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Steffen64
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Beiträge: 4 Ort: Hamm (NRW)
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Erstellt: 15.07.11, 16:20 Betreff: Kilometerpauschale Gdb 70% und G
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Hallo Ihr lieben, bräuchte mal wieder Euren Rat oder Tipps. Ich habe dieses Jahr eine Lohnsteuererklärung von 2009 und 2010 gemacht, da ich bis Juni 2010 noch in der Umschulung war bezog ich Übergangs und Krankengeld und meine Frau eine kleine Rente.( DRV und KK) So nun zu meiner Frage bekomme ich mit einer Behinderung von 70% plus den Buchstaben G die Kilometerpauschale von 3000 Km a 0,30 cent das wären dann jährlich 900 € oder bekomme ich die nicht ? Dieser Mitarbeiter des Finanzamtes sagte das mir die Kilometerpauschale nur zusteht wenn ich Steuern zahle. Was ich jetzt absolut nicht nachvollziehen kann ist folgendes. Ab GdB 80 oder 70 und Merkzeichen G: In angemessenen Rahmen (3000 Km jährlich) können auch Privatfahrten geltend gemacht werden-pauschal 900 €. Warum bekomme ich diesen Pauschalbetrag nicht? Seid lieb gegrüßt Euer Steffen
[editiert: 15.07.11, 16:22 von Sabine Vogel]
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brigitte
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Beiträge: 547
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Erstellt: 15.07.11, 16:45 Betreff: Re: Kilometerpauschale Gdb 70% und G
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Zitat: Steffen64
So nun zu meiner Frage bekomme ich mit einer Behinderung von 70% plus den Buchstaben G die Kilometerpauschale von 3000 Km a 0,30 cent das wären dann jährlich 900 € oder bekomme ich die nicht ? Dieser Mitarbeiter des Finanzamtes sagte das mir die Kilometerpauschale nur zusteht wenn ich Steuern zahle. |
die KM Pauschale dient zur Verringerung Deiner Steuerschuld und es wird die zuviel gezahlte Lohnsteuer zurück gezahlt. Aber Du hast ja keine steuern bezahlt, also warum sollen die dann was zahlen?
Die Kilometerpauschale ist mal das eine und hat nichts mit dem GdB zu tun. Dir steht aber je nach Höhe Deines GdB ein jährlicher Steuerfreibetrag zu. Du kannst auch einen Freibetrag auf Deine KfZ Steuer beantragen und das hat auch nichts mit der Kilometerpauschale zu tun.
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Steffen64
Mitglied
Beiträge: 4 Ort: Hamm (NRW)
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Erstellt: 16.07.11, 23:50 Betreff: Re: Kilometerpauschale Gdb 70% und G
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@brigitte
Dankeschön für die schnelle Antwort,ja man muss halt Fragen stellen weil die Gesetze sind nicht eindeutig und das wahr mir zu schlacksig diese Aussage vom Finanzamt deswegen stellte ich die frage hier nochmal . Dafür danke ich dir rechtherzlich und wünsche Dir noch ein erholsames Wochenende DANKE. Steffen
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