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Defi und Schichtarbeit

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Ährenmann
Mitglied

Beiträge: 33

New PostErstellt: 04.10.17, 16:11  Betreff: Defi und Schichtarbeit  drucken  Thema drucken  weiterempfehlen

Hallo zusammen, ich brauche dringend eure Hilfe. Seit Januar 2017 trage ich einen SICD und einen Herzschrittmacher. Seit September diesen Jahres arbeite ich auf einem MILCHVIEHBETRIEB im Wechsel Schichtdienst. Jetzt hatte ich eine Synkope und frage mich gerade ob wechselschicht zu anstrengend für einen Defibrilator träger sind. Freue mich auf eure Hilfe

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Birgitt
Mitglied

Beiträge: 883
Ort: gibt es


New PostErstellt: 05.10.17, 09:32  Betreff: Re: Defi und Schichtarbeit  drucken  weiterempfehlen

moin,

hast du eine anerkannte Schwerbehinderung ?
weiß das dein AG ?


____________________
Myokarditis im Kindesalter, ICD Implantation in den 90'ern+ 5 Reanimationen + 4 ReImplantation, 1x Sonden- & TaschenRevision, EF 45%, NYHA II, Herzinsuffiziens II°, Mitralklappeninsuffiziens I°,Trikuspidalklappeninsuffiziens I°, Amiodaron/Bisoprolol=ß-Blocker-Unverträglichkeit

Herztod am 29.04.96 + 02.03.16

Manchmal klingt es hart & tut weh, aber danach weißt Du warum !
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Gitarremann
Mitglied

Beiträge: 819


New PostErstellt: 05.10.17, 12:52  Betreff: Re: Defi und Schichtarbeit  drucken  weiterempfehlen

Bei mir stand im Reha-Entlassungsbericht, dass ich keine Schichtarbeit machen darf. Das ist aber wie Vieles hier eine Frage der Grunderkrankung und nicht des Defis. Nun können wir auch nicht beurteilen, ob die Synkope so oder so gekommen wäre oder eine Auswirkung zu schwerer Arbeit war. Wir können auch nicht beurteilen, wie groß die Gefahr ist, dass es nochmal passiert und/oder ob es vertretbar ist, wenn es dann auch noch während der Arbeit passiert. Das muß ein Arzt beurteilen.



Ich schaue manchmal unter meine Füße, ob da wohl ein Verfallsdatum schon steht
manche Menschen, die bestell'n mir Grüße, obwohl sie nicht wissen wollen wie's mir geht
ich brauche wirklich keine Einbauküche, ich will mir auch kein kleines Häuschen bau'n
Was ich gerne hätt' das wäre eine Schaukel, dann würd' ich schaukeln und in den Himmel schau'n
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Freda
Ehemaliges Mitglied


New PostErstellt: 05.10.17, 13:53  Betreff: Re: Defi und Schichtarbeit  drucken  weiterempfehlen

Hallo Ährenmann,

war die Synkope vom Defi dokumentiert? Das heißt, war das durch eine Rhythmusstörung und musste diese durch den Defi therapiert werden? Oder war die Synkope durch Deine Grunderkrankung im weitesten Sinne, zum Beispiel Kreislaufkollaps, Blutdruckabfall? Müsste man ja beim Auslesen des Defi`s sehen können.
Nicht, dass das die Sache besser macht. Aber wenn Du direkt eine rhythmogene Synkope beweisen kannst, könnte der arbeitsmedizinische Dienst oder wer auch immer bei Deinem Unternehmen zuständig ist, besser in deinem Interesse argumentieren. Dass lange und/oder unregelmäßige Arbeitszeiten auf den Rhythmus gehen, ist sicher unbestritten. Ein unregelmäßiger Herzrhythmus erfordert, das erlebe ich auch immer wieder, eine regelmäßige Lebensführung, durchgetaktet. das heißt, regelmäßig zur gleichen Zeit aufstehen, essen, ins Bett gehen und dergleichen. ich habe mindestens ein- bis zweimal im Monat Arbeitstage von 12-18 stunden (im Tier-OP) ohne nennenswerte Pausen. danach gehe ich meist mit Rhythmusstörungen, manchmal mit einem Dauer-Bigeminus, nach Hause. habe am anderen tag Herzschmerzen. ich hoffe, ich bekomme bald (!) ne Zusage für den öffentlichen Dienst (Amt)....



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Ährenmann
Mitglied

Beiträge: 33

New PostErstellt: 09.10.17, 18:55  Betreff: Re: Defi und Schichtarbeit  drucken  weiterempfehlen

Danke für eure Hilfreichen Informationen. Ihr habt mir sehr gehholfen

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Birgitt
Mitglied

Beiträge: 883
Ort: gibt es


New PostErstellt: 10.10.17, 00:29  Betreff: Re: Defi und Schichtarbeit  drucken  weiterempfehlen

@Freda

das bringt leider garnix.

@ährenmann
@all
... ich zitiere mal ...
Schwerbehinderte Menschen haben nach § 81 Abs. 4 Nr. 4 SGB IX einen einklagbaren Anspruch auf behinderungsgerechte Gestaltung der Arbeitszeit, soweit dessen Erfüllung für den Arbeitgeber nicht unzumutbar oder mit unverhältnismäßigen Aufwendungen verbunden ist. Hieraus kann sich die Pflicht des Arbeitgebers ergeben, einen schwerbehinderten Arbeitnehmer nicht zur Nachtarbeit einzuteilen.

... Schwerbehinderte Beschäftigte sind von Schichtarbeit nicht grundsätzlich befreit oder ausgeschlossen. Im Einzelfall kann jedoch ein Anspruch des schwerbehinderten Arbeitnehmers gegen den Arbeitgeber auf behinderungsgerechte Gestaltung der Arbeitszeit mit der Maßgabe bestehen, ihn wegen der Besonderheiten der Behinderung von Schichtarbeit ganz oder teilweise auszunehmen..... dies ist in Zusammenarbeit mit dem Ärzten, Schwerbehindertenbeauftragten und Integrationsämtern gegenüber dem AG durch- bzw umzusetzen.


____________________
Myokarditis im Kindesalter, ICD Implantation in den 90'ern+ 5 Reanimationen + 4 ReImplantation, 1x Sonden- & TaschenRevision, EF 45%, NYHA II, Herzinsuffiziens II°, Mitralklappeninsuffiziens I°,Trikuspidalklappeninsuffiziens I°, Amiodaron/Bisoprolol=ß-Blocker-Unverträglichkeit

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