You Tube muß keine Daten über einen Nutzer herausgeben, der einen großen Teil des Kinofilms "Werner Eiskalt" ins internet gestellt hat.Vom Rechteinhaber dieses Filmes können die Daten über denjenigen, der dieses Video bei You Tube eingestellt hat, nur eingefordert werden, wenn dieser das im gewerblichen Ausmaß getan hat.
Az: 29U3496/11
http://www.sueddeutsche.de/digital/urheberrechtsklage-von-constantin-film-youtube-muss-nutzerdaten-nicht-herausgeben-1.1193152