GEMEINSAM gegen das SCHORNSTEINFEGER-SONDER-RECHT
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  SchornsteinFegerRechts-Reform
Forum zur Wahrung der Bürgerrechte
Das Forum diente dem Informations- und Meinungsaustausch zum Thema Schornsteinfeger-Recht. Es sollte denjenigen, die an einer Reform dieses einmaligen Monopols interessiert sind, auch eine Möglichkeit bieten, sich lokal und überregional zu verknüpfen und gemeinsame Aktionen vorzubereiten.
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Zukunftsdialog der Bundeskanzlerin

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Beiträge: 608
Ort: 55246 Wiesbaden (Mz-Kostheim)



New PostErstellt: 14.03.12, 21:57  Betreff:  Zukunftsdialog der Bundeskanzlerin  drucken  weiterempfehlen

Im Rahmen der Internetseiten der Bundeskanzlerin gibt es auch den ZUKUNFTSDIALOG, der es Bürgern ermöglichen soll, Themen anzusprechen, denen sich die Politik widmen soll.

Diesbezüglich gibt es einen Vorschlag, das Schornsteinfeger-Gesetz abzuschaffen.

https://www.dialog-ueber-deutschland.de/DE/20-Vorschlaege/20-Wovon-Leben/Einzelansicht/vorschlaege_einzelansicht_node.html?cms_idIdea=10519

Jeder Gegner des Schornsteinfeger-SONDER-Rechts sollte dort auf UNTERSTÜTZUNG klicken, um dem Thema Gewicht zu verleihen.
Weiterhin besteht die Möglichkeit, Kommentare einzugeben.

Mein Kommentar:

Vieleicht braucht Deutschland ein Feuerstätten-Sicherheitsgesetz, aber mit Sicherheit KEIN Sonder-Gesetz für Schornsteinfeger. Kehrbezirke mit Zwittern, die als Handwerker-Behörde Sonderrechte beanspruchen, darf es in einem demokratischen Rechtsstaat, der Mitglied der Europäischen Union ist, eigentlich schon lange nicht mehr geben.

Entweder ist eine Stelle eine BEHÖRDE, die Verwaltungsakte erläßt (z.B. Feuerstättenbescheide), oder ein HANDWERKER wird gewerblich (auf eigene Rechnung) tätig. Für den Bürger muss es jedoch klar ersichtlich sein, ob er sich im VERWALTUNGS- oder im ZIVIL-Recht bewegt. Handwerker mit Behördenrechten sind schlicht verfassungswidrig!

Es stellt sich zudem die Frage, mit welcher Berechtigung der Bund überhaupt unter dem täuschenden Etikett eines "Berufsrechts" den Bürger zur Duldung oder Durchführung von Fegerarbeiten oder Kontrollen verpflichten darf. Nach den Artikeln 70 bis 74 GG jedenfalls fallen weder die "Betriebssicherheit von Feuerstätten", noch der "Brandschutz" in die Gesetzgebungskompetenz des Bundes. Und wieso kann der Bund einen "beauftragten Bezirksschornsteinfeger" zur Behörde machen, obwohl die Ausführung der Verwaltung ebenfalls Ländersache ist?

Das Schornsteinfeger-Protektions-Gesetz muss schlicht schnellstmöglich ersatzlos gestrichen werden. Wenn überhaupt wird es Sache der Länder sein, für Heizungsanlagen sachgerechte Sicherheitsregelungen zu treffen. Aber mit einem bevorzugten Handwerk werden diese wohl kaum noch zu tun haben.






____________________
Thomas W. Müller
Wiesbaden (OT Mz-Kostheim)
Tel.: (06134) 56 46 20
Mail:

Aus technischen und persönlichen Gründen werden MAILS aktuell NICHT regelmäßig abgerufen und bearbeitet. Bei aktuellen Fragen daher bitte ANRUFEN !
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