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Autofahrt zum beruflichen Lehrgang

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Eckhard
Mitglied

Beiträge: 148
Ort: Wetter Ruhr

New PostErstellt: 07.08.07, 22:19  Betreff: Autofahrt zum beruflichen Lehrgang  drucken  Thema drucken  weiterempfehlen

Hallo zusammen,

mein Arbeitgeber möchte mich zu einem etwas weiter entferneten Lehrgang schicken, einfache Strecke ca. 100 km, dafür kann ich entweder das eigene Fahrzeug oder einen Firmenwagen nutzen.

Ich habe meinen Defi jetzt seit fast 2 Jahren ohne irgendwelche Auffälligkeiten oder Auslöser und fahre im privaten Bereich regelmäßig Auto und Motorrad.

Meine Frage: Ist die "berufliche" Nutzung des KFZ auch für mich als Defi Träger versicherungstechnisch bei der BG abgesichert oder könnte das eine kritische Angelegenheit werden?

Viele Grüße
Eckhard





[editiert: 07.08.07, 22:19 von Eckhard]
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Tom
Ehemaliges Mitglied


New PostErstellt: 07.08.07, 22:54  Betreff: Re: Autofahrt zum beruflichen Lehrgang  drucken  weiterempfehlen

Hallo Eckhard,
im Falle eines von dir verschuldeten Unfalls auf jeden Fall. Die Vesicherung wird den entstandenen Schaden regulieren, sich aber anschl. an dich wenden da sie versuchen wird rauszubekommen ob du evtl. durch den Defi (Schock) den Unfall verursacht hast. Das abr egal ob mit privaten oder Firmenwagen gefahren wird.

Tut mir leid dir keine positive Antwort geben zu können.
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Eckhard
Mitglied

Beiträge: 148
Ort: Wetter Ruhr

New PostErstellt: 08.08.07, 07:49  Betreff: Re: Autofahrt zum beruflichen Lehrgang  drucken  weiterempfehlen

Hallo Tom,

der Lehrgang steht noch im Zusammenhang mit meiner Wiedereingliederung, halt um notwendige Kenntnisse zu erlangen.

Da muß sich doch dann eigentlich mein Arbeitgeber drum kümmern wie ich hinkomme, oder?

Da es mit öffentlichen Verkehrsmitteln kaum praktikabel ist, müßten sie mir doch eigentlich einen Fahrer stellen.

Gruß Eckhard



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Eckhard
Mitglied

Beiträge: 148
Ort: Wetter Ruhr

New PostErstellt: 08.08.07, 09:40  Betreff: Re: Autofahrt zum beruflichen Lehrgang  drucken  weiterempfehlen

Zwischeninfo:
Unser Betriebsrat hat gerade mit der BG telefoniert. Die BG behauptet das wäre versicherungstechnisch kein Problem und ich könnte ruhig selbst fahren.

Ich habe jetzt darauf hingewiesen, daß ich das gerne schriftlich hätte.

Schaun wir mal!



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Tom
Ehemaliges Mitglied


New PostErstellt: 08.08.07, 09:56  Betreff: Re: Autofahrt zum beruflichen Lehrgang  drucken  weiterempfehlen

Hallo Eckhard,
der Defi-Träger, sollte er einen Unfall verursachen handelt vorsätzlich da er von den Risiken einer Schockabgabe beim Autofahren weiß. Die Versicherung wird, sollte ein Schadensfall sich ereignen zwar den Schaden regulieren, sich aber anschliesend an den Unfallverursacher wenden.

Ich will dir jetzt auf keinen Fall untersagen ein Fahrzeug zu fahren, ich mach’s ja selber. Nur sollte man wissen wie die Angelegenheit ausgehen kann.
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Eckhard
Mitglied

Beiträge: 148
Ort: Wetter Ruhr

New PostErstellt: 08.08.07, 10:13  Betreff: Re: Autofahrt zum beruflichen Lehrgang  drucken  weiterempfehlen

Hallo Tom,

bin ganz Deiner Meinung.

Deswegen hätte ich die Angelegenheit auch gerne vorher abgeklärt. Wenn ich schon beruflich fahren muß, dann sollte das auch ordungsgemäß über die Berufsgenossenschaft abgesichert sein.

Ich bin ja gerne bereit das Risiko für meine privaten Fahrten zu übernehmen, aber auch noch für den beruflichen Bereich? Das kann ich nicht einsehen.

Außerdem bin ich bzgl. der Haftung der Berufsgenossenschaft bereits vorgeschädigt (Meniskusriss vor einigen Jahren) seitdem weiss ich wie "kulant" die BG ist, wenn es dann mal um Kostenübernahme geht.

Gruß Eckhard



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Gast
New PostErstellt: 08.08.07, 10:55  Betreff: Re: Autofahrt zum beruflichen Lehrgang  drucken  weiterempfehlen

Hallo!
Wie soll die Versicherung feststellen das der Defi Schock nicht durch den Unfall verursacht wortden ist? (Aufregung, womöglich Auslösung des Aitbags etc.)
Grüße
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Bibbi
Mitglied

Beiträge: 710
Ort: Ruhrgebiet

New PostErstellt: 26.08.07, 00:16  Betreff: Re: Autofahrt zum beruflichen Lehrgang  drucken  weiterempfehlen

Ich frag mich gerade, ob´s hierzu einen Gesetzestext gibt...
Da müsste man wohl einen Sozialversicherungs-Fachanwalt befragen?

LG von Bibbi (*die überlegt*)



Wer lang leevt - de ward uk old!!!
(friesisches Sprichwort ;-) )


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Drei Dinge helfen, die Mühseligkeiten des Lebens zu tragen: Die Hoffnung, der Schlaf und das Lachen.
(Immanuel Kant)
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gast
Gast
New PostErstellt: 08.09.07, 16:44  Betreff: Re: Autofahrt zum beruflichen Lehrgang  drucken  weiterempfehlen

Hallo,
nur eine kleine Anmerkung. Es gibt inzwischen einige größere Versicherer, die auch im Falle einer groben Fahrlässigkeit die Schäden anstandslos regulieren. Also- mit dem Versicherungsvertreter sprechen ist in jedem Fall sinnvoll, wenn Du fahren möchtest. Lass dich nicht abwimmeln--man spricht hier vom Verzicht der Einrede der groben Fahrlässigkeit. Gegebenenfalls den Versicherer wechseln.
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