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michael-berlin
Ehemaliges Mitglied


New PostErstellt: 03.11.11, 14:07     Betreff: Re: Defiträger und Merkzeichen B?

Hallo Johann und Mike,

zum Thema hatte ich hier schon geschrieben und mir auch die kleine Mühe gemacht, einen Link zu setzen.

Ihr solltet euch dann auch die kleine Mühe machen und so einen Link anklicken und lesen.

Glauben oder nicht glauben zählt hier nicht, nur Fakten.

Wie schon gesagt, gibt es keinen automatischen Anspruch auf das Merkzeichen B nach einer Defi-Implantation.

Aus diesem Grund gibt es dazu auch kein Urteil, weil sich kein Gericht mit etwas befassen muss, was nicht existiert.

Das von Mike aufgeführte Urteil bezieht sich lediglich auf einen Rechtsstreit bezgl. der Vergabe unterschiedlicher zusätzlicher Merkmale.

Gäbe es einen generellen Anspruch auf das Merkmal B, dann müßte es logischerweise auch einen generellen Anspruch auf die merkmale G,H und GI geben, da sie Voraussetzung f. d. Merkmal B sind!

Über die Vergabe der Merkmale entscheiden die Versorgungsämter.

Das steht auch alles in meinem Link oben. Einfach mal lesen!

Gruss Michael



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