Gast
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Erstellt: 03.02.10, 15:37 Betreff: Re: Rückstellungsvertrag |
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Zitat: Hagen27
Da Du mit einem Rückstellungsvertrag auch die Verwertung frei gibst, hast Du jederzeit die Möglichkeit, solltest Du dennoch kein Geld zu sehen, die Senderechte zu entziehen. |
Blödsinn. Leider passt kein anderes Wort besser zu deiner Aussage.
Das eine hat mit dem anderen nichts zu tun. Rechtefreigabe kann man auch ohne finanzielle Gegenleistung gewähren. Das wird tagtäglich unzählige male in der täglichen Berichterstattung so gemacht, sogar meistens stillschweigend.
Da Rückstellungsverträge generell bei Juristen nur Lachanfälle auslösen, ist die Frage und die Antwort eh nicht weiter relevant.
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