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Maisendung: Befreiungsschlag ins Leben" |
Hallo,
meine Tochter, 19 Jahre alt, hat nach der Mittleren Reife die Handelsschule für ein 3/4 Jahr besucht und sie dann aufgrund fehlender Motivation und schlechter Leistungen verlassen.
Ein Praktikum hat ihr dann die Möglichkeit einer betrieblichen Ausbildung ermöglicht (bei einem Versicherungsunternehmen mit ca. 600,-€ netto-Verdienst im 1. Ausbildungsjahr).
Trotz der guten Bezahlung hat sie sich nicht genug bemüht. Der Betrieb hat ihr nahe gelegt, einen Aufhebungsvertrag zu unterschreiben und sie hat ihn entgegen meiner Empfehlung unterschrieben und wird nun zum 31.07. arbeitslos nach genau einem Jahr.
Die Tochter lebt zur Zeit bei ihrer Mutter im Haus des Lebensgefährten.
Der ist nicht begeistert über die Entwicklung und will meine Tochter kurzfristig aus dem Haus entfernen.
Nun werde ich mit der Vorstellung konfrontiert, dass die Tochter vom Dorf in die Stadt in eine schnuckelige Wohnung ziehen will und soll und ich soll das Ganze finanzieren, da die Kindsmutter ein Nettoeinkommen von ca. 1000,-€ hat und somit nicht zahlungsfähig ist.
Wann erlischt ein Unterhaltsanspruch eines Kindes? Ich habe bis zum Beginn der Ausbildung letztes Jahr bzw. bis zur ersten Gehaltszahlung vom Ausbildungsbetrieb entsprechenden Kindesunterhalt gezahlt.
Meine Tochter hat bei der Berufsschule, die sie Ausbildungsbegleitend ja besuchen musste, die Möglichkeit, ab September einen neuen Versuch zu starten, die Handelsschule wieder zu besuchen.
Dann hat sie wieder Anspruch auf Kindergeld.
Ich bedanke mich schon im Voraus.
Volker