So schützen Sie sich bei Haustürgeschäften
Nepp und Abzocke - Vorsicht bei Haustürgeschäften
Bei Anbietern von handwerklichen Diensten, die unangemeldet an der Tür klingeln und Handwerksarbeiten anbieten, ist Misstrauen angebracht. Es fehlt häufig an näheren Informationen über die Firma und über Preise. In der Regel ist man überrumpelt. Auf jeden Fall sollte man sich Namen und Fahrzeugkennzeichen notieren und die Arbeiten nicht sofort erledigen lassen. Bedenkzeit ist angebracht.
Ein so zustande gekommener Vertrag ist bis 14 Tage nach Abschluss widerrufbar.
Kostenvoranschlag begrenzt Kostenrisiko
Bevor ein Handwerksbetrieb beauftragt wird, sollte der Kunde einen Kostenvoranschlag verlangen. Bei größeren Aufträgen empfiehlt es sich, mehrere schriftliche Angebote einzuholen. Vor einer Auftragsvergabe können anhand der Stundensätze und Materialpreise die einzelnen Konditionen mehrer Firmen miteinander verglichen werden. Kunden sollten dabei nicht nur auf den Preis, sondern auch auf die Qualifikation der Anbieter achten. Eine Vergütung für den Kostenvoranschlag dürfen Handwerker oder Kundendienste nur verlangen, wenn dies vorher ausdrücklich vereinbart worden ist. Stellen Dienstleister während der Arbeit fest, dass sie die veranschlagten Kosten wesentlich, das heißt, um mehr als 15 Prozent überschreiten, müssen sie dies unverzüglich mitteilen. Auftraggeber können einen Werkvertrag dann zwar deswegen kündigen, vereinbarte Teilleistungen, die bereits erbracht wurden, müssen sie jedoch zahlen.
Festpreis und Leistungsumfang vereinbaren
Nur in begründeten Fällen ist eine Überschreitung des Kostenvoranschlags von 15 Prozent zulässig. Kunden sind bezüglich der Kosten auf der sicheren Seite, wenn sie bei der Auftragsvergabe einen Festpreis als Obergrenze vereinbaren. Der Festpreis und der Umfang der zu leistenden Arbeiten sollten im Auftrag aber schriftlich und verbindlich festgehalten werden, da eine unvollständige Leistungsbeschreibung sonst eine feste Preisabsprache aufweichen kann.