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Maisendung: Befreiungsschlag ins Leben" |
nö, ist doch deine wohnung??
-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: @carookee.com [mailto:@carookee.com] Im Auftrag von
Liebeskind
Gesendet: Mittwoch, 30. April 2003 15:42
An:
Betreff: Re: AW: Umgangserhalt/Wohnungszuweisung
Wenn ich die Schlösser auswechsle.
Kann sie dann nicht die Polizei holen und die Tür aufbrechen lassen?
Vom Anwalt aus hat sie zwar eine Frist zur Abgabe der Schlüssel
bekommen, die verstrichen ist aber ein Gerichtsverfahren zur
Wohnungszuweisung ist noch nicht eingeleitet.
Gruß
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