Verklagt die EZB! Rechtsstaat kann Europa retten
Es gelten keine Regeln, EU-Verträge werden missachtet. Trotzdem wird die Bundesregierung gegen die EZB nicht vor Gericht ziehen. Die Bürger aber könnten klagen – und sollten es tun. Von Hans-Walter Forkel
In der Euro-Krise scheinen keine Regeln mehr zu gelten: Entgegen den EU-Verträgen werden Staatsschulden vergemeinschaftet, und die EZB (Europäische Zentralbank) finanziert Staatsschulden durch Anleihekäufe, Kreditvergabe und Niedrigzinsen. Jetzt wird erstmals gefordert, die EZB vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) zu verklagen. Kann das gehen? Wie kann das gehen? Und was könnte das Ergebnis sein? Dazu zunächst vier Feststellungen:
1. Der Appell an die Bundesregierung, die EZB zu verklagen, ist sinnlos. Dass die Bundesregierung die EZB vor dem EuGH verklagt, ist unwahrscheinlich. Sie hat auch bei den bisherigen bekannten Rechtsbrüchen nicht entsprechend gehandelt – so bei der vertragswidrigen Aufnahme Griechenlands in die Währungsunion, der Missachtung der Maastricht-Schuldenkriterien durch Deutschland und Frankreich und dem Bruch der No-Bail-out-Klausel im Jahr 2010. Auch die europäischen Institutionen griffen, kaum verwunderlich, ihre eigene Politik nicht gerichtlich an.
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