Zwischen Uruguay und Deutschland besteht jedoch ein Doppelbesteuerungseinkommen. Hier erst ein Ausschnitt aus WIKI
Zwischen Uruguay und der Bundesrepublik Deutschland besteht kein Auslieferungsabkommen. Anlässlich des Besuch des deutschen Außenministers am 9. März 2010 unterzeichneten die beiden Staaten ein bilaterales Doppelbesteuerungsabkommen, das dasjenige vom 17. September 1982 ablöst und eine Lockerung des Bankgeheimnisses mit sich bringt.[14] Bezüglich dieses dem OECD-Musterabkommen angelehnten Abkommens, das die Vermeidung von Doppelbesteuerung und Steuerverkürzung im einkommens- und vermögenssteuerrechtlichen Bereich beinhaltet, brachte die Bundesregierung am 6. Juni 2011 einen Gesetzesentwurf im Bundestag ein, der die Ratifizierungsvoraussetzungen schaffen soll.[15] Die Bundesrepublik Deutschland steht zudem auf dem 7. Platz der Exportmärkte Uruguays und ist in dieser Hinsicht wichtigster Partner innerhalb der EU.[16]
http://de.wikipedia.org/wiki/Uruguay