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Jugendamtsterror und Familienrechtsverbrechen
Staatsterror durch staatliche Eingriffe in das Familienleben
Verletzung von Menschenrechten, Kinderrechten, Bürgerrechten durch Entscheiden und Handeln staatlicher Behörden im familienrechtlichen Bereich, in der Kinder- und Jugendhilfe, in der Familienhilfe unter anderem mit den Spezialgebieten Jugendamtsversagen und Jugendamtsterror
Fokus auf die innerdeutsche Situation, sowie auf Erfahrungen und Beobachtungen in Fällen internationaler Kindesentführung und grenzüberschreitender Sorgerechts- und Umgangsrechtskonflikten
Fokus auf andere Länder, andere Sitten, andere Situtationen
Fokus auf internationale Vergleiche bei Kompetenzen und Funktionalitäten von juristischen, sozialen und administrativen Behörden

"Spurensuche nach Jugendamtsterror und Familienrechtsverbrechen"
ist ein in assoziiertes Projekt zur
angewandten Feldforschung mit teilnehmender Beobachtung
"Systemkritik: Deutsche Justizverbrechen"
http://www.systemkritik.de/

 

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Autor Beitrag
Martin MITCHELL
New PostErstellt: 18.10.13, 09:44     Betreff:  Heimkinder warten auf Entschädigung für ihr Martyrium ! Antwort mit Zitat  

Whisky: Mord im schottischen Schloss...
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„Richter erleichtern Entschädigung“ : »Opferentschädigungsgesetz (OEG)« !


Fakt ist und bleibt für Ehemalige Heimkinder Ost:

Alle drei dieser unabhängig von einander bestehenden Möglichkeiten existieren !

1.) Nichts hindert jemanden in Ost – d.h. ein Heimopfer-Ost – daran sich um ein „Almosen“ aus dem »Heimkinderfonds Ost« zu bewerben.

2.) Nichts hindert jemanden in Ost – d.h. ein Heimopfer-Ost – daran einen Antrag auf ENTSCHÄDIGUNG ( d.h. eine „Entschädigungsrente! ) gemäß dem »Opferentschädigungsgesetz (OEG)« zu stellen.

3.) Nichts hindert jemanden in Ost – d.h. ein Heimopfer-Ost – daran einen Antrag auf ENTSCHÄDIGUNG gemäß dem »Strafrechtlichen Rehabilitierungsgesetz (StrRehaG)« zu stellen ( was, letztendlich, auch in einer „Entschädigungsrente“ resultieren wird ! ).


Man kann sogar, unabhängig von einander, und sogar gleichzeitig, alle drei dieser Wege gehen !


Fakt ist und bleibt für Ehemalige Heimkinder West:

Alle drei dieser unabhängig von einander bestehenden Möglichkeiten existieren !

1.) Nichts hindert jemanden in West – d.h. ein Heimopfer-West – daran sich um ein „Almosen“ aus dem »Heimkinderfonds West« zu bewerben.

2.) Nichts hindert jemanden in West – d.h. ein Heimopfer-West – daran einen Antrag auf ENTSCHÄDIGUNG ( d.h. eine „Entschädigungsrente! ) gemäß dem »Opferentschädigungsgesetz (OEG)« zu stellen.

3.) Nichts hindert jemanden in West – d.h. ein Heimopfer-West – daran einen Schädiger zivilrechtlich zu belangen und auf diese Weise einen Anspruch auf ENTSCHÄDIGUNG geltend zu machen, solange wie er / sie das Gericht davon überzeugen kann, dass die Schädigung nicht verjährt ist oder aus besonderen Gründen „die Einrede der Verjährung“ von dem Schädiger nicht in Anspruch genommen werden kann.


Man kann sogar, unabhängig von einander, und sogar gleichzeitig, alle drei dieser Wege gehen !


Man sollte sich aber, meines Erachtens, wenn man juristischen Rat braucht an einen qualifizierten Fachanwalt seiner eigenen Wahl und seines Vertrauens wenden und, in welchem Rechtsgebiet auch immer, sich nicht auf die Aussagen von Laien verlassen, auch dann nicht wenn solche Laien einem sogenannten „Arbeitskreis von Betroffenen“, einem sogenannten „Fachbeirat“ oder einem sogenannten „Lenkungsausschuss“, welcher „Branche“ auch immer, angehören, und schon garnicht wenn solche Laien der „Täterseite“ angehören oder auf irgend eine Weise mit ihr verbunden sind; z.B. auch dann schon garnicht wenn solche Laien, oder letztlich auch Juristen oder para legals, bei der „Täterseite“ oder „Anspruchsgegnerseite“ ihr Brot verdienen.

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