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Jugendamtsterror und Familienrechtsverbrechen
Staatsterror durch staatliche Eingriffe in das Familienleben
Verletzung von Menschenrechten, Kinderrechten, Bürgerrechten durch Entscheiden und Handeln staatlicher Behörden im familienrechtlichen Bereich, in der Kinder- und Jugendhilfe, in der Familienhilfe unter anderem mit den Spezialgebieten Jugendamtsversagen und Jugendamtsterror
Fokus auf die innerdeutsche Situation, sowie auf Erfahrungen und Beobachtungen in Fällen internationaler Kindesentführung und grenzüberschreitender Sorgerechts- und Umgangsrechtskonflikten
Fokus auf andere Länder, andere Sitten, andere Situtationen
Fokus auf internationale Vergleiche bei Kompetenzen und Funktionalitäten von juristischen, sozialen und administrativen Behörden

"Spurensuche nach Jugendamtsterror und Familienrechtsverbrechen"
ist ein in assoziiertes Projekt zur
angewandten Feldforschung mit teilnehmender Beobachtung
"Systemkritik: Deutsche Justizverbrechen"
http://www.systemkritik.de/

 

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Autor Beitrag
Martin MITCHELL
New PostErstellt: 19.08.12, 10:23     Betreff:  Werden sich deutsche Firmen auch an der Heimkinder-Entschädigung beteiligen ? Antwort mit Zitat  

ALPINA Erwachsene Skihelm Grap, Whit...
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Ganz objektiv und den TATSACHEN entsprechend:

( 1. ) Zu Nazizeiten haben deutsche und österreichische Firmen – Hersteller, Großhandel und Kleinhandel: Geschäftsleute und Landwirte – für DAS 'RECHT' ZUR ARBEITSAUSBEUTUNG von männlichen und weiblichen Kindern und Jugendlichen und jungen Erwachsenen aus fremden Ländern an die SS ( die 'HEIMLEITUNG' ) als BETREIBER DER KONZENTRATIONSLAGER UND AUSSENSTELLEN bezahlt, wohlwissend dass der Lohn nicht an die Insassen fließen würde. Das Wichtigste und Ausschlaggebenste war die Gewinnmaximisierung.

( 2. ) In der Bundesrepublik Deutschland und in der Bundesrepublik Österreich haben deutsche und österreichische Firmen – Hersteller, Großhandel und Kleinhandel: Geschäftsleute und Landwirte – für DAS 'RECHT' ZUR ARBEITSAUSBEUTUNG von männlichen und weiblichen Kindern und Jugendlichen und jungen Erwachsenen des jeweilig eigenen Landes an die BETREIBER ( an die HEIMLEITUNG ) DIESER KINDERHEIME UND ANSTALTEN bezahlt, wohlwissend dass der Lohn nicht an die schutzbefohlenen meist minderjährigen Insassen fließen würde. Das Wichtigste und Ausschlaggebenste war die Gewinnmaximisierung.

( 3. ) Kirche, Staat und Firmen – ALLE WAREN NUTZNIEßER und HABEN VON DIESER ARBEITSAUSBEUTUNG PROFITIERT.
Darum müssen ALLE IRGENDWIE UND AUF IRGENDEINE WEISE AN DIESEN VERBRECHEN UND MENSCHENRECHTSVERLETZUNGEN BETEILIGTEN jetzt endlich in die Pflicht genommen werden und den Opfern – ob KZ-Opfern oder Heimopfern, d.h. den ARBEITSAUSGEBEUTETEN / MISSHANDELTEN / GESCHÄDIGTEN – eine „angemessene Entschädigung“ zahlen.

gez. Ehemaliges Heimkind ( Westdeutschland in den frühen 1960er Jahren; ausgewandert nach Australien mit 17½ Jahren, seither dort ansässig ); Jg. 1946.

Unter anderem wurde er auch gefangen gehalten im kirchlichen "Freistatt im Wietingsmoor" und auch dort in den frühen 1960er Jahren für seine Arbeitskraft ausgebeutet


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