Cineast
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Beiträge: 62
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Erstellt: 10.10.08, 12:08 Betreff: Re: Aufforderung von Action Concept, sich in einer kostenpfl. Datenbank anzumelden |
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Zitat: regie
hallo zusammen,
falsch ist, das hier angedeutet wird, dass die unterschiedliche bezahlung unrecht ist. |
das wird nicht angedeutet sondern festgestellt, weil es arbeitsrechtlich so ist.
Zitat: regie
wenn der komparse vorab weis, und das ist hier der fall, was er bekommt und annimmt ist das rechtl. in ordnung. sonst würde ja jeder schauspieler bei selbem filmprojekt auch die gleiche gage bekommen und jedes fotomodel bei ein und demselben shooting die gleiche gage wie die kollegin. ist aber nicht so und auch nicht unrecht. |
nun wird klar, dass du dich mit arbeitsrecht nicht auskennst, sondern dir eine begründung so zusammenbastelst, wie du meinst, dass es sein sollte.
schauspieler und models sind sonderfälle weil sie z.b. "marktwerte" haben und rollen nicht mitgeinander vergleichbar sind. für komparsen gilt wie für andere arbeitnehmer der grundsatz "gleiche arbeit - gleicher lohn". genau dieser grundsatz führt zu recht zu erheblichen juristischen streitigkeiten wenn es um den vergleich von festangestellten und zeitarbeitern geht, die das gleiche tun
btw: kann es sein, dass du Jörg bist?
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