SchornsteinFegerRechts-Reform Forum zur Wahrung der Bürgerrechte
Das Forum diente dem Informations- und Meinungsaustausch zum Thema Schornsteinfeger-Recht. Es sollte denjenigen, die an einer Reform dieses einmaligen Monopols interessiert sind, auch eine Möglichkeit bieten, sich lokal und überregional zu verknüpfen und gemeinsame Aktionen vorzubereiten. Wegen einer chronischen Internet-Allergie wird es vom ursprünglichen Admin aktuell nicht gepflegt. Wenn jemand die Verwaltung des Forums übernehmen möchte, der Admin freut sich auf einen entsprechenden ANRUF.
Ich habe diesbezüglich folgenden Kommentar eingestellt:
Im Zusammenhang mit der "bundeseinheitlichen" Kehr- und Überprüfungsordnung des BUNDES-Ministeriums für Wirtschaft und Technologie sollte JEDER ein Mal einen Blick in unser Grundgesetz werfen. In Artikel 70 (1) GG wird die Zuständigkeit der LÄNDER festgelegt, wenn im GG keine abweichende Regelung getroffen ist (Art. 72 bis 74 GG). Hiernach fallen Gesetze zur "Öffentlichen Sicherheit" (z.B. Brandschutz) eindeutig NICHT in die Kompetenz des Bundes. Wesentliche Bestimmungen des SchfHwG und der Bundes-KÜO müssen als NICHTIG angesehen werden, da der BUND nach Verfassung NICHT berufen ist, entsprechende Rechtsnormen zu verabschieden. Nur am Rande muss zudem darauf aufmerksam gemacht werden, dass Schornsteinfeger nach den Vorgaben des Verwaltungsrechts wegen Befangenheit nicht zugleich "hoheitlich" und "wirtschaftlich" tätig sein dürfen. Mehr Infos unter: http://www.sfr-refrorm.de Um weitere Kommentare wird gebeten ! Vielleicht liest ja auch mal einer unserer Politiker die WELT-Online ?
____________________ Thomas W. Müller Wiesbaden (OT Mz-Kostheim) Tel.: (06134) 56 46 20 Mail:
Aus technischen und persönlichen Gründen werden MAILS aktuell NICHT regelmäßig abgerufen und bearbeitet. Bei aktuellen Fragen daher bitte ANRUFEN ! Ich freue mich über persönliche Kontakte GEGEN Sonder-Rechte für Schornsteinfeger / Kaminkehrer, FÜR die Verfassung, Grundrechte und Bürgerrechte.