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Sieg im Kampf gegen das Kehrmonopol

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freieschornsteinfegerwahl
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Beiträge: 41
Ort: Berlin


New PostErstellt: 27.01.12, 22:05  Betreff: Sieg im Kampf gegen das Kehrmonopol  drucken  weiterempfehlen

Ines Rath 05.01.2012 08:39 Uhr - Aktualisiert 05.01.2012 09:56 Uhr
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Sieg im Kampf gegen das Kehrmonopol

Seelow (MOZ) Zum Jahreswechsel gelten sie als Glücksbringer. Doch untereinander kämpfen die deutschen Schornsteinfeger um Pfründe. In Berlin gab es jetzt eine Entscheidung, die den freien Schornsteinfegern den Rücken stärkt.

Er freue sich für Roman Heit - und für den Wettbewerb, sagt der Seelower Gastwirt Philipp Lissel. Er war im vorigen Jahr der einzige Kunde von Roman Heit in Ostbrandenburg. Heit ist einer von etwa 100 freien deutschen Schornsteinfegern. Der Berliner Senat hatte ihm im Sommer vorigen Jahres das weitere Arbeiten in der Hauptstadt in Diensten eines österreichischen Rauchfangkehrermeisters untersagt. Faktisch als Weihnachtsgeschenk erhielt Heit von seinem Anwalt nun die Mitteilung: Der Senat hat seine Unterlassungsklage zurückgezogen. Das hat über Berlin hinaus Folgen.

"Brandenburg wollte wahrscheinlich das Berliner Urteil abwarten", vermutet der Berliner Kehrer. Denn anders als in Berlin ist die Potsdamer Landesregierung nicht gegen ihn vorgegangen. Dabei war Heit nach dem "Berufsverbot in Berlin", wie er sagt, nach Brandenburg ausgewichen, hatte mehrfach unter anderem im Raum Potsdam gefegt und gemessen. Und bei Gastwirt Lissel in Seelow.

Die Berliner Hauseigentümer, die den freien Schornsteinfeger engagiert hatten, waren vom Senat dazu verdonnert worden, ihre Heizanlagen erneut überprüfen und reinigen zu lassen - diesmal vom zuständigen Bezirksschornsteinfegermeister. Das kommt den Senat jetzt offenbar teuer zu stehen: "Die Kunden können sich das doppelt gezahlte Geld vom Senat zurück holen", sagt Roman Heit. Der Senat will ihm auch die Anwalts- und Gerichtskosten erstatten.

"Ich kann jetzt wieder ungehindert arbeiten", freut sich der Schornsteinfeger aus Berlin. Er sieht sich dem freien Wettbewerb in seinem Gewerbe ein Stück näher.

Ein Jahr muss der Schornsteinfeger-Geselle allerdings noch in Diensten des österreichischen Rauchfangkehrermeisters aushalten. Erst dann ist er wirklich frei. Denn zum Jahresende fällt das 1935 von den Nationalsozialisten eingeführte deutsche Kehrmonopol auf Forderung der EU.

Dann dürfen auch selbstständige deutsche Schornsteinfeger den Inhabern der Kehrbezirke Konkurrenz beim Fegen und Überprüfen von Heizanlagen machen. Nur sogenannte hoheitliche Aufgaben, wie die Abnahme neuer Anlagen und die sogenannten Feuerstättenschauen, bleiben in der Zuständigkeit der Bezirksschornsteinfegermeister. Für diese Arbeiten gilt die Kehr- und Gebührenordnung weiter. Für die anderen nicht.

Schon jetzt hat Roman Heit etwa 30 Prozent preiswerter gearbeitet als die "Platzhirsche". Denn Kaminkehrer aus dem EU-Ausland, wie Heits österreichischer Chef, die seit Anfang 2009 in Deutschland arbeiten dürfen, sind an die hiesige Gebührenordnung nicht gebunden.

An Anfragen interessierter Kunden mangele es ihm nicht, sagt Roman Heit, der sich im Kampf gegen die organisierten deutschen Kehrbezirksinhaber "wie David gegen Goliath" sieht. Doch dem Einsatz des Berliner Fegers sind Grenzen gesetzt. Denn zwar ist es grundsätzlich erlaubt, dass ein deutscher Schornsteinfeger für einen im EU-Ausland ansässigen Betrieb in Deutschland arbeitet. Allerdings darf es nur eine "vorübergehende und gelegentliche Tätigkeit" ohne Niederlassung sein.

Auf die Auslegung dieser Beschränkung konzentriert sich der Kampf der Vertretungen der etablierten Bezirksschornsteinfegermeister gegen die freien Kehrer. Doch das Ende des Streits der Männer in schwarz ist in Sicht: in zwölf Monaten

http://www.moz.de/nachrichten/brandenburg/artikel-ansicht/dg/0/1/1003578/



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