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Hallo Ingrid,
dann haben wir ja vom Gleichen geredet.
Für Unterhalt besteht leider ein so genanntes Aufrechnungsverbot. Es müsste also hier zivilrechtlich geklagt werden.
Allerdings..... hatten wir letzes Jahr doch auch so einen Fall, Ex ist überzahlt worden, weil Forderungskonto von Anwältin nicht stimmte. Also haben wir (/Anwältin) gemahnt und nachdem keine Zahlung oder Reaktion erfolgt haben wir´s vom Ehegattenunterhalt abgezogen. Allerdings war es nicht so ein riesiger Betrag von ein paar Tausend Euronen.
Grüsse Andrea