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Jugendamtsterror und Familienrechtsverbrechen
Staatsterror durch staatliche Eingriffe in das Familienleben
Verletzung von Menschenrechten, Kinderrechten, Bürgerrechten durch Entscheiden und Handeln staatlicher Behörden im familienrechtlichen Bereich, in der Kinder- und Jugendhilfe, in der Familienhilfe unter anderem mit den Spezialgebieten Jugendamtsversagen und Jugendamtsterror
Fokus auf die innerdeutsche Situation, sowie auf Erfahrungen und Beobachtungen in Fällen internationaler Kindesentführung und grenzüberschreitender Sorgerechts- und Umgangsrechtskonflikten
Fokus auf andere Länder, andere Sitten, andere Situtationen
Fokus auf internationale Vergleiche bei Kompetenzen und Funktionalitäten von juristischen, sozialen und administrativen Behörden

"Spurensuche nach Jugendamtsterror und Familienrechtsverbrechen"
ist ein in assoziiertes Projekt zur
angewandten Feldforschung mit teilnehmender Beobachtung
"Systemkritik: Deutsche Justizverbrechen"
http://www.systemkritik.de/

 

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Autor Beitrag
Gast
New PostErstellt: 06.05.07, 09:50     Betreff: Schweiz: Scheidungsopfer Mann Antwort mit Zitat  

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FACTS

29. Juni 2000

Scheidungsopfer Mann

Von Thomas Schenk (Text) und Christian Ammann (Fotos)

Seite 82

Scheiden tut weh - vor allem Maennern. Im Schacher um Geld und Kinder haben sie schlechte Karten.

Zum Schluss wurde gefeilscht wie auf einem Viehmarkt. 500 Franken, das war das letzte Angebot der Frau, ein tieferer Preis kam fuer sie nicht in Frage. Der Mann blieb standhaft und lehnte jede Zahlung ab. Erst auf wiederholtes Draengen der Anwaelte einigte sich das zerstrittene Paar schliesslich auf 300 Franken. Gegenstand des Kuhhandels: Melanie, das gemeinsame Kind. Zu den regulaeren Alimenten zahlt der Vater nun zusaetzlich 300 Franken, damit er seine dreijaehrige Tochter jeweils an einem Wochenende pro Monat zu sich nehmen kann. So viel ist ihm der minimale Kontakt wert.

Geld gegen Kinder - auf diese Formel laesst sich der Streit bei einer Scheidung vielfach reduzieren. Eskaliert der Konflikt, geht es fuer die Vaeter schlecht aus. "Maenner haben in der Auseinandersetzung um die Kinder einen aeusserst schweren Stand", sagt der Zuercher Bezirksrichter Urs Gloor.


Neun von zehn Kindern werden der Mutter zugesprochen, der Vater muss sich mit wenigen Besuchstagen begnuegen. Ob Macho oder Softi, Pascha oder Hausmann - in einer Kampfscheidung sind alle Maenner in der Defensive. Im Schacher um Geld und Kinder haben sie schlechtere Karten.

Scheidungsopfer Mann - kommt es zur Trennung, fuehlen sich Maenner als Verlierer. Frueher liefen die Frauen Sturm gegen Maenner, die Alimente nicht bezahlen und sich fuer immer von ihren Kindern verabschieden. Nun mobilisieren die Maenner gegen die Diskriminierung bei Scheidungen.

Maenner suchen vermehrt Rat bei Selbsthilfe-Organisationen wie der Interessen -Gemeinschaft geschiedener Maenner. Oder direkt bei Psychologen. "In der Ehekrise fuehlen sich viele Maenner hilflos, verlassen, auf sich alleine gestellt", weiss Familientherapeut Antonio Nadalet vom Zuercher Institut fuer systemische Entwicklung und Fortbildung. Vor allem, weil zwei Drittel der Scheidungen von Frauen eingereicht werden. 17 000 Ehen werden pro Jahr in der Schweiz aufgeloest. Von zehn Paaren, die den Bund fuers Leben eingehen, werden vier wieder geschieden. Tendenz steigend.

Mark Schiesser, 42, hatte sich um das Sorgerecht fuer seine beiden Kinder bemueht. Waehrend der Ehe hatte er sich intensiv um die Kinder gekuemmert. Deshalb war er nach der Trennung bereit, sein Arbeitspensum zu halbieren. Den Rest der Kinderbetreuung sollten seine Eltern und seine Schwestern uebernehmen. Doch die Richter winkten ab. "Man sagte mir", erinnert sich Schiesser, "ich muesse weiterhin voll arbeiten." Fortan sah er die Kinder jeweils an einem Wochenende pro Monat, einmal im Jahr hatte er das Recht auf zwei Wochen gemeinsame Ferien.

Kurt Liechti, 47, fuehlt sich ebenfalls wehrlos. Als es zur Scheidung kam, forderte er das Sorgerecht fuer seine beiden Toechter. Seine Frau plagten seit laengerem Suchtprobleme. Sollten die Maedchen, 12- und 13-jaehrig, zur Mutter kommen, fuerchtete er um ihr Wohl. Liechti blitzte vor dem Bezirksgericht Brugg ab; "der Richter ging ueberhaupt nicht auf meine Forderung ein", aergert er sich. Die Kinder wurden der Mutter zugewiesen, der Vater muss zahlen: "Ich werde finanziell regelrecht gerupft, habe aber nichts mehr zu sagen." Geht es um die Kinder, ist der Mann oft chancenlos.

Frauen an den Herd, Maenner ins Erwerbsleben: Bei der Scheidung orientieren sich die Gerichte an ueberholten gesellschaftlichen Mustern. Kommt es zum offenen Schlagabtausch der Geschlechter, fehlt der Raum fuer differenzierte Loesungen. Die Vaeter sehen sich auf die Ernaehrerfunktion reduziert. "Die Maenner werden Opfer tradierter Rollenbilder", sagt Bezirksrichter Urs Gloor.

Das neue Scheidungsrecht sollte solche Misstaende beheben. Als eines der letzten Laender Europas fuehrte die Schweiz Anfang Jahr das gemeinsame Sorgerecht ein; Vater und Mutter koennen zusammen die Verantwortung fuer die Kinder uebernehmen. Wird die Sorge nur einem Elternteil uebertragen, hat der andere Auskunftsrechte gegenueber Lehrern und Aerzten der Kinder und wird bei wichtigen Entscheiden einbezogen. Die Frage nach der Schuld an einer Scheidung spielt keine Rolle mehr, was einvernehmliche Loesungen erleichtern sollte.

Auf dem Papier herrscht Harmonie. In der Realitaet dominieren die Misstoene. Wenn sich eine Partei gegen das gemeinsame Sorgerecht stellt, werden die Kinder einem Elternteil zugesprochen. Gruende fuer das Veto muessen nicht angefuehrt werden, weshalb die meisten Vaeter leer ausgehen. "Hier sind die Maenner strukturell benachteiligt", erklaert Monika Labhard, Mediatorin in Maennedorf ZH. In Skandinavien und in Deutschland haben die Gesetzgeber den Spiess umgedreht; dort ist das gemeinsame Sorgerecht der Regelfall.

Das neue Scheidungsrecht bietet auch den Juristen Stoff fuer Zoff. "Noch nie wurde in Juristenkreisen so heftig um die frauen- und maennerspezifische Auslegung des Eherechts gestritten", sagt Heinz Hausheer, Rechtsprofessor an der Universitaet Bern. Mehrere Frauenpostulate, die in der parlamentarischen Diskussion chancenlos geblieben waren, "sollen jetzt durch kreative Auslegung des neuen Gesetzes eingefuehrt werden", stellt der Zivilrechtsexperte fest. Der juristische Disput dreht sich vor allem um die Festlegung der Alimente.

Auch unter dem neuen Scheidungsrecht gilt: Zerbricht die auf ewig versprochene Liebe, wird innig ums Geld gestritten. Denn das ist meist knapp. Selbst ein monatliches Netto-Einkommen von 7000 Franken reicht oft nicht, um zwei getrennte Haushalte zu finanzieren. Jede zweite Scheidung findet laut Bundesamt fuer Statistik vor dem Fuersorgeamt eine Fortsetzung.

Zwar ist es in der Regel die Frau, die Sozialhilfe beantragen muss. Das Bundesgericht hatte Mitte der Neunzigerjahre entschieden, das Existenzminimum dem Erwerbstaetigen zu belassen. Das ist nur auf den ersten Blick ein Vorteil fuer den Mann. Wer nachrechnet, kommt zum umgekehrten Schluss. "Die Sozialhilfe wird grosszuegiger bemessen als das Existenzminimum", konstatiert der Zivilrechtler Hausheer. Reicht das Geld nicht aus, faehrt die Frau besser. Der Mann muss unten durch.

Die Bemessung der Alimente ist das eine; das andere die nachtraegliche Aenderung. Bis die Gerichte die Unterhaltspflichten an die Exfrau reduzieren, verstreichen oft Jahre. In dieser Zeit leisten die Maenner Alimente, obwohl die Frau wieder arbeitet oder mit einem neuen Partner zusammenwohnt. Der Mann muss beweisen, dass sich die finanzielle Situation der Frau geaendert hat, wenn er weniger zahlen will. Das ist nicht immer einfach. Deshalb engagieren Klaeger vielfach Privatdetektive, damit sie im Prozess stichhaltige Argumente haben.

Hans-Ulrich Gsell, 45, versucht alles, um die Unterhaltszahlung an seine Frau zu reduzieren. Seit einem Jahr kann er nur noch einen Teil der Alimente bezahlen. Der Bauer fuerchtet, das Betreibungsamt zwinge ihn dazu, Teile seines Hofs zu verkaufen. Zur finanziellen Misere hatten neben dem Preiszerfall in der Landwirtschaft die fahrlaessigen Berechnungen im Scheidungsprozess gefuehrt. Weil Gsell zum Zeitpunkt der Gerichtsverhandlungen gerade zusaetzliches Land gepachtet hatte, wurde der Ertrag entsprechend erhoeht. Dieses theoretische Einkommen erreichte der Thurgauer Bauer allerdings nie. Seither hat sich Gsell vergeblich darum bemueht, das Urteil zu korrigieren. Seine Chancen stehen schlecht: "Besteht meine Exfrau auf der Betreibung, muss ich ein Stueck Land verkaufen".

Konflikte koennen sich zu Eheschlachten auswachsen. Dann greifen Frauen vereinzelt zum letzten Mittel: Sie beschuldigen ihre Maenner zu Unrecht, das eigene Kind sexuell missbraucht zu haben. Dieser Schlag sitzt. Die Vaeter sehen ihre Kinder jahrelang nicht oder nur unter Aufsicht. Der Vorwurf setzt sich in den Koepfen der Behoerden selbst dann fest, wenn dieser nach diversen Abklaerungen fallen gelassen wird. "So koennen Frauen ihre Expartner endgueltig von der Familie ausgrenzen", sagt Rechtsprofessor Hausheer.

Der Vorwurf des sexuellen Missbrauchs wird heute haeufiger erhoben als frueher. "Wir fuehren vermehrt Abklaerungen durch", erklaert Wilhelm Felder, Kinderpsychiater der Universitaetsklinik Bern. Zahlen zum Missbrauch mit dem Missbrauch in der Schweiz gibt es zwar keine. Eine Studie fuer die USA hat aber ergeben, dass bis ein Viertel der Anschuldigungen faelschlicherweise erhoben wird. Kathleen Coulborn Faller, Autorin der Untersuchung, zeigt, dass ueberdurchschnittlich viele falsche Vorwuerfe erst waehrend der Scheidung gemacht werden. Verlaeuft die Trennung sehr konfliktreich, ist in der Studie zu lesen, werden Verhaltensaenderungen des Kindes irrtuemlicherweise als Indiz fuer sexuellen Missbrauch gedeutet.

Die Schweizer Behoerden sind mit der Abklaerung solcher Fragen vielfach ueberfordert. Gerade in kleineren Gemeinden, wenn Lokalpolitiker gleich noch das Amt des Vormunds ausueben. "Diese Tatbestaende sind fuer Milizbehoerden zu komplex", sagt Kinderpsychiater Wilhelm Felder. "Den Zustaendigen fehlt es an psychologischem Fachwissen und Ausbildung", doppelt Heinrich Nufer nach, Direktor des Marie-Meierhofer-Instituts fuer das Kind in Zuerich. Fehlentscheide sind die logische Folge. Mit dem neuen Scheidungsrecht spitzt sich das Problem noch zu: Seit Anfang Jahr sind die Vormundschaftsbehoerden auch fuer die Anhoerung der Streitparteien zustaendig. Um den zusaetzlichen Aufgaben gewachsen zu sein, bietet Nufer spezielle Kurse fuer die Laienpsychologen an.

Roland Witschi, 46, nuetzt diese Ausbildungsoffensive nichts mehr. "Ich habe das Vertrauen in die Behoerden verloren." Seit Jahren kaempft er um das Besuchsrecht seiner Kinder. Die siebenjaehrige Tochter und den fuenfjaehrigen Sohn hat er seit einem Jahr nicht mehr gesehen. Am 22. Mai 1997 warf ihm seine Expartnerin sexuelle Handlungen mit den Kindern vor. Es kam zur polizeilichen Einvernahmen, und bereits am 2. Juli 1997 wurde das Verfahren mangels Beweisen eingestellt. Trotzdem wirkt der Vorwurf des Missbrauchs bis heute nach.

Um das Besuchsrecht zu klaeren, wurde ein kinderpsychologisches Gutachten in Auftrag gegeben. Das dauerte ein Jahr, wegen offensichtlicher inhaltlicher Fehler konnte es jedoch nicht zur Regelung des Besuchsrechts verwendet werden. Wiederum ein Jahr spaeter wurde ein Ombudsmann eingesetzt, doch dieser Vermittlungsversuch scheiterte am Widerstand der Mutter. Noch immer wartet Witschi auf eine verbindliche Abmachung, seine "Wunschkinder regelmaessig sehen zu koennen".

Egal, wie stark sich Vater und Mutter in den Haaren liegen: Die Kinder brauchen den Kontakt zu beiden Elternteilen. Vier von fuenf Kindern wollen auch nach der Scheidung mit Vater und Mutter zusammen sein, ergab eine Untersuchung von Wilhelm Felder. Ist das nicht moeglich und wird der Kontakt unterbunden, leiden die Kinder. Der Psychologe Richard A. Gardner hat dafuer in den Achtzigerjahren den Begriff Parental Alienation Syndrome gepraegt, die gravierende Stoerung des Eltern-Kind-Kontakts: In der Hoffnung, wenigstens einen Elternteil behalten zu koennen, lehnen Scheidungskinder den andern ab. Die Entfremdung, meist vom Vater, kann bis zu gesteigerter Wut und zu Hass fuehren, was den weiteren Kontakt verunmoeglicht.

Der Prozess bis zur kompletten Entfremdung laeuft meist stufenweise ab. Wenn der Vater die Kinder abholen will, gibt die Mutter beispielsweise regelmaessig vor, sie seien krank. Terminkollisionen haeufen sich. Dasselbe, wenn der Vater mit den Kindern in die Ferien fahren will. Schliesslich zieht die Mutter in eine andere Gemeinde, um den Kontakt ganz abbrechen zu lassen.

Gegen diese Verweigerungstaktik koennen sich die Maenner nicht wehren. Juristische Mittel, das Besuchsrecht durchzusetzen, gibts nur theoretisch. "Praktisch ist dies unmoeglich", sagt Verena Braem, fruehere Oberrichterin im Kanton Zuerich. Die Richter sehen heute davon ab, die Polizei aufzubieten, um das Besuchsrecht zu erzwingen. Das wuerde dem Kind mehr schaden als nutzen, glaubt die Juristin. "Hier ist der Mann in der schwaecheren Position."

Um solche Konflikte gar nicht erst aufkommen zu lassen, setzen Behoerden vermehrt auf Mediation. Unter Anleitung einer juristisch und psychologisch geschulten Fachkraft versuchen die Ehepartner, eine Konvention zu erarbeiten. Ziel ist es, saemtliche Folgen der Scheidung zu regeln. Der schmerzhafte und teure Hickhack der Anwaelte bleibt aus. "Kann ein Paar auch waehrend der Trennung vernuenftig miteinander reden, wird dadurch die Belastung fuer das Kind erheblich reduziert", sagt Cristina Diday, Mediatorin in Winterthur.

Auch die Maenner profitieren von einer einvernehmlichen Aufloesung der Ehe. Ohne gerichtliche Auseinandersetzung entfaellt die Diskriminierung bei der Zuteilung des Sorgerechts. "Gehts um Kinder", sagt Diday, "haben Frauen einen Bonus an den Gerichten." Fuer Frauen mag es nach jahrelanger Unterdrueckung ausgleichende Gerechtigkeit sein. Fuer betroffene Maenner ist die richterliche Praxis demuetigend.

"Man sagte mir, ich muesse weiterhin voll arbeiten." Mark Schiesser, Journalist

"Ich werde finanziell regelrecht gerupft, habe aber nichts mehr zu sagen." Kurt Liechti, Carrosseriespengler

"Besteht meine Exfrau auf der Betreibung, muss ich ein Stueck Land verkaufen." Hans-Ulrich Gsell, Landwirt

"Ich habe das Vertrauen in die Behoerden verloren." Roland Witschi, Bademeister

Allein gelassen: Die Frauen reichen die Scheidung ein - die Maenner leiden.

Erfolglos: Marc Schiesser engagierte sich vergeblich fuer das Sorgerecht seiner Kinder. Seither sieht er sie noch ein paar Tage pro Monat.

Wehrlos: Kurt Liechti kaempfte vergeblich um das Sorgerecht seiner Kinder. Seither liefert er die Haelfte seines Einkommens ab.

Bedraengt: Hans-Ulrich Gsell wurde vom Gericht zur Zahlung ueberhoehter Alimente verpflichtet. Seither lebt er unter dem Existenzminimum.

Verdaechtigt: Roland Witschi wurde zu Unrecht beschuldigt, seine Kinder sexuell missbraucht zu haben. Seither wartet er darauf, sie wieder regelmaessig sehen zu koennen.

So funktioniert eine Scheidung

Prozedere: Sind sich die Ehepartner einig, kann eine Scheidung dank dem neuen Scheidungsrecht kurz und schmerzlos abgewickelt werden. Wenn nicht, kostet die Aufloesung des Ehevertrags viel Zeit, Geld und Nerven.

Scheidungsrecht

Vereinfachte Spielregeln

Das neue Scheidungsrecht ermoeglicht das gemeinsame Sorgerecht - aber nur, wenn sich die Parteien einig sind.

Seit Anfang Jahr gelten vereinfachte Spielregeln fuer die Scheidung. Wer den Bund fuers Leben aufloesen will, kommt mit dem neuen Scheidungsrecht schneller ans Ziel. Die Schuldfrage beziehungsweise die Gruende, die zu einer Ehezerruettung gefuehrt haben, werden nicht mehr eroertert. Peinliche Vergangenheitsbewaeltigung vor den Gerichten entfaellt.

Bei diesem verkuerzten Verfahren (Scheidung auf gemeinsames Begehren) legt das Ehepaar dem Gericht eine Vereinbarung ueber den Unterhalt und die Sorge fuer die Kinder vor, nach einer zweimonatigen Bedenkfrist wird die Scheidung rechtskraeftig. Einvernehmlich laesst sich auch die Verantwortung fuer die Kinder loesen: Neu koennen die Eltern das gemeinsame Sorgerecht beanspruchen.

Andere Neuerungen:

++ Altersvorsorge: Die Frau hat Anspruch auf die Haelfte des Pensionskassen -Guthabens.

++ Auskunftsrecht: Der Mann profitiert von einem Mitspracherecht bei wichtigen Entscheidungen, die das Kind betreffen (Schule, Spital).

Diese Scheidungsharmonie ist jedoch bruechig. Im Fall einer Kampfscheidung entbrennt die Auseinandersetzung um die Schuld in alter Intensitaet. Weil sich die Frage am Gericht nicht offen thematisieren laesst, weichen die Kontrahenten auf Nebenschauplaetze aus. Konflikte um das Besuchsrecht der Kinder oder die Festlegung der Unterhaltszahlungen sind die Folge.

Teure Scheidung

Hart am Minimum

Wenn das Geld fuer zwei Haushalte reichen muss, koennen Mittelstandfamilien verarmen.

Urs Gloor, Bezirksrichter in Zuerich, hat im Auftrag von FACTS die finanziellen Folgen von Scheidungen anhand dreier fiktiver Faelle durchgerechnet. Grundlage bildet das Kreisschreiben der Verwaltungskommission des Obergerichts des Kantons Zuerich fuer die Berechnung des betreibungsrechtlichen Notbedarfs (Existenz- minimum) vom 1. April 1994. Die konkrete Festlegung des Notbedarfs liegt im Ermessen des Richters.

Der Selbststaendige

Selbststaendiger Handwerker: Nettoeinkommen monatlich Fr. 6000.-; Ehefrau: abgeschlossene Lehre, nicht berufstaetig; 3 Kinder: 13-, 9- und 7-jaehrig, die hauptsaechlich bei der Mutter leben.

Notbedarf Ehefrau und Kinder Notbedarf Ehemann

Fr. 1065.- Grundbetrag (Essen, Kleider etc.) Fr. 1065.-

Fr. 935.- Grundbetrag fuer die drei Kinder Fr.

Fr. 1200.- Miete inkl. Nebenkosten Fr. 900.

Fr. 60.- Elektrisch/Gas Fr. 40.

Fr. 100.- Kommunikation (Tf./TV/Radio etc.) Fr. 100.

Fr. 320.- Krankenkasse Grundversicherung Fr. 200.

Fr. - Zahnarzt/Arztselbstbehalt Fr.

Fr. 30.- Versicherungen (Hausrat/Haftpflicht) Fr. 25.

Fr. - Fahrkosten zur Arbeit Fr.

Fr. - Mehrkosten fuer auswaertige Verpflegung Fr.

Fr. 100.- Steuern Fr. 100.

Fr. - Weiterbildung, Berufsverbaende Fr.

Fr. 3810.- Total Fr. 2430.

Einkommen total Fr. 6000.-

Existenzminima total Fr. 6240.

Fehlbetrag Fr. 240.

Unterhaltspflicht des Mannes Fr. 3570.

Fazit: Dem Mann wird das Existenzminimum belassen. Das Existenz- minimum der Frau ist nicht gedeckt, sie ist auf Unterstuetzung durch die Fuersorge angewiesen.

Der Grossverdiener

Marketingleiter: Nettoeinkommen monatlich Fr. 10 000.-; Ehefrau Juristin, nicht berufstaetig; 1 Kind: 5-jaehrig, das hauptsaechlich bei der Mutter lebt.

Notbedarf Ehefrau und Kind Notbedarf Ehemann

Fr. 1065.- Grundbetrag (Essen, Kleider etc.) Fr. 1065.-

Fr. 200.- Grundbetrag fuer das Kind Fr.

Fr. 2000.- Miete inkl. Nebenkosten Fr. 1500.

Fr. 80.- Elektrisch/Gas Fr. 60.

Fr. 150.- Kommunikation (Tf./TV/Radio etc.) Fr. 150.

Fr. 420.- Krankenkasse mit Zusatzversicherung Fr. 350.

Fr. 100.- Zahnarzt/Arztselbstbehalt Fr. 150.

Fr. 60.- Versicherungen (Hausrat/Haftpflicht) Fr. 50.

Fr. - Fahrkosten zur Arbeit/oeV Fr. 100.

Fr. - Mehrkosten fuer auswaertige Verpflegung Fr. 200.

Fr. 400.- Steuern Fr. 400.

Fr. 100.- Weiterbildung, Berufsverbaende Fr. 100.

Fr. 4575.- Total Fr. 4125.

Einkommen total Fr. 10000.

Existenzminima total Fr. 8700.

Ueberschuss Fr. 1300.

Existenzminimum Frau, Kind Fr. 4575.

+ 55% des Ueberschusses (1 + Fr. 715.

Unterhaltspflicht des Mannes Fr. 5290.

Fazit: Solange die Frau nicht arbeitet, muss der Mann ueber die Haelfte seines stattlichen Einkommens abgeben.

(1 Wie der Ueberschuss verteilt wird, liegt im Ermessen des Gerichts bzw. der Parteien.

Der Angestellte

Angestellter Koch: Nettoeinkommen monatlich Fr. 4500.-; Ehefrau: Krankenschwester, Nettoeinkommen monatlich Fr. 1800.(40%-Stelle); 2 Kinder: 2 -und 4-jaehrig, die bei der Mutter leben.

Notbedarf Ehefrau und Kinder Notbedarf Ehemann

Fr. 1065.- Grundbetrag (Essen, Kleider etc.) Fr. 1065.

Fr. 400.- Grundbetrag fuer die 2 Kinder Fr.

Fr. 1000.- Miete inkl. Nebenkosten Fr. 800.

Fr. 50.- Elektrisch/Gas Fr. 30.

Fr. 100.- Kommunikation (Tf./TV/Radio etc.) Fr. 100.

Fr. 300.- Krankenkasse Grundversicherung Fr. 200.

Fr. 50.- Arztselbstbehalt Fr.

Fr. 30.- Versicherungen (Hausrat/Haftpflicht) Fr. 20.

Fr. 70.- Fahrkosten zur Arbeit/oeV Fr. 100.

Fr. - Mehrkosten fuer auswaertige Verpflegung Fr.

Fr. 100.- Steuern Fr. 100.

Fr. 80.- Weiterbildung, Berufsverbaende Fr. 80.

Fr. 3245.- Total Fr. 2495.

Einkommen total Fr. 6300.

Existenzminima total Fr. 5740.

Ueberschuss Fr. 560.

Existenzminimum Frau, Kinder Fr. 3245.

+ 60% des Ueberschusses (1 + Fr. 336.

Verfuegbare Mittel total Fr. 3581.

- eigenes Einkommen Fr. 1800.

Unterhaltspflicht des Mannes Fr. 1781.

Fazit: Trotz bescheidenem Einkommen wird dem Mann mehr als das Existenz- minimum zuge- sprochen, weil seine Exfrau arbeitet.

Prominente Scheidungsopfer

Kostspielig

Marc Rich hat erfahren, wie teuer eine Scheidung sein kann. Denise Rich hatte die Haelfte des Milliardenvermoegens des Rohstoffhaendlers verlangt. In einem jahrelangen Streit haben sich die beiden angeblich auf eine Abfin- dung von 500 Millionen Franken geeinigt.

Notorisch

Lothar Matthaeus musste bereits zweimal tief in die Tasche greifen. Der Fussballstar bezahlte seinen Exfrauen Silvia Matthaeus und Lolita Morena je eine Abfindung in Millionenhoehe. Beiden ueberliess er je ein Haus und hat ueberdies monatliche Alimente von 15 000 und 8000 Franken zu berappen.

Wehleidig

Rolf Pedroni-Lutz versuchte auf die Traenendruese zu druecken, als er vergangenen Februar ueber die Trennung von seiner Frau und Ex-TV-Ansagerin Susan klagte. "Ich muss mit 50 Jahren noch lernen, meine Waesche zu waschen", umschrieb der 51-Jaehrige die Beziehungstragoedie.

Tierisch

Leon Huber wollte bei seiner Scheidung nur eins: den weissen Pudel "Ronny". "Er gehoert zu mir", wehrte sich der Ex-"Tagesschau"-Moderator gegen die Ansprueche seiner Frau Verena und erreicht nach jahrelangem Disput sein Ziel. Nun lebt Huber zusammen mit dem Pudel bei seiner Mutter.

Kaempferisch

Donald Hess versuchte alles, um das Familienvermoegen von 400 Millionen Franken zu sichern. Mit Hilfe seiner Anwaelte gelang es dem Besitzer der Mineralquelle Valser schliesslich, die Forderung seiner Frau Joanna abzuwehren. Was die Trennung gekostet hat, ist zwar nicht bekannt, das Urteil scheint die Zukunft von Valser Wasser jedoch nicht zu gefaehrden.

Buecher, Organisationen und Links

Buecher

Daniel Trachsel, "Scheidung", Beobachter Ratgeber. Standardwerk.

Gertrud Baud, Thomas Gabathuler: "Alles Wichtige zum neuen Scheidungsrecht", Saldo. Informativer Ratgeber.

Heiner Krabbe (Hg.): "Scheidung ohne Richter - neue Loesungen fuer Trennungskonflikte", Rowohlt Verlag. Uebersicht ueber Alternativen zur Kampfscheidung.

Matthias Matussek: "Die vaterlose Gesellschaft". Rowohlt Verlag. Streitschrift ueber die Opferrolle der Maenner.

Peter Balscheit, Walter Gasser, Constantina Haefliger u. a.: "Wir trennen uns, was tun wir fuer unsere Kinder?". Pro Juventute. Aktuelle Antworten zu Kinderfragen.

Organisationen

IGM, Interessengemeinschaft getrennt lebender und geschiedener Maenner. Tel. 0900-57 52 18 (2.13 Fr./Minute); www.igm.ch

VeV, Verantwortungsvoll erziehende Vaeter und Muetter. Tel. 01-363 19 78; www.vev.ch

SVM, Schweizerischer Verein fuer Mediation. Tel. 041-340 35 70

Links

Leitfaden des EJPD: www.ofj.admin.ch/themen/ eherecht/b-eherecht-d.pdf

Jede Menge Informationen fuer Maenner, die sich als Opfer sehen: www.pappa.com

Umfassender Pressespiegel: www.geocities.com/ childrenanddivorce/d

US-Aktivisten Maennerrechte: www.netblaze.com/knd2

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