Antrag auf akteneinsicht stellen, bescheid abwarten, falls keiner kommt, klage beim verwaltungsgericht einlegen. falls eine abweisung kommt, widerspruch einlegen, abwarten, falls nichts kommt, klage beim VG, falls abweisung beim vg, berufung zum ovg einlegen.
das mehrmals so tun, in verschiedenen fällen, paralell so weit wie möglich strafanträge gegen JA mitarbeiter stellen und die ermittlungsverfahren vernünftig füttern, parallel klagen am VG soweit wie möglich.
in essen klappt das mittlerweile, das ja fängt nun an zu hören, hat nur 2 jahre gedauert.
gruß
dirk