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Autor |
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Admin
Administrator
Beiträge: 603
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Erstellt: 20.06.11, 21:11 Betreff: Re: Überdachung |
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Hallo Sabine,
ehlich ich tu Euch im Momemt nicht beneiden, sch.... Amtsschimmel. Aber "hab Mut, alles wird gut" wir sind bei Euch. Normalerweise reicht es den meisten Bundesländern wenn die Kessel überdacht sind (Schirme, Pavillions, Planengestelle ect.) nicht aber in Bayern. Ich kann Euch nur raten Euch mit "Kai" aus der region Regensburg in Verbindung zu setzen, denn er hat den Bayrischen Amtsschimmel schon besiegt. Er hat sich auch schon bereit erklärt Euch zu helfen. Also schnell eine PN schicken oder seinen Eintrag in "Forumsteilnehmer stellen sich vor" beantworten. Unabhängig davon habe ich Euch einmal das Merkblatt für die "Anforderungen an ortsveränderliche Verkaufsstände für Lebensmittel z.B. auf Märkten, Volksfesten, Vereinsfeiern usw." kopiert.
Merkblatt Anforderungen an ortsveränderliche Verkaufsstände für Lebensmittel z.B. auf Märkten, Volksfesten, Vereinsfeiern usw. Die aufgeführten Anforderungen ergeben sich insbesondere aus der Verordnung (EG) 852/2004 über Lebensmittelhygiene Anhang II Kap. III in der zur Zeit gültigen Fassung. 1. Verkaufsstände müssen Schutz vor nachteiligen Beeinflussungen, wie z.B. Witterungseinflüssen (Regen, Schnee, Wind und Staub) bieten. Sie müssen überdacht und allseitig bis auf den offenen Teil der Verkaufsseite geschlossen sein. Die Wände, Böden und Decken müssen glatt, hell und abwaschbar und u.U. desinfizierbar sein. Der Standplatz muss befestigten Boden haben (keinen Sandoder Schotterboden). Im Bedarfsfall ist eine stabile, geeignete Unterlage zu beschaffen. Der Stand muss sauber und instand gehalten werden und es muss eine gute Lebensmittelhygienepraxis zum Schutz der Lebensmittel gegen nachteilige Beeinflussungen (z.B. durch Staub, Gerüche, Insekten) gewährleistet sein. 2. Arbeits- und Verkaufstische müssen glatt, riss- und spaltenfrei sein (z.B. Resopal, Edelstahl o.ä. ). Unverpackte Lebensmittel, auch Pfannen, Grill, Waffeleisen usw. sind mit einem ausreichend hohen Aufsatz zur Kundenseite hin zu schützen (sog. „Hustenschutz“ oder "Spuckschutz"). Alternativ kann ein mind. 1 m breiter Tisch vor den Stand gestellt werden, um den Kunden auf Abstand zu halten (u.a. Unfallgefahr/ Spritzschutz bei heißem Fett). 3. Eine Handwaschgelegenheit ist im Stand unbedingt erforderlich! Benötigt wird fließendes Warm- und Kaltwasser. TIPP: Bei fehlendem Anschluss an das Wassernetz Wasservorrat in einem ehemaligen Glühwein- oder Einkochtopf mit Zapfhahn bereithalten. Die Handwaschgelegenheit ist mit Pumpseifenspender/ ggf. Händedesinfektionsspender und Einmalhandtüchern auszustatten.
Den genauen Gesetzestext findet Ihr hier. (Dateianhang ganz unten als .pdf)
LG Barny
"Ein positiv denkender Mensch weigert sich nicht das Negative zur Kenntnis zu nehmen, er weigert sich lediglich, sich ihm zu unterwerfen..."
"Jeder Erfolg den man erzielt, schafft einen Feind. Man muss mittelmäßig sein, wenn man beliebt sein will."
[editiert: 20.06.11, 21:14 von Admin]
VERORDNUNG EG Nr. 852-2004.pdf (180 kByte)
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