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Bescheid vom Versorgungsamt/Widerspruch?

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Autor Beitrag
Birgitt
Mitglied

Beiträge: 883
Ort: gibt es


New PostErstellt: 19.02.15, 23:29  Betreff: Re: Bescheid vom Versorgungsamt/Widerspruch?  drucken  weiterempfehlen

@jutta

die Werte werden ja nicht addiert, sondern nach Schweregrad und Zusammenhang mit den anderen Krankheiten gesehen und da kommen dann 80% raus.

Die Wertung der Merkzeichen is je nach Bundesland sehr unterschiedlich. In SH ist es sehr schwierig überhaupt einen Behinderungsgrad durch zu bringen, weil die es grundsätzlich auf eine Klage ankommen lassen. In HH is das anders.


____________________
Myokarditis im Kindesalter, ICD Implantation in den 90'ern+ 5 Reanimationen + 4 ReImplantation, 1x Sonden- & TaschenRevision, EF 45%, NYHA II, Herzinsuffiziens II°, Mitralklappeninsuffiziens I°,Trikuspidalklappeninsuffiziens I°, Amiodaron/Bisoprolol=ß-Blocker-Unverträglichkeit

Herztod am 29.04.96 + 02.03.16

Manchmal klingt es hart & tut weh, aber danach weißt Du warum !
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Andrea 09
Mitglied

Beiträge: 7
Ort: Düsseldorf

New PostErstellt: 26.02.15, 10:59  Betreff: Re: Bescheid vom Versorgungsamt/Widerspruch?  drucken  weiterempfehlen

Hallo Koikalle,
Ich glaube das liegt immer am Sachbearbeiter ich habe letzte Woche Bescheid bekommen und habe 80% und G plus aG bekommen,
obwohl ich gar nichts beantragt hatte.

Ich habe einen Defi bei 19% Pumpleistung und nicht Therapierfähigen Bluthochdruck.

Ich drück dir die Daumen das du dein G bekommst.

Es ist schon eine Alternative mit Bus und Bahn zufahren, wenn das mit dem Auto nicht mehr geht.



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Birgitt
Mitglied

Beiträge: 883
Ort: gibt es


New PostErstellt: 26.02.15, 12:57  Betreff: Re: Bescheid vom Versorgungsamt/Widerspruch?  drucken  weiterempfehlen

Andrea

bei dir sind aber auch die Voraussetzungen erf+llt.

19% Pumpleistung und nicht einstellbarer Blutdruck

wenn deine Ärzte dies auch so in den angeforderten Befundberichten geschrieben haben und diese auch ein Merkzeichen angekreuzt haben, dann bekommt man dies auch, ohne das man es selbst beantragt hat.

ansonsten muss der Antragsteller dies beantragen und nachweisen !!


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