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Jugendamtsterror und Familienrechtsverbrechen
Staatsterror durch staatliche Eingriffe in das Familienleben
Verletzung von Menschenrechten, Kinderrechten, Bürgerrechten durch Entscheiden und Handeln staatlicher Behörden im familienrechtlichen Bereich, in der Kinder- und Jugendhilfe, in der Familienhilfe unter anderem mit den Spezialgebieten Jugendamtsversagen und Jugendamtsterror
Fokus auf die innerdeutsche Situation, sowie auf Erfahrungen und Beobachtungen in Fällen internationaler Kindesentführung und grenzüberschreitender Sorgerechts- und Umgangsrechtskonflikten
Fokus auf andere Länder, andere Sitten, andere Situtationen
Fokus auf internationale Vergleiche bei Kompetenzen und Funktionalitäten von juristischen, sozialen und administrativen Behörden

"Spurensuche nach Jugendamtsterror und Familienrechtsverbrechen"
ist ein in assoziiertes Projekt zur
angewandten Feldforschung mit teilnehmender Beobachtung
"Systemkritik: Deutsche Justizverbrechen"
http://www.systemkritik.de/

 

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Autor Beitrag
Martin MITCHELL
New PostErstellt: 20.10.13, 06:49     Betreff:  Opferentschädigungsgesetz - DER WEISSE RING EMPFIEHLT. Antwort mit Zitat  

.
WEISSER RING e.V.

DER WEISSE RING FORDERT UND EMPFIEHLT

    Zitat:
    .
    Opferentschädigungsgesetz

    Hilfe für Opfer von Gewalt:

    Das Wichtigste zum Opferentschädigungsgesetz

    Staatliche Opferentschädigung greift zu selten!

    WEISSER RING kritisiert: Rund 90 % aller Gewaltopfer stellen keinen Antrag auf Leistungen beim Versorgungsamt / Gesetzliche Regelungen weitgehend unbekannt.

    Jahr für Jahr werden bundesweit mehr als 700.000 Menschen Opfer von Rohheitsdelikten, Straftaten gegen die persönliche Freiheit, gegen die sexuelle Selbstbestimmung und gegen das Leben. Unter den Tatfolgen leiden nicht nur die Opfer, sondern auch deren Angehörige und Hinterbliebenen. Viele der Opfer können Ansprüche auf staatliche Unterstützung haben. Doch nur wenige der Geschädigten wissen um ihren Anspruch nach dem Opferentschädigungsgesetzt (OEG). Durch die erlittenen körperlichen und seelischen Schäden werden viele Betroffene zeitweise oder auf Dauer in ihrer persönlichen Lebensführung beeinträchtigt.

    Bezogen auf jährlich rund 215.000 Gewalttaten stellen nur knapp 11 Prozent einen Antrag auf staatliche Entschädigung. Wenn es dem Staat nicht möglich ist, seine Bürger ausreichend vor Straftaten zu schützen, so muss er sich wenigstens ausreichend um die Opfer kümmern. Das ist der Leitgedanke des 1976 verabschiedeten Opferentschädigungsgesetzes.

    Anspruch auf Leistungen hat derjenige, der in Deutschland infolge eines vorsätzlichen, rechtswidrigen Angriffs eine gesundheitliche Schädigung erlitten hat.

    Doch noch immer ist das OEG selbst bei Behörden und Rechtsanwälten weithin unbekannt, kritisiert die bundesweite Opferschutzorganisation. Nach Erhebungen des WEISSEN RINGS, basierend auf Behördenangaben, erhalten nur wenige Betroffene eine spürbare Hilfe bei der Bewältigung körperlicher, seelischer oder wirtschaftlicher Tatfolgen.

    Zu viele Opfer gehen leer aus.

    Bei nur 36 % der jährlich gestellten rund 23.000 Anträge kommt es zur Anerkennung und damit zur Übernahme von Heilbehandlungskosten (8.484 Fälle in 2007) sowie zu Rentenleistungen aufgrund andauernder Gesundheitsschäden infolge der erlittenen Straftat. Bei knapp 218.000 Gewaltopfern erhielten demnach im Jahr 2007 in ganz Deutschland nur 1.600 Personen, darunter 175 Witwen und Waisen, eine Rente nach dem Opferentschädigungsgesetz.

    Bessere Inormationspolitik gefordert!

    „Die Bilanz ist schlichtweg skandalös für das Selbstverständnis eines Rechts- und Sozialstaates und ein harter Schlag für diejenigen Bürgerinnen und Bürger, die er vor gewalttätigen Übergriffen nicht hatte schützen können“ kritisiert der WEISSE RING. „Wer das Gesetz nicht kennt, geht leer aus. Die eingehende Information der Bevölkerung und insbesondere der Kriminalitätsopfer durch staatliche Stellen muss noch weiter verbessert werden“.

    Gewaltopfer sind keine lästigen Bittsteller, sondern haben Ansprüche und Rechte!

    Ein respektvoller Umgang sollte selbstverständlich sein!

    Der WEISSE RING fordert die sofort nach der Tat zur Verfügung stehende umfassende medizinische und therapeutische Unterstützung.

    OEG–Passus gehört ins polizeiliche Anzeige–Formular!

    Der WEISSE RING fordert die Aufnahme entsprechender Passagen in das polizeiliche Anzeige-Formular. Die beiden dort festgehaltenen Aussagen des Opfers „Ich habe durch die Straftat gesundheitliche Schädigungen erlitten: Ja/Nein“ und „Ich beantrage Leistungen nach dem Opferentschädigungsgesetz: Ja/Nein“ würden den Betroffenen den Zugang zur staatlichen Opferentschädigung wesentlich erleichtern. Durch die Weiterleitung eines Durchschlages an das Versorgungsamt ist der OEG-Antrag formlos gestellt, Fristen bleiben gewahrt.

    Straftaten auf dem Weg zur Arbeit oder an der Arbeitsstelle können auch einen Arbeitsunfall darstellen. Dann sind Berufsgenossenschaften für Heilbehandlung, Reha-Maßnahmen und Rentenleistungen zuständig. Empfehlenswert ist zugleich ein OEG-Antrag beim Versorgungsamt. Wer letztendlich zuständiger Leistungsträger ist, klären die Behörden untereinander. Dies darf die unverzügliche Versorgung des Opfers nicht beeinträchtigen.

    Wer als Nothelfer anderen beisteht und dabei selbst zu Schaden kommt, steht unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung (Sozialgesetzbuch VII § 2 (1) Nr. 13).

    Nothelfer erhalten Heilbehandlung sowie Rentenleistungen und darüber hinaus Schadenersatz für die Sachschäden, die ihnen durch den Einsatz für einen anderen Bürger entstanden sind. Gleiches gilt für diejenigen, die bei der Verfolgung von Straftätern zu Schaden gekommen sind.

    Bei Straftaten im Zusammenhang mit einem Kraftfahrzeug ist nicht das OEG zuständig, sondern die Verkehrsopferhilfe (VOH, 10117 Berlin), z. B. bei Fahrerflucht.

    Der WEISSE RING rät:

    Jedes Opfer einer Gewalttat sollte unverzüglich einen Antrag – auch formlos – beim örtlichen Versorgungsamt oder einer anderen Behörde stellen! Informationen dazu erhalten die Geschädigten beim WEISSEN RING (Tel. 01803 - 34 34 34), der bundesweit 420 Außenstellen hat. Sie erhalten dort auch schnell und unbürokratisch kostenlose Unterstützung.

    Dietrich Brandhorst

    (unter Verwendung des Textes eines Faltblattes vom WEISSEN RING)

    .
QUELLE:

Aus einer Weiterveröffentlichung von: DEUTSCHER JU-JUTSU-VERBAND e.V. (DJJV) , Bundesfachverband für Selbstverteidigung | Selbstverteidigung - Fitness - Wetkampf @ ju-jutsu.de/406 [ ohne Datum ! ]

Anzunehmen basierend auf eine Veröffentlichung seitens des WEISSEN RINGS @ www.weisser-ring.de/fileadmin/content/presse/Staatliche_Opferentschaedigung_greift_zu_selten.pdf [ ohne Datum ! ----- anscheinend aber - also möglicherweiseso um Ende März 2009 erstmalig vom WEISSEN RING deutschlandweit veröffentlicht und verbreitet ]


Eine m.M.n. diesbezüglich informative Webseite, die für so manchen Betroffenen ebenso hilfreich sein könnte, ist folgende: www.borderline-muetter.de/cms/gesellschaft/opferentschaedigung
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