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Jugendamtsterror und Familienrechtsverbrechen
Staatsterror durch staatliche Eingriffe in das Familienleben
Verletzung von Menschenrechten, Kinderrechten, Bürgerrechten durch Entscheiden und Handeln staatlicher Behörden im familienrechtlichen Bereich, in der Kinder- und Jugendhilfe, in der Familienhilfe unter anderem mit den Spezialgebieten Jugendamtsversagen und Jugendamtsterror
Fokus auf die innerdeutsche Situation, sowie auf Erfahrungen und Beobachtungen in Fällen internationaler Kindesentführung und grenzüberschreitender Sorgerechts- und Umgangsrechtskonflikten
Fokus auf andere Länder, andere Sitten, andere Situtationen
Fokus auf internationale Vergleiche bei Kompetenzen und Funktionalitäten von juristischen, sozialen und administrativen Behörden
"Spurensuche
nach Jugendamtsterror und Familienrechtsverbrechen"
ist ein in assoziiertes Projekt zur
angewandten Feldforschung mit teilnehmender Beobachtung "Systemkritik: Deutsche
Justizverbrechen"
http://www.systemkritik.de/
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Erstellt: 19.10.08, 08:50 Betreff: Streit zwischen dem Jugendamt und dem Jugendhof Brandenburg
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18.10.2008 Beitragsfunktionen:
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Jens Wegener zum Streit zwischen dem Jugendamt und dem Jugendhof Brandenburg Aushungern
Von einem Vertrauensverhältnis zwischen den Verantwortlichen in der Kreisverwaltung und beim Jugendhof kann schon längst keine Rede mehr sein. Wer sich schon zum dritten Mal vor Gericht oder einer Schiedsstelle trifft, weil vorher eine Problemlösung nicht gelungen war, der ist von einem respektvollen Umgang miteinander weit entfernt. Auch wenn der Außenstehende die genauen Kostensätze des Jugendhofes mit allen Nuancen schwer verstehen kann – Mitarbeiter des Sozialamtes oder des Jugendamtes der Kreisverwaltung sollten das hinbekommen. Es ist unverständlich, dass eine Positionierung seitens des Kreises zu bestimmten finanziellen Forderungen des Jugendhofes seit Februar 2007 aussteht. Der Verdacht des Jugendhofleiters, es gebe eine generelle Blockadehaltung in dieser Frage um Geld zu sparen, scheint so falsch nicht. Schließlich hat der Jugendhof seine Forderungen gegen den Kreis bereits in zwei zurückliegenden Fällen vor Gericht 1995/96
und der Schiedsstelle (1999/2000) nahezu komplett durchsetzen können.
Ja, der Landkreis als Träger der Jugendarbeit, muss die Konzepte der freien Träger prüfen. Aber auch dafür gibt es Fristen. Sonst sind womöglich Existenzen und Projekte wie der Jugendhof gefährdet.
http://www.maerkischeallgemeine.de/cms/beitrag/11336917/61759/Aushungern_Jens_Wegener_zum_Streit_zwischen_dem_Jugendamt.html http://www.maerkischeallgemeine.de/cms/beitrag/11336917/61759/Aushungern_Jens_Wegener_zum_Streit_zwischen_dem_Jugendamt.html
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