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Maisendung: Befreiungsschlag ins Leben" |
Mit der Polizei sowieso nicht. Wenn dann nur mit ner einstweiligen Verfüng durchs Gericht, Gerichtsvollzieher und sollte dieser es für nötig halten, wird er von der Polizei begleitet.
Kannst ihre Sachen lagern lassen, dann hat sie keinen Grund mehr die Wohnung zu betreten.
Steht sie im Mietvertrag?
Wenn ja dann kommen Kosten auf dich zu, wenn Nein schmeiss sie raus. Schlager haben in einer Familie nichts zu suchen.