß, gesund mit Glöckchen an seinemHalsband. Erschossen!!!! Einfach so!!! Frage doch einmal in derJägerschaft, ob dies jagdrechtlich in Ordnung und somit auchnotwendig oder pervers war! Dies Tier gehörte garantiert irgendeiner Familie in dieser Wohnsiedlung, die ihren Kater nie wiedersehen werden, weil ei Jäger seine "Jagdpflicht"ausübte.Ein Schmarren ist es eher, das Du mir unterstellstich plappere dies nur nach
Eine Emnid-Umfrage:
81% für Verbot der Jagd auf Zugvögel
96% für Verbot der Jagd auf vom Aussterben bedrohte Arten 61%für Verbot der Jagd auf nicht ziehend und nicht bedrohte Vogelarten77% für Verbot von Totschlagfallen, die nicht sicher töten 73%für Verbot von Lebendfallen, in den Tiere Schaden erleiden können78% der Auffassung, dass Jagdausübung durch Hobbyjäger eherschlecht ist 86% dafür, dass mindestens alle 3 Jahre eineSchießleistungsprüfung erfolgt 65% dafür, dass jederGrundeigentümer selbst bestimmt ob auf seinem Grundund Boden dieJagd ausgeübt wird und er nicht zwangsweise einerJagd-genossenschaft angehören muss
http://www.abschaffung-der-jagd.de/
Schon einmal erlebt, wenn halbtotgeschossene Gänse versuchen wegzufliegen, was nicht mehr gelingt unddiese elendig eingehen, weil dieser Tierabschießer keinen Hund, wieerforderlich einsetzt? Einzelfälle??? Ich bitte Dich!!!! Das isttraditionelle Respektlosigkeit gegenüber anderen Lebewesen. Aberauch das "legal" ablaufenden Abschießen ist zum größtentTeil heute abzulehnen. Innerhalb der Jägerschaft setztglücklicherweise ein fortschrittliches aber noch zaghaftesUmdenken ein.In jedem Fall gilt jedoch bundesweit:Beobachten und dokumentieren Sie im Zweifel alle mutmaßlichenVerstöße gegen das Jagdrecht und informieren Sie die Polizei, denn:Jeder Bürger ist verpflichtet, ihm bekannt gewordeneStraftaten zur Anzeige zu bringen. Tut er dies nicht, kann er nach §258 StGB wegen Strafvereitelung belangt werden. Auch ist jeder, dereine Straftat beobachtet zur Hilfeleistungverpflichtet.Insbesondere sollten Sieauf folgende Gesetzesverstöße achten:
Jagd auf Gänse oder Enten ohne einen brauchbaren Jaghund. Beobachter haben schon erlebt, wie ein Entenjäger auf seinen Haushund im Kofferraum verwies. Der reicht nicht als Jagdhund.
Zu hohes Schießen in Gänsepulks (> 30m), man verletzt damit durch die Schrotstreuung viele der überfliegenden Gänse, ohne sie zu töten. (Verstoß gegen §1 TSchG "unnnötiges Töten und Quälen")
Jagd schon vor 1h vor Sonnenaufgang oder 1h nach Sonnenuntergang (es gilt die Ortszeit; ein GPS kann die genaue SA / SU Zeit ausrechnen, sonst im Internet unter http://www.sonnenaufgang-sonnenuntergang.de/ abrufbar).
Abschuss einer geschonten Art (z.B. Blässgans in Vogelschutzgebieten, Ringelgans generell usw.) => Schonzeitvergehen (Straftat! Haft bewehrt, informieren Sie unverzüglich die Polizei!)
Abschuss einer geschützten Art (z.B. Nonnen-, Zwerggans, Sing-, Zwergschwan, Kranich usw.) geschossen => Schonzeitvergehen PLUS Verstoß gegen BNatG => ebenfalls Straftat.
Es werden Arten geschossen, in einer Zeit oder Situation, in der die Gefahr (!) einer Verwechslung besteht (Schonzeitvergehen nach §1 Abs. 3 BJagdZeit-VO). => ebenfalls Straftat.
Bleischrotverbot an Gewässern: Es wird Bleischrot in Gewässernähe benutzt (also auch Feuchtgrünland) => Verstoß nach JagdG und EU- Wasserrahmenrichtlinie, es muss Weicheisenschrot verwendet werden, das schädigt aber u.U. die Läufe der Gewehre. Dieses Verbot wird kaum kontrolliert!
Es wird aus dem PKW geschossen
http://www.gaensewacht.de/index.php?option=com_dfcontact&Itemid=55
Die Wirklichkeit: Jäger wehren sich unverzüglich und bekommmen trotz der o.g. Verfehlungen keine Einschränkungen. Auch Richter können im Grundsatz die Jagd beführworten, was sich in ihren Urteilen möglicherweise im Einzelfalle wiederfindet.
http://www.wattenrat.de/2011/04/14/gansejagd-an-der-ems-ein-regenschirm-als-jagdstorung-erneut-anzeige-gegen-eilert-vos/
Feldstudien von Ökologen haben längst bewiesen, dass sich die Tierpopulationen selbst regulieren, wenn man sie in Ruhe lässt. Bei Überbevölkerung senkt sich dann die Geburtenrate von selbst. Die Beweise finden sich in Gebieten in Europa, wo nicht mehr gejagt werden darf, wie z.B. in italienischen Naturparks oder im Schweizer Kanton Genf. Hier haben sich die Tierbestände selbst reguliert. Warum ist das nicht bei uns in Deutschland möglich?
http://www.abschaffung-der-jagd.de
PS, Wäre schön, wenn meine Links wieder anzuklicken wären!
Danke!!