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Rechtliche Grundlagen ?

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Marcel
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Beiträge: 383

New PostErstellt: 10.02.14, 16:29  Betreff: Re: Rechtliche Grundlagen ?  drucken  weiterempfehlen

Ein Kollege von mir ist bei der Polizei. der wusste bis ich eine Defi bekommen habe, nicht mal das es sowas gibt.
Ich hatte bei der letzten Untersuchung auch eine Episode gehabt, wo eine Rhytmusstörung korrigiert wurde mittels Überstimmulation. Da hat keiner was gepfiffen von wegen ich dürfe nicht mehr fahren.
Soll ich jetzt fragen und schlafende Hunde wecken ?
Nein, sicher nicht !!


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Wer eine schöne Stunde verschenkt, weil er an Ärger von gestern denkt oder an Sorgen von Morgen, der tut mir leid, mein Name ist Hase, ich weiß bescheid!
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Birgitt
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Beiträge: 883
Ort: gibt es


New PostErstellt: 10.02.14, 17:44  Betreff: Re: Rechtliche Grundlagen ?  drucken  weiterempfehlen

wie Thorsten schon sagt *hat mir keiner gesagt* is hier fehl am platz.

Marcel

in welcher Abteilung arbeitet dein Kollege ?
wenn er nicht zwingend in der Verkehrsüberwachung arbeitet hat er mit dem Thema auch nix zu tun und dieses Fahrverbot sind Sonderfälle und werden in der Polizeischule rein garnicht behandelt und in der Praxis nur, wenn solch ein Fall mal über den Weg läuft oder in der Zeitung berichtet wird !!


____________________
Myokarditis im Kindesalter, ICD Implantation in den 90'ern+ 5 Reanimationen + 4 ReImplantation, 1x Sonden- & TaschenRevision, EF 45%, NYHA II, Herzinsuffiziens II°, Mitralklappeninsuffiziens I°,Trikuspidalklappeninsuffiziens I°, Amiodaron/Bisoprolol=ß-Blocker-Unverträglichkeit

Herztod am 29.04.96 + 02.03.16

Manchmal klingt es hart & tut weh, aber danach weißt Du warum !
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EDe
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Beiträge: 65
Ort: Paderborn

New PostErstellt: 10.02.14, 22:27  Betreff: Re: Rechtliche Grundlagen ?  drucken  weiterempfehlen

Hallo,

ich hab es vielleicht verkehrt ausgedrückt "hat mir keiner gesagt".
Das der Defi nicht Ursache des Fahrverbots ist ist schon klar, aber aus meinem bis dahin gültigen Verständnis, wäre ich nie auf die Idee gekommen, dass ich auf Grund der Herzerkrankung hätte kein Auto mehr fahren dürfen.
Habe meinen Sohnemann, der gerade den Führerschein gemacht hat mal gefragt, in weit man bei Herzerkrankungen Auto fahren darf oder nicht.
Große Augen und... "keine Ahnung"

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wibbi31577
Mitglied

Beiträge: 122
Ort: Alzey


New PostErstellt: 11.02.14, 11:04  Betreff: Re: Rechtliche Grundlagen ?  drucken  weiterempfehlen

Meine Aerztin hat mir gesagt, dass nach einer Ohnmacht ein Fahrverbot ausgesprochen wird und die Dauer von der Grunderkrankung abhaengig ist. Bei mir sind es immer gleich 6 Monate Fahrverbot, das ist echt schwierig.


____________________
Long Qt Syndrom,
Defi, St. Jude Medical

www.juniesheart.wordpress.com
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Kylie2011
Mitglied

Beiträge: 25

New PostErstellt: 22.10.14, 15:06  Betreff: Re: Rechtliche Grundlagen ?  drucken  weiterempfehlen

ich hole den Thread mal nach oben -

folgende Frage :

Auslieferungsfahrer für Medikamente - fahren mit einem PKW oder einen Sprinter, der nicht zu Klassen C etc gehört.

Wenn ich jetzt nach der FeV gehe, dürfte mein Mann theoretisch diesen Job ausführen, wenn es auch nur für ein paar Stunden ist oder doch nicht ?

Ein Fahrverbot wurde nicht erteilt. Der letzte Schock war im vergangenem Jahr, im Juli 2014 soll jedoch Nachts der Defi Episoden aufgezeichnet haben. Mein Mann hat davon jedoch nichts mitbekommen

Gruß
Kylie

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Reiner111
Mitglied

Beiträge: 290
Ort: Schönefeld


New PostErstellt: 22.10.14, 16:09  Betreff: Re: Rechtliche Grundlagen ?  drucken  weiterempfehlen

Hallo Kylie,

entscheidend ist was der Kardiologe sagt.Laut Verordnung das man überhaupt fahren darf ist eine Untersuchung mindestens alle 6 Monate beim Kardiologen,und der erteilt dann wieder die Genehmigung zum fahren.
Geht man nicht innerhalb der 6 Monate zur Untersuchung,darf man nicht mehr fahren.

Zitat:
Die regelmäßige ärztliche Überwachung des Zustandes in Abständen von längstens 6 Monaten in Form einer regelmäßigen Kontrolle muss nachgewiesen werden.

Ich geh alle 6 Monate zur Defi Auslesung,und hol mir da das OK das ich fahren darf.
Ich bekomm auch einen Befund darüber,in dem vom letzten Monat steht:

Beurteilung Keine ventrikulären Ereignisse
Empfehlung

Gruß Reiner
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EDe
Mitglied

Beiträge: 65
Ort: Paderborn

New PostErstellt: 26.10.14, 14:42  Betreff: Re: Rechtliche Grundlagen ?  drucken  weiterempfehlen

Hallo Rainer,

ich gehe auch alle 6 Monate zur Auslese. Hier werden die gemessenen Werte entsprechend eingetragen.
Einen schriftl. Befund hinsichtlich Autofahren bekomme ich nicht. Muss dieser gesondert angefordert werden, bzw. ist dieser Befund grundsätzlich erforderlich, damit gefahren werden darf.

beste Grüße
EDe

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Gerhard
Mitglied

Beiträge: 5
Ort: Altdorf/Landshut

New PostErstellt: 30.10.14, 08:07  Betreff: Re: Rechtliche Grundlagen ?  drucken  weiterempfehlen

zu dem Thema "halbes Jahr Fahrverbot und Defi-Kontrolle" mal ein interessantes Beispiel";

Defipatient X. war am 9.4.14 bei der Defi-Kontrolle; es wurde kein Einsatz des Defis festgestellt;
am 14.4.14 hat der Betreffende durch ein kurzes Unwohlsein die Vermutung, dass evtl. der Defi eine Schockabgabe ausgelöst haben könnte; da z.B. bei mir diese Episoden nur äusserst kurz sind und diese leichte Schockabgabe nicht gespürt wird, ist es für mich gar nicht jedesmal ersichtlich, ob es nur ein Unwohlsein oder tatsächlich ein Eingriff des Defis war.

nach einem halben Jahr am 8.10.14 geht X. wieder zur Defikontrolle, wo der Arzt nur diesen einen Defieinsatz am 14.4.14 feststellt;
somit bestünde jetzt de facto ein "rückwirkendes" Fahrverbot vom 14.4.14 - 13.10.14;
tatsächlich ist X. aber die ganze Zeit gefahren, dürfte jetzt aber plötzlich die nächsten 6 Tage nicht fahren (8.10.-13.10.14).

irgendwie doch widersinnig?

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Reiner111
Mitglied

Beiträge: 290
Ort: Schönefeld


New PostErstellt: 30.10.14, 10:07  Betreff: Re: Rechtliche Grundlagen ?  drucken  weiterempfehlen

Hallo Ede,
ich hab mich da vielleicht etwas mißverständlich ausgedrückt.Einen gesonderten Befund oder Erlaubnis zum Autofahren bekomm ich nicht.
Ich bekomm nur den nomalen Befund vom Auslesen wo der Hersteller,das Modell und die Meßwerte des Defi eingetragen sind.
Darauf wäre dann unter "Empfehlung" ein Fahrverbot vermerkt.Kann natürlich sein das ein anderes KH/Kardiologe es auch anders handhabt,z.B. ein Vermerk im Arztbrief.

Die Eigenverantwortung ist bei diesem heiklen Thema sehr hoch,ich bin trotzdem froh das ich sie habe.Allein die Vorstellung das ich beispielsweise der Führerscheinstelle (ev. sogar regelmäßig) meine Fahrtauglichkeit nachweisen müsste wäre mir ein Graus.
Und ein Arzt darf sogar trotz Schweigepflicht die Führerscheinbehörde informieren,wenn jemand entgegen seiner Empfehlung Auto fährt.

Gruß Reiner


[editiert: 30.10.14, 10:51 von Reiner111]
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EDe
Mitglied

Beiträge: 65
Ort: Paderborn

New PostErstellt: 30.10.14, 12:39  Betreff: Re: Rechtliche Grundlagen ?  drucken  weiterempfehlen

Hallo Reiner,

besten Dank für die Info. Wie aber auch am Beitrag von Gerhard zu sehn ist, sitzt man immer in der Zwickmühle, wobei ich im eigenem Interesse und auch zum Wohle der anderen Verkehrsteilnehmer die Regelungen i.O. finde.

beste Grüße
EDe

P.S. Führerscheinstelle brauch ich auch nicht....

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