Birgitt
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Erstellt: 20.12.17, 13:53 Betreff: Re: Schwerbehinderte werden bei gleicher Qualifikation bevorzugt. |
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kein Wunder dass die Arbeitgeber keine Schwerbehinderten einstellen ,weil die die sich bewerben *lügen bzw wissentlich verschweigen* und egal ob Schwerbehinderung amtlich festgestellt oder nicht, es muss mitgeteilt werden, da es auch im Bürojob zu Problemen kommen kann.
Passiert was (Schock etc hinterfragt nicht nur der AG sondern auch die BG) und schon ist der AN in der Pflicht: Warum hat er dies nicht mitgeteilt ? Kündigung wegen Vortäuschung falscher Tatsachen, Abmahnung und dann geht der Mob auf Arbeit los etc)
Stellt dies dann der AG fest, wieder nen *NEGATIV*stempel auf Kranke und Schwerbehinderte.
Ihr müsst im Bewerbungsgespräch überzeugen und da ist die Schwerbehinderung egal. Wenn man da menschlihk überzeugt ist man drin !
Ihr müsst es nicht im Gespräch erwähnen (falscher Ansatz) sondern einfach im Lebenslauf eintragen (Schweb 50% und HSM hinter schreiben, so schließt man geistige Behinderung schon mal aus) und der Lebenslauf wird selten komplett gelesen. Ihr seit aber Eurer Mitteilungspflicht nachgekommen und der AG hat später keine Handhabe !
____________________ Myokarditis im Kindesalter, ICD Implantation in den 90'ern+ 5 Reanimationen + 4 ReImplantation, 1x Sonden- & TaschenRevision, EF 45%, NYHA II, Herzinsuffiziens II°, Mitralklappeninsuffiziens I°,Trikuspidalklappeninsuffiziens I°, Amiodaron/Bisoprolol=ß-Blocker-Unverträglichkeit
Herztod am 29.04.96 + 02.03.16
Manchmal klingt es hart & tut weh, aber danach weißt Du warum !
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