Wir wollen nur Gerechtigkeit. Und wenn ein brutaler U-Bahnschläger, dessen Vater Rechtsanwalt ist, von vornherein schon Haftverschonung bekommt und noch nicht einmal wegen versuchtem Mord angeklagt wird, so kommen einem wirklich Zweifel an Artikel 3 Abs.1 des Grundgesetzes. Er war stockbetrunken. Na Bravo, dann schonen wir ihn doch. Das Opfer ist nicht so interessant. Wenn ich stockbesoffen bin, kann ich nicht einmal mehr stehen. Dieses Advokatensöhnlein konnte noch sehr aktiv brutal handeln und geplant flüchten. Grundgesetz (modifiziert)Artikel 3 Abs.1:Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich. Sollte ein Advokatensöhnchen dabei sein, so ist er natürlich etwas weniger gleich.Abs. 1a: Der Vater, als Jurist, ist in diesem Falle berechtigt, seine Beziehungen zu seinen juristischen Kollegen (Staatsanwalt, Richter) zu nutzen. Zu gunsten seines angeklagten Sohnes. Denn Leistung muß sich für "Leistungsträger im Alltag lohnen. So oder so.
http://www.n-tv.de/panorama/Mildes-Urteil-fuer-Torben-P-article4337196.html