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Gast
New PostErstellt: 03.02.10, 16:06     Betreff: Re: Rückstellungsvertrag

Die Königin der Wolle
    Zitat: Hagen27
    Wieso das?

    Wenn ich als popeliger Komparse eingesetzt werde und ich keine Gage bekomme, obwohl eine vereinbart war, kann ich jederzeit die Senderechte entziehen. Weil ich der Verwertung zugestimmt habe und gleichzeitig eine finanzielle Vergütung für meine "Leistung" vereinbart wurde.

    Nach angemessener Fristsetzung zur Zahlung und nichterfolgen jener welcher, kann ich gegenüber der Produktion den Entzug der Senderechte bekannt geben.
Hagen, wenn man keine Ahnung hat....
http://www.nuhr.de/images/wallpaper/1024/03.jpg

Es ging um einen RÜCKSTELLUNGSVERTRAG.
Dieses Wort hast du sogar selber zitiert.
In einem RÜCKSTELLUNGSVERTRAG wird Gage nur im "Erfolgsfall" vereinbart. In 99,99% aller Fälle ist es kein "Erfolg", daher gibts auch kein Geld. (Jedenfalls habe ich noch nie davon gehört, daß irgend jemand Geld bekommen hätte, ich schließe mich da ein.)

Ob oder ob nicht hat jedoch nicht das geringste mit der Rechteeinräumung zu tun. Die muß bei einem Film immer sein,
sonst kann man ihn ja nie, nicht, niemals, nirgends zeigen
und dann kann es ja auch kein Erfolg werden.

Klugscheißen will gekonnt sein.
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