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Admin

Administrator

Beiträge: 603


Feldkoch

» 07. März 2010 21:16 «

Also:
relevant für ein Fahrverbot ist, mit einem LKW über 3,5to zGg (solo oder auch mit Anhänger) oder mit einem LKW(auch mit einem als LKW zugelassenem PKW) inklusive Anhänger unterwegs zu sein (das zGg spielt hierbei keine Rolle)! Dies ist auch der Grund, weshalb ich meinen "G" nicht als Lkw zugelassen hab, so kann ich damit auch Sonntags mit Anhänger unterwegs sein.
Also: Vorsicht bei den Ordnungshütern!

Beste Grüße aus dem Odenwald

Klaus




LG Barny

"Jeder Erfolg den man erzielt, schafft einen Feind.
Man muss mittelmäßig sein, wenn man beliebt sein will."
New PostErstellt: 10.07.10, 20:55     Betreff: Re: Sonntagsfahrverbot

TFA "
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