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Autor ATA
Datum 31.08.11, 19:23
Betreff Renteninfos


In Deutschland werden seit einigen Jahren auch die Renten besteuert. Bezugsgröße ist das Renteneintritts-Jahr 2005. Ab da werden  50% der Rente besteuert. Für jedes weitere Renteneintrittjahr kommen jeweils 2% dazu.

Beispiel: Bei einem  Renteneintritt im Jahre 2010 werden 60% (5 Jahre x 2 % = zusätzliche 10%.)
Bis 2020 der Höchstsatz von 80% erreicht ist.

Von der Jahresrente  sind vor Steuer absetzbar:

- Sonderausgaben wie Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge, Kosten für die Kfz-Haftpflicht- und die private Haftpflichtversicherung, gegebenenfalls Beiträge zur Unfall- und Lebensversicherung sowie Spendenaufwendungen.

­­-Außergewöhnlichen Belastungen, wiePauschbeträge für Behinderte Menschen, Krankheitskosten, die nicht über die gesetzliche Krankenkasse abgedeckt werden, Zuzahlungen für Medikamente, Massagen und Physiotherapie, Zahnarzt- und Zahnersatzkosten.

-Weitere abzugsfähige Posten , wie Ausgaben für Haushaltshilfen, Handwerker, Schornsteinfeger, die jährliche Überprüfung der Heizung sowie Ausgaben für Malerarbeiten und Umzug".
Bei Mietern zusätzlich Nebenkosten, wie Kosten für den Hausmeister, die Treppenhausreinigung oder die Gartenpflege.
Wer natürlich noch weitere Einnahmen hat, wie Miet-oder Kapitaleinnahmen muß diese zum zu versteuernden Rentenanteil hinzurechnen.

Liegt das so bereinigtes Renteneinkommen bei einem Singel unter 8004 Euro pro Jahr  bleibt alles steuerfrei.

Nur so ist es möglich zukünftige Pleite EU-Ländern über steuerliche Rettungsschirme vor dem finanziellen ertrinken zu retten. Auf das die zukünftige EU kein europäisches Land vergessen wird, egal wie mißgewirtschaftet es auch sein mag.

Also bitte Steuern zahlen und fröhlich sein. Es ist für einen fast guten Zweck.



[editiert: 01.09.11, 23:59 von ]




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